Vor Einkaufszentrum ausgerutscht - Schadensersatz?

Hallo,

ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte:

Eine junge Frau rutscht vor einem Einkaufszentrum auf einer Eisenplatte (die in der Straße eingelassen ist) aus und verrenkt sich das Knie.

Die Eisenplatte war mit einer leichten Schnee-/Eisschicht bedeckt und nicht geräumt. Die junge Frau hatte die Platte schlichtweg nicht gesehen.

Nun hat sie sich erkundigen wollen, wer für diese Platte zuständig ist und das Einkaufszentrum hat ihr gesagt, sie solle eine Forderung v. Schmerzensgeld schriftlich einreichen.

Nun die Frage:

Wie sieht so eine Forderung aus?
In welcher Höhe kann sie Schmerzensgeld fordern?

Die Frau kann sich keinen Anwalt leisten, deshalb suche ich hier nach Hilfe.
Vielen Dank!

Wie die Forderung aussieht, weiß ich nicht, aber wenn die Frau kein Geld hat, ist für sie die Prozesskostenbeihilfe vielleicht eine Möglichkeit, sich einen Anwalt zu nehmen.

Wie die Forderung aussieht, weiß ich nicht, aber wenn die Frau
kein Geld hat, ist für sie die Prozesskostenbeihilfe
vielleicht eine Möglichkeit, sich einen Anwalt zu nehmen.

Vielleicht sollte die Frau auch einfach mal ihre Forderung einreichen und dann abwarten, ob sie überhaupt einen Anwalt braucht.

Gruß
Edith

Vielleicht sollte die Frau auch einfach mal ihre Forderung
einreichen und dann abwarten, ob sie überhaupt einen Anwalt
braucht.

Wie sehen denn die Forderungen bei Schmerzensgeld aus, vieleicht noch
Arbeitsausfall, selbstverständlich die Arztkosten und was sonst noch
so ist.

Kannst du das bitte mal darlegen!

Gruß
Stefan

Gruß
Edith

Hi

Kannst du das bitte mal darlegen!

Ob es der Fragestellerin was nutzen würde, wenn ich ihr zu der Situation beim Schmerzensgeld in Ö was schreiben würde?

Na gut, wenn Du willst. Ich würde in so einem Fall zur Arbeiterkammer gehen und mich beraten lassen.

Tante google ist übrigens gar nicht mal so auskunftsfaul, wenn es um die Stichwörter „Schmerzensgeld“, „Schmerzensgeldhöhe“ usw. für Deutschland geht.

Gruß
Edith