Sachbeschädigung

Ist das gemeinschaftliche Herumspringen auf einem Paar halbhoher Herrenschuhe Sachbeschädigung, wenn dadurch Dellen und deulich sichtbare Macken im Schuh entstehen? Und wenn ja, was kann man tun, um sich zu wehren, welche Schritte kann man an einer schule einleiten und welche bestrafungen können die täter erwarten?

ich würde mich über eine schnelle antwort freuen, am besten noch bis zum 27.01.2009!

mfg Leon Rüterbories

Das kommt letztendlich auf den Schaden an. Eine Sachbeschädigung setzt voraus, dass die Sache in nicht unerheblichen Maße beschädigt oder in ihrer Funktion gestört ist. Ein paar Dellen in einem Schuh erfüllen dieses Tatbestandsmerkmal nicht unbedingt.

In Frage käme noch das sog. „Graffie-Bekämpfungsgesetz“, was Sachbeschädigung auch so definiert, dass eine Sache in ihrem Erscheinungsbild „nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.“

Doch auch hier stellt sich eben die Frage nach den Ausmaß der Beschädigung.

Jedoch ist auch der Versuch der Sachbeschädigung unter Strafe gestellt. Und hier könnte es für dich interessant werden. Wer „gemeinschaftlich“ auf fremden Schuhen herumspringt, beschädigt sie vielleicht nicht, aber hat dies vielleicht beabsichtigt. Das wäre strafbar.

Jedoch könnte er auch geltend machen, genau gewußt zu haben, dass kein Schaden entstehen würde.

Wohlgemerkt: Das sind strafrechtliche Aspekte. Zivilrechtlich sieht es ganz anders aus. Da kann man durchaus Schadensersatz fordern, selbst wenn keine strafbare Handlung vorgelegen hat.

Ein paar Dellen in einem Schuh erfüllen dieses
Tatbestandsmerkmal nicht unbedingt.

Also ich finde schon, dass das eine Sachbeschädigung darstellt. Es gibt richtig tolle und teure Schuhe, bei denen die Optik von Dellen usw. erheblich beeinträchtigt werden kann.

Aber ob die für eines 13-jährigen Schulbesuch geeignet sind …?

Einem Leon Rüterboris tritt man einfach auf den Schuhen herum, das ist per Name schon so vorprogrammiert. Er soll seine Eltern bitten, ihm für die Schule ein paar coole Turnschuhe zu kaufen.

M

Also,

wenn jemand den Lack meines Autos zerkratzt, ist dieses auch nicht in seiner Funktionstüchtigkeit gestört. Trotzdem ist es eine Sachbeschädigung.

Gruß
Tina