Kann dir nur aus Erfahrungen sagen, dass Inkasso-Untern. immer etwas eine windige Sache ist und allgemein unseriös wirkt. Zudem wird es teurer als der Gerichtsvollzieher, der sich an eine Gebührentabelle halten muss. Wenn ich in deiner Position wäre, würde ich die Titel (immer die Originale, deshalb Kopie für dich machen!) an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle (GVV) des Amtsgerichts schicken, wo der Zahlungspflichtige wohnt und um Vollstreckung und Protokoll bitten. Das kostet dich dann die Verwaltungsgebühr, die sich zu deiner Forderung später dazuaddiert. Dies wäre wohl der klügste Weg und vom Gericht dokumentiert. Viel Erfolg dabei!
Gruss, Kirsten
Ein Gerichtsvollzieher hat hoheitliche Befugnisse. Er kann vollstrecken.
Ein Inkassounternehmen hat keine hoheitlichen Befugnisse. Es kann allenfalls vollstrecken lassen. Durch einen Gerichtsvollzieher. Rate mal, wer den dann zusätzlich bezahlt…
meines erachtens nach sind inkassosachen in die tonne zu treten, diese haben keinen rechtsgrund (dies ist nicht sicher), so aber wurde mir das berichtet.
eines kann ich gewiss sagen…ein gerichtsvollzieher hat ganze vollmacht, er stellt alles zu, zu dem du ihn beauftragst. das ist nicht teuer (10 euro pro schreiben) pro auftrag, erlebe das gerade selbst.