Hallo Forum,
der liebe A hat beim Deutschen Patentamt eine Erfindung angemeldet. Jetzt wollte er die Idee einer grossen deutschen Firma vorstellen, hat aber Bedenken, dass ihm seine Idee dort viellicht geklaut wird…
Sollte er zur Absicherung eine Geheimhaltungserklärung vom Interessenten verlangen, oder braucht er die nicht, da der Schutz der
Deutschen Patentamtes genug ist und das mit der zusätzlichen Geheimhaltungsvereinbarung nur „doppelt-gemoppelt“ wäre?
Danke,
irgendwieundsowieso
Hallo,
wenn A ein Patent eingereicht hat, hat er vermtl. mit einem Patentanwalt zusammengearbeitet, dieser wäre eine sinnvolle Adresse um zu fragen.
Das Patentrecht ist verdammt tückisch!
Gruß Volker
Hallo Volker,
danke für Deine Wortmeldung! Der gute A hat die Anmeldung allein gemacht, ist nicht seine erste. Daher kann er keinen Patentanwalt
fragen…
Sonst noch jemand eine Idee??
Danke
irgendwieundsowieso
Hallo,
soviel ich weiss, kann man beim Patentamt die Anmeldungen einsehen.
Gruss
Uli
Der liebe A macht das immer so, dass es erst 15 Monate später eingesehen werden kann. Grund: In der Zeit kann A weitere Ideen dazu nachschieben, ohne Angst haben zu müssen, dass andere auch auf seiner Idee in der Zwischenzeit aufgesockelt haben…
Gruss