Unterhalt an Tochter

Oje, was für eine Überschrift…
Meine Frage bezieht sich aber auf folgendes : Wenn ein Mann vor 17 Jahren ein Kind bekommen hat, sich von der Frau getrennt hat und danach geheiratet und noch mal zwei Kinder bekommen hat. Wie sieht es da mit dem Unterhalt aus ? Der Mann zahlt Unterhalt, berrechnet damals nach der D´dorfer Tabelle, kriegt aber weder Kindergeld noch irgendeinen Freibetrag für die Große. Die beiden ehelichen Kinder sind im Freibetrag und beim Kindergeld ganz normal angerechnet. Da aber auch Mann in den letzten Jahren die übliche Angestellten- gehaltserhöhung bekommen hat, stellt sich die Frage, was er den an Unterhalt zahlen muß. Und wieviel muß die Familie dazu beisteuern ? Ich meine, beide haben zu den 20 bzw. 40 Std-Jobs noch Nebenjobs,aber auch die beiden ehelichen kinder haben Ansprüche, die mit zunehmendem Alter nicht geringer werden… zumal die Ex (nicht verheiratet) mehr verdient als der Mann…
Um nicht falsch verstanden zu werden : Es geht nicht um eine Aussetzung der Zahlungen, aber um eine für alle 6 Beteiligten faire und angemessene Zahlung bzw Anrechnung, auch beim Finanzamt, bei Anträgen und so. Einnahmen werden immer genau berechnet, Unterhalt zu zahlen, scheint für viele Sachbearbeiter aber eine kleinigkeit, die man(n) so nebenbei mal aus der hohlen Hand zahlt :wink: , zu sein…
hoffentlich war das nicht zu verwirrend und für antworten schon mal vielen Dank

also das ist SEHR abstrakt! :smile: Off topic

Wenn ein Mann
vor 17 Jahren ein Kind bekommen hat

dann soll er sich patentieren lassen :smile:
*sorry* aber DAS konnte ich mir jetzt nicht verkneifen… darf gelöscht werden :smile:

LG Ulli

Hallo,

die Antwort gilt, solange das außereheliche Kind noch nicht volljährig ist.

Seine beiden ehelichen Kind und das außereheliche Kind haben gleichrangige Unterhaltsberechtigung.

Der Vater muss sein durchschnittliches Einkommen eines Jahres (incl. Steuererstattung, Weihnachtsgeld usw.) nehmen und dort in die Düsseldorfer Tabelle gucken.

Je nach Alter der Kinder variiert dann der Unterhalt, bleibt aber in der gleichen Stufe.

Das Kindergeld bekommt die Mutter des außerehelichen Kindes ausbezahlt. Er darf aber, von seinem Unterhaltsbetrag laut DüTa dann das halbe Kindergeld abziehen.

Sollte sein Einkommen nicht reichen, damit alle drei Kinder den vollen DüTa-Betrag bekommen, muss eine Mangelfallberechnung gemacht werden.

Bleibt noch Geld nach allen drei Unterhaltszahlungen übrig, wird das rechnerisch auf die Ehefrau gezogen.

Sein Selbstbehalt ist bei minderjährigen Kindern 900 Euro.

Ist das jetzt 17-Jährige Kind achtzehn Jahre alt, wird ab sofort - gequotet nach Einkommen - auch die Mutter barunterhaltspflichtig. Ich nehme an, dass das Kind weiter bei der Mutter lebt.

Macht das volljährige Kind eine Ausbildung: Sein Selbstbehalt geht bei einem volljährigen Kind auf 1.100 Euro und das volljährige Kind kommt nachrangig nach den minderjährigen Kindern.

Ist das volljährige Kind Schüler: Sein Selbstbehalt bleibt so lange 900 Euro und dieses Kind ist in der Rangfolge mit den minderjährigen Kindern gleich. Aber die Mutter muss trotzdem sich am Barunterhalt beteiligen.

Gruß
Ingrid

MUSS man das jetzt verstehen?

Also ich versteh nur Bahnhof!

Kannst Du mich aufklären?

Gruß
Tina

Wenn ein MANN vor 17 Jahren ein Kind bekommen hat…

Ach, jetzt!

Danke schön!