ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte:
Eine junge Frau rutscht vor einem Einkaufszentrum auf einer Eisenplatte (die in der Straße eingelassen ist) aus und verrenkt sich das Knie.
Die Eisenplatte war mit einer leichten Schnee-/Eisschicht bedeckt und nicht geräumt. Die junge Frau hatte die Platte schlichtweg nicht gesehen.
Nun hat sie sich erkundigen wollen, wer für diese Platte zuständig ist und das Einkaufszentrum hat ihr gesagt, sie solle eine Forderung v. Schmerzensgeld schriftlich einreichen.
Nun die Frage:
Wie sieht so eine Forderung aus?
In welcher Höhe kann sie Schmerzensgeld fordern?
Die Frau kann sich keinen Anwalt leisten, deshalb suche ich hier nach Hilfe.
Vielen Dank!
Wie die Forderung aussieht, weiß ich nicht, aber wenn die Frau kein Geld hat, ist für sie die Prozesskostenbeihilfe vielleicht eine Möglichkeit, sich einen Anwalt zu nehmen.
Wie die Forderung aussieht, weiß ich nicht, aber wenn die Frau
kein Geld hat, ist für sie die Prozesskostenbeihilfe
vielleicht eine Möglichkeit, sich einen Anwalt zu nehmen.
Vielleicht sollte die Frau auch einfach mal ihre Forderung einreichen und dann abwarten, ob sie überhaupt einen Anwalt braucht.