Mietschulden des Vererbers an den Erben?

Hallo Wer-weiss-was’ler,

ich habe hier folgenden Fall:

Ältere Dame wohnt in der Wohnung des Sohnes zur Miete. Aus gesundheitlichen Gründen zieht sie zu ihrem anderen Sohn. Dies war dem „Mietsohn“ bekannt. Die Wohnung wurde nicht weiter vermietet. Einrichtung etc. verblieb in der Wohnung. Nach mehreren Monaten stirbt die Dame. Nun fordert der Mietsohn die Miete der letzten Monate, da die Mutter nie gekündigt hatte, von seinem Bruder.

Ist das rechtens? Immerhin erbt der Mietsohn auch zur Hälfte. Somit auch die Mietschulden? Oder? Außerdem erbt er Möbel usw. die in der Wohnung sind. Was muss der andere Sohn zahlen? Die Hälfte der Miete oder überhaupt Mietzahlungen?

Vielen Dank für jegliche Antworten

Marco

Wenn mehrere Erben vorhanden sind, müssen sie sich über das Erbe auseinandersetzen.

Zunächst werden die Schulden beglichen. Erst *dann* wird, was noch übrig ist, aufgeteilt.

Wenn beide zu gleichen Teilen Erben, muss der Nicht-Vermieter-Sohn selbstverständlich nicht allein für die ganzen Mietschulden aufkommen.

Levay

thx Levay,

mal ganz ab vom Thema Erbe: Da der Vermietersohn ja wusste, dass die Mutter

a) zum Bruder gezogen ist und
b) verstorben ist

Warum will er überhaupt noch Miete vom Bruder haben? Er sollte doch wissen, dass er als Erbe eigentlich auch Miete zahlen muss bzw. einen Mietverrag kündigen muss - mal ganz abgesehen davon, wer der Vermieter der Mutter

Hat das irgendeine Bedeutung, wenn der Vermietersohn monatelang gar keine Miete bei seiner Mutter eingefordert hat und nun von seinem Bruder die Miete einfordert? Gibt es da eine Verjährungsfrist? Oder hat das alle gar keine Bedeutung, da beide Söhne ja zu 1/2 erben? Wenn nun der Vermietersohn z.B. 5000€ Mietschulden einfordert, muss er doch dann selber 2500€ zahlen oder?

Vielen Dank schonmal vorab

Marco

Hallo,

wenn das Erbe überschuldet ist, besteht die Möglichkeit das Erbe auszuschlagen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Erbausschlagung

Die Frist zur Erbausschlagung beträgt 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalles.

Gruß
Tina

Hallo!

Hat das irgendeine Bedeutung, wenn der Vermietersohn
monatelang gar keine Miete bei seiner Mutter eingefordert hat
und nun von seinem Bruder die Miete einfordert? Gibt es da
eine Verjährungsfrist? Oder hat das alle gar keine Bedeutung,
da beide Söhne ja zu 1/2 erben? Wenn nun der Vermietersohn
z.B. 5000€ Mietschulden einfordert, muss er doch dann selber
2500€ zahlen oder?

Doch, doch, das macht durchaus Sinn aus Sicht des Sohnes, der die Mietschulden geltend macht. Von der Gesamterbschaft werden 5.000 € Mietschulden abgezogen. Die bekommt er alleine. Und der Rest wird halbiert, d. h. auf diese Weise sichert er sich ein um 5.000 € höheres Erbe zu, vermutlich genau der Wert der Chippendale-Kommode, die von Mama noch in der ehemals bewohnten Wohnung steht :wink:

Viele Grüße