Hallo liebe Experten,
angenommen jemand wechselt den Stromanbieter und bekommt eine Abschlussrechnung, verlegt diese aber. Er denkt sich, dass er eine erneute Zahlungsaufforderung erhält, um den Betrag zu bezahlen. Anstelle einer erneuten Zahlungsaufforderung oder Mahnung, erhält er ein schreiben einer Inkasso Firma, welche den ursprünglichen Betrag fast verdoppelt, aufgrung der Gebühren. Nun ruft er bei dem Stromanbieter an um sich zu beschweren. Ihn wird gesagt, dass Ihm eine Mahnung zugesendet worden sei und die Angelegenheit der Inkasso übergeben wurde. Was kann er tun, wenn er keine Mahnung erhalten hat? Gibt es rechtliche Möglichkeiten? Muß er den Vollen Betrag bezahlen?
Vielen Dank im vorraus!
Hallo,
wo ist das Problem, den Stromanbieter zu benachrichtigen, daß man zahlungswillig ist, die Rechnung aber abhanden gekommen ist, und ob der Anbieter so nett wäre, sie erneut zu schicken und noch ein paar Tage zu warten, bevor die Forderung auf andere Weise eingetrieben oder abgegeben wird?
Und zu der anderen Frage:
Der Verzug war schon eingetreten. Eine Mahnung und die sofortige Abgabe an ein Inkassobüro ist vielleicht nicht „nett“, aber rechtlich einwandfrei und nicht unüblich.
Der Stromanbieter ist jedenfalls nicht verpflichtet, die Zahlung beim Schuldner vorher kostenlos anzumahnen.
Siehe auch §286 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html)
Gruß
Christian (IANAL)
Hallo!
wo ist das Problem, den Stromanbieter zu benachrichtigen, daß
man zahlungswillig ist, die Rechnung aber abhanden gekommen
ist, und ob der Anbieter so nett wäre, sie erneut zu schicken
und noch ein paar Tage zu warten, bevor die Forderung auf
andere Weise eingetrieben oder abgegeben wird?
Das Problem dabei sehe ich in der Tatsache, dass Zeitreisen - insbesondere in die Vergangenheit - nach derzeitigem Stand der Wissenschaft nicht zu realisieren sind.
Und zu der anderen Frage:
Der Verzug war schon eingetreten.
Wodurch?
Eine Mahnung und die
sofortige Abgabe an ein Inkassobüro ist vielleicht nicht
„nett“, aber rechtlich einwandfrei und nicht unüblich.
Aber der Kunde hatte doch keine Mahnung erhalten!
Der Stromanbieter ist jedenfalls nicht verpflichtet, die
Zahlung beim Schuldner vorher kostenlos anzumahnen.
Na und wie er das ist! Jedenfalls, wenn er Verzugsschaden geltend machen will.
Siehe auch §286 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html)
Genau da steht es doch drin, dass der Verzug durch die Mahnung begründet wird.
Hallo,
Und zu der anderen Frage:
Der Verzug war schon eingetreten.Wodurch?
Durch die Rechnung mit Zahlungsziel (welches man bei Stromanbietern immer bekommt, zahlbar bis xx.xx) die der Kunde bereits erhalten hat und verlegt hat:
"und bekommt eine Abschlussrechnung, verlegt diese aber. Er denkt sich, dass er eine erneute Zahlungsaufforderung erhält,"
Aber der Kunde hatte doch keine Mahnung erhalten!
Muss er das wirklich wenn er eine Rechung bekommen hat? Ich setze voraus, dass in der Rechung ein Zahlungsziel angegeben war.
Mahnungen sind doch keine Pflicht, oder sehe ich das falsch? Bitte korrigiere mich!
liebe Grüße
Jasmin
Hallo.
Das Problem dabei sehe ich in der Tatsache, dass Zeitreisen -
insbesondere in die Vergangenheit - nach derzeitigem Stand der
Wissenschaft nicht zu realisieren sind.
Verzeihung. Ich hätte den Tempus anders wählen sollen, nämlich: „Hätte man…“ - Gut, damit ist dem Schuldner im Nachhinein nicht geholfen.
Wodurch?
Durch das Zahlungsziel, das auf der Stromabrechnung gestanden haben wird - oder daß 30 Tage seit der Fälligkeit und Zugang vergangen sind (§286 Abs. 3 BGB). Über den Zeitraum ist schließlich nichts bekannt.
Na und wie er das ist! Jedenfalls, wenn er Verzugsschaden
geltend machen will.
Will er nicht. Nur das Inkassounternehmen möchte seine Arbeit bezahlt wissen.
Genau da steht es doch drin, dass der Verzug durch die Mahnung
begründet wird.
Siehe „Wodurch?“
Huhu!
Wodurch?
Durch das Zahlungsziel, das auf der Stromabrechnung gestanden
haben wird
Das reicht nicht aus.
- oder daß 30 Tage seit der Fälligkeit und Zugang
vergangen sind (§286 Abs. 3 BGB). Über den Zeitraum ist
schließlich nichts bekannt.
Es ist auch nicht bekannt, ob auf der Rechnung ein Hinweis auf § 286 Abs. 3 befindlich war.
Zufällig habe ich gerade eine Schlussrechnung der Stadtwerke Bielefeld auf dem Schreibtisch liegen. Da jedenfalls steht nichts dergleichen drauf.
Na und wie er das ist! Jedenfalls, wenn er Verzugsschaden
geltend machen will.Will er nicht. Nur das Inkassounternehmen möchte seine Arbeit
bezahlt wissen.
Genau das ist der Verzugsschaden.
Nein, Mahnungen sind keine Pflicht. Allerdings ist es hier ja reine Spekulation, ob ein datumsmäßiges Zahlungsziel gesetzt wurde oder nicht. Falls nicht, wäre ein Verzug eben noch nicht eingetreten und es wäre kein Verzugsschaden entstanden.
Die 30 Tage ab Rechnungsdatum gelten für Verbraucher beispielsweise nur dann, wenn in der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.
Gruß
Tina
Danke!
Huhu!
Wodurch?
Durch die Rechnung mit Zahlungsziel (welches man bei
Stromanbietern immer bekommt, zahlbar bis xx.xx) die der Kunde
bereits erhalten hat und verlegt hat:
Man muss hier unterscheiden: Die monatlichen Abschläge basieren auf einer vertraglichen Vereinbarung darüber, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Datum einen gewissen Betrag zahlt mit der Folge, dass am nächsten Tag Verzug vorliegt. Bei der Schlusssrechnung ist das anders. Da gibt der Stromanbieter nur an, bis wann er das Geld gerne hätte. Eine vertragliche Vereinbarung ist hier nicht zu erkennen.
Hallo,
klar würde er jetzt im Nachhinein bei dem Stromanbieter bescheid geben und eine neue Rechnung anfordern. Er hatte aber schon ein mal den Fall einer verlegten Rechnung und wurde angemahnt! Habe noch nie von einem Fall gehört, wo direkt Inkasso eingeschaltet wird! In der Regel bekommt man doch mehrere Mahnungen bis dieses eintritt, oder nicht? Der Zeitraum bezieht sich über mehr als einen Monat nach erhalt der Abschlussrechnung, er hatte wohl über die Feiertage nicht daran gedacht. Denke, dass diese Vorgehensweise auch durch seinen Anbieterwechsel beeinflusst wurde. Jetzt bleibt nur für mich die Frage offen, ob er vorher hätte abgemaht werden müssen und ob es was bringt, wenn er meinen Anwalt einschaltet. MfG
Hallo,
klar würde er jetzt im Nachhinein bei dem Stromanbieter bescheid geben und eine neue Rechnung anfordern. Er hatte aber schon ein mal den Fall einer verlegten Rechnung und wurde angemahnt! Habe noch nie von einem Fall gehört, wo direkt Inkasso eingeschaltet wird! In der Regel bekommt man doch mehrere Mahnungen bis dieses eintritt, oder nicht? Der Zeitraum bezieht sich über mehr als einen Monat nach erhalt der Abschlussrechnung, er hatte wohl über die Feiertage nicht daran gedacht. Denke, dass diese Vorgehensweise auch durch seinen Anbieterwechsel beeinflusst wurde. Jetzt bleibt nur für mich die Frage offen, ob er vorher hätte abgemaht werden müssen und ob es was bringt, wenn er meinen Anwalt einschaltet. MfG
Zusammenfassend und ergänzend:
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Inkassokosten sind Verzugsschaden.
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Verzugsschaden kann nur bei Verzug geltend gemacht werden. Der Verzug darf nicht erst durch das Schreiben des Inkassobüros eingetreten sein.
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Grundsätzlich erforderlich ist für Verzug eine Mahnung; wenn die nicht angekommen ist, gibt es keinen durch Mahnung eingetretenen Verzug.
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Bei bestimmten Angaben auf der Rechnung ist keine Mahnung erforderlich; hier nicht klar.
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Die Höhe der Rechtsverfolgungskosten sind zu beachten: Für den Auftrag an ein Inkassounternehmen darf man vom Schuldner nicht mehr verlangen, als ein Rechtsanwalt gekostet haben würde. Dazu müsstest du uns die konkreten Positionen mitteilen, dann sagt dir worldwidefab, was er dafür genommen hätte (ich nehme an, dass er das tun wird… anordnen kann ich es leider nicht).
Levay