Vater verweigert Anerkennung der Vaterschaft

Hallo,
ich hab da mal eine Frage…
Folgender Fall: Mutter und Vater haben bereits ein Kind miteinander, Mutter ist in der 34. Woche mit dem zweiten gemeinsamen Kind schwanger, die Eltern sind seit 6 Monaten getrennt.
Als wäre diese Situation nicht schon schlimm genug, versucht der Vater nun, die Mutter zu erpressen. Er werde eine Vaterschaft keinesfalls anerkennen, wenn das Kind weder seinen (ausländischen, vollkommen anders als geschrieben auszusprechenden) Nachnamen (das erste gemeinsame Kind trägt den Nachnamen der Mutter, so dass hier kein erkennbarer Grund vorliegt, warum das zweite Kind nun plötzlich den Nachnamen des Vaters tragen soll) noch den von ihm gewünschten (ausländischen, für Deutsche kaum aussprechbaren) Vornamen erhält.
Die Mutter ist natürlich nicht bereit, sich auf solch billigen Erpressungsversuche einzulassen, denn sie muss es mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass das Kind mit dem einmal gewählten Namen sein ganzes Leben lang herumlaufen muss.
Das Kind wir keinesfalls beim Vater leben, darum geht es diesem noch nicht mal.
Jetzt die Frage: Kann die Mutter schon vor der Geburt des Kindes eine Klage auf Vaterschaftsanerkennung einreichen? Nach der Geburt wird sie sowohl auf den Unterhalt als auch auf die Leistungen des Staates angewiesen sein, so dass sie möglichst wenig Zeit verlieren will.
Ohne Vaterschaftsanerkennung gibt es - soweit ich weiss - keine Geburtsurkunde und ohne diese weder Kindergeld, noch Elterngeld, noch Unterhalt (Unterhalt ist klar, denn wenn keiner die Vaterschaft anerkennt, ist ja auch keiner unterhaltspflichtig).
Im Endeffekt wird das Gericht irgendwann feststellen, wer der Vater ist, aber wie lang dauert das - so ungefähr? Und was kostet das den Vater - so ungefähr?

Vielen Dank schon mal,

Bea

Hallo,

so nebenbei erwähnt, weil nicht klar, ob eheliches oder uneheliches Kind:
Eine Anerkennung der Vaterschaft ist dann entbehrlich, wenn es sich um eine eheliches Kind handelt.
Dann gilt das Kind automatisch als Kind des Ehemannes, solange nichts gegenteiliges festgestellt wird.

Ohne Vaterschaftsanerkennung gibt es - soweit ich weiss -
keine Geburtsurkunde

Doch natürlich, das Kind wird ja schließlich geboren. Wenn der Vater bekannt ist, gibt man diesen an, wenn nicht Vater -> unbekannt.

Die Vaterschaftsanerkennung ist ein eigener Prozess und völlig unabängig von der Geburt des Kindes.

Im Endeffekt wird das Gericht irgendwann feststellen, wer der
Vater ist,

Genau!

aber wie lang dauert das - so ungefähr? Und was
kostet das den Vater - so ungefähr?

Habe ich leider keine Ahnung.

TM

gemeinsamen Kind schwanger, die Eltern sind seit 6 Monaten
getrennt.

… aber noch nicht geschieden ?

der Vater nun, die Mutter zu erpressen. Er werde eine
Vaterschaft keinesfalls anerkennen, wenn das Kind weder seinen

Das muß er auch nicht. Wenn die ehe noch besteht, gilt das Kind automatisch als ehelich. Der Ehemann kann dann die Vaterschaft bestreiten, aber solange er als Vater nicht ausgeschlossen wurde, ist es sein Kind.

(ausländischen, vollkommen anders als geschrieben
auszusprechenden) Nachnamen (das erste gemeinsame Kind trägt

Die Kinder bekommen den Familiennamen (siehe Heiratsurkunde), das kann man nicht nach Lust und Laune ändern.

Die Mutter ist natürlich nicht bereit, sich auf solch billigen
Erpressungsversuche einzulassen, denn sie muss es mit ihrem

Das braucht sie auch nicht.

Jetzt die Frage: Kann die Mutter schon vor der Geburt des
Kindes eine Klage auf Vaterschaftsanerkennung einreichen? Nach

Das ist unnötig, siehe oben.

Ohne Vaterschaftsanerkennung gibt es - soweit ich weiss -
keine Geburtsurkunde und ohne diese weder Kindergeld, noch

Das ist Unsinn.

keiner die Vaterschaft anerkennt, ist ja auch keiner unterhaltspflichtig).

Die Kindesmutter gibt beim Standesamt einen Vater an (bei ehelich geborenen Kindern nicht nötig) und steht die Unterhaltspflicht bis zum Beweis des Gegenteils fest.

Hallo Nordlicht,

ich hab vergessen zu erwähnen, dass die Eltern nicht verheiratet sind und auch niemals miteinander verheiratet waren…

Gruß, Bea

Ohne Vaterschaftsanerkennung gibt es - soweit ich weiss -
keine Geburtsurkunde und ohne diese weder Kindergeld, noch
Elterngeld, noch Unterhalt (Unterhalt ist klar, denn wenn
keiner die Vaterschaft anerkennt, ist ja auch keiner
unterhaltspflichtig).

Hi Bea
das Kind bekommt auf jeden Fall eine Geburtsurkunde - da steht dann halt erstmal nicht der Name des Vaters aber ansonsten läuft alles ganz normal.
Wenn es Probleme gibt würde ich schon vor der Geburt beim Standesamt nachfragen wie das gehandhabt wird.
Ausserdem rate ich der Mutter eine Beratungsstelle (Pro Familia, Caritas, Diakonie etc) aufzusuchen damit sie weiss welche Hilfen ihr zustehen wenn der Vater sich querstellt.
Insbesonders wenn der Vater ausländischer Staatsbürger ist und ausreist kann es extrem schwierig werden Unterhalt für die Kinder zu bekommen.

viele Grüße
Susanne

Hi,

Yo, ProFamilia macht nen guten Job.

Für mich klingt es nach einer (mehr oder weniger) zerfahrenen Situation und ich würde bei denen mal anrufen und einen Beratungstermin ausmachen.

Du bist als Mutter immer am längeren Hebel. Solange der Vater nicht gewalttätig ist/werden könnte, würde ich mir überhaupt keine Sorgen machen.

mfg

ich hab vergessen zu erwähnen, dass die Eltern nicht
verheiratet sind und auch niemals miteinander verheiratet waren…

Das ändert in der Tat einiges. Die Kindesmutter braucht aber nur beim Standesamt den Kindesvater anzugeben, dann kümmert sich das Jugendamt um den Rest. Sollte der Kindesvater tatsächlich der Kindesvater sein, wird er kleine Brötchen backen müssen.