Widerspruch auf Schreiben ohne neuen Vortrag

Ich stelle mir grundsätzlich die Frage, inwieweit man auf (wiederholte) Schreiben einer Gegenseite Stellung nehmen muss bzw. ihr widersprechen muss, wenn die Sach- und/oder Rechtslage nicht der eigenen entspricht und bereits in früheren Erklärungen der Gegenseite widersprochen wurde.

Bsp.: K erhält von V ein Schreiben mit einer Forderung. K bestreitet diese teilweise (z. B. einzelne Posten oder Berechnungsgrundlagen) und teilt dem V das entsprechend mit. Nach mehreren Korrekturen der Forderung schreibt V wiederholt an K, in der im Grunde das ursprüngliche Schreiben (die ursprüngliche Forderung) wiedergegeben wird.
K hat diese bereits bestritten, fragt sich aber, ob er dieser trotzdem nochmals widersprechen soll, um in einem ggfs. späteren Prozess keine rechtlichen Nachteile zu erleiden.

Ich tendiere dazu, dass es ausreicht, wenn man einmalig einer Forderung widerspricht und seinen Widerspruch auch begründet. Wiederholte Schreiben, bei denen man sich „nur noch im Kreis dreht“,
sind für einen selbst nur (unnötig) kostenintensiv.

Wie würdet ihr die Sache sehen?

Gruß, Mathias

Hallo!

Ich tendiere dazu, dass es ausreicht, wenn man einmalig einer
Forderung widerspricht und seinen Widerspruch auch begründet.
Wiederholte Schreiben, bei denen man sich „nur noch im Kreis
dreht“,
sind für einen selbst nur (unnötig) kostenintensiv.

Wie würdet ihr die Sache sehen?

Ganz ähnlich.

Mit Hinblick auf den Prozess muss man der Forderung *gar* nicht vorprozessual widersprochen haben.

Levay