GmbH von Amtswegen gelöscht - Liquidation?

Hallo,

ich bin im I-Net nicht wirklich fündig geworden, daher wende ich mich an Euch Wissende in der Hoffnung eine passende Antwort zu bekommen.

Angenommen Firma A wurde von Amtswegen gelöscht (Insolvenzantrag mangels Masse abgelehnt). Es existiert ein minimales „Kassenvermögen“ von unter 10 Euro. Sonstiges Vermögen ist nicht vorhanden (keine Betriebsausstattung, weil dieses bereits per Vermieterpfandrecht verwertet, keine sonstige Gegenstände, definitiv nada, njente, nothing).
Es gibt auch keine laufenden Kundenverträge oder ähnliches, kein Bankkonto - nur massenhaft Schulden.
Als Liquidator wurde der ehemalige GF benannt.
Der hat in seinem ganzen Leben noch nie eine Liquidation vorgenommen oder je davon gehört und hat null Ahnung, was jetzt zu tun ist.

Leider sind die Infos im Net alle sehr dürftig bzw. verweisen immer auf den Sonderfall „Löschung von Amtswegen“ ohne näher darauf einzugehen!

Was hätte der Liquidator denn jetzt zu tun? Die Gesellschaft ist ja bereits aufgelöst.

Danke!

Hallo

Was hätte der Liquidator denn jetzt zu tun? Die Gesellschaft
ist ja bereits aufgelöst.

na gar nix mehr :wink: wer weiss welchem Bürokraten da noch ein Liquidator eingefallen ist

Danke!

büdde

Hallo,
Danke

Aber was passiert denn jetzt mit den eingehenden Mahnungen, Mahnbescheide, etc.?
Und evtl. noch anstehende Gerichtsverhandlungen (z.B. wegen Gehaltsforderungen von ehem. Mitarbeiteren)?