Mal angenommen, ein Mann (verheiratet) in Privatinsolvenz ist für drei Kinder unterhaltspflichtig (bezahlte bisher einen sehr geringfügigen Betrag, weil nicht viel Nettolohn vorhanden war).
Doch jetzt wird er arbeitslos und bezieht Alg (weniger als den Selbsterhalt):
970 € Selbsterhalt
jetzt 670 € Alg
Seine Frau erbt im gleichen Monat ein Haus (Mietshaus), durch das sie natürlich Mieteinnahmen hat.
Wird seine Frau jetzt für die drei unehelichen Kinder ihres Mannes zur Befriedigung des Unterhaltsanspruchs herangezogen?
Privatinsolvenz und Schulden betreffen immer nur den, der sie macht bzw. unterschrieben hat. D.h. die Ehefrau kann nie dafür herangezogen werden, wenn sie nicht selbst unterschrieben hat.
Unterhalt für nicht eigene Kinder muss man nie zahlen.
Das einzige, was passiert, ist, dass in der Insolvenz und in der Unterhaltsberechnung die Mieteinnahmen der jetzigen Ehefrau als Einkommen der Ehefrau herangezogen werden, d.h. sie hat keinen Unterhaltsanspruch mehr gegenüber ihrem Ehemann, weil sie selbst Geld hat. Dieser Unterhaltsanspruch der Ehefrau, der vorher bestand, wird nun von den anderen Berechnungen abgezogen - d.h. vom Einkommen des Mannes. Bei dem geringen Betrag momentan wird das aber komplett Selbstbehalt bleiben. Er muss sich lediglich in beiden Fällen - Insolvenz und Kindesunterhalt - um neue Arbeit bemühen und dies auch nachweisen.