Eintragung im Führungszeugnis?

Kurze Details:

Dez. 2002

  1. Anzeige und Verurteilung wegen Betrugs. 40 Tagessätze

Nov. 2006
2. Anzeige und Verurteilung wegen Erschleichung von Leistungen (Schwarzfahren) zu 20 Tagessätzen.

Beide Urteile sind ohne Gerichtsverfahren und -verhandlungen erfolgt und die Strafen längst bezahlt.
Habe mal gelesen, dass Eintragungen nach 3 Jahren gelöscht werden. D.h. der erste Fall müsste ja längst gestrichen sein. Oder gilt dabei immer der Zeitpunkt der letzten Strafe?
Kann man bei dieser Vorgeschichte also davon ausgehen, dass man diese Urteile als Eintragungen im Pol. Führungszeugnis hat oder sollte es sauber sein?

Gruß

Hallo,

guck mal auf die Seite vom Bundesamt für Justiz:
[http://www.bundesjustizamt.de/cln_101/nn_258430/DE/T…](http://www.bundesjustizamt.de/cln_101/nn_258430/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZR node.html? nnn=true)

LG Wunderblume

Hi,

ohne tief in das BZRG eingestiegen zu sein, schon mal folgendes:

Eine Strafe in dieser Höhe wird nach drei Jahren nicht mehr ins Führungszeugnis aufgenommen. Sie bleibt aber noch im Register und wird erst nach insbesamt 6 Jahren endgültig getilgt (5+1 Tilgungsjahr). Die erste ist also noch im Register.

Für die zweite Strafe gilt: Verurteilungen unter 90 Tagessätzen werden normalerweise nicht ins Führungszeugnis aufgenommen. Ausnahme: Es ist eine andere Strafe drin, und das ist der Fall. Die zweite Strafe steht also im Führungszeugnis.

Das ist blöd, denn es steht eine Strafe von 20 TS drin und wer sich ein bisschen auskennt, weiss, dass da noch was anderes gewesen sein muss, denn sonst würde die da nicht stehen. (Wenn man nur eine Strafe unter 90 TS hat, taucht sie nicht auf, wenn es die einzige ist)

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo,

guck mal auf die Seite vom Bundesamt für Justiz:
[http://www.bundesjustizamt.de/cln_101/nn_258430/DE/T…](http://www.bundesjustizamt.de/cln_101/nn_258430/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZR node.html? nnn=true)

Hättest du auf die Anfangsfrage nicht wenigstens mit Ja oder Nein antworten können? Man liest doch immer auch postings, die einen nicht persönlich betreffen. Aber dafür arbeitet man sich nicht in diesen Link ein.

Cheers, Felix

Danke für die Antworten.

Nur zum Verständnis meinerseits:
Ab November 2009 würde dann auch die 2. Strafe nicht mir ins Führungszeugnis übernommen werden und es wäre „sauber“?

jo, so seh ich das. Die erste ist getilgt und bei der zweiten ist die Dreijahresfrist abgelaufen. Die Frist beginnt übrigens mit dem Urteil. Falls es einen Strafbefehl gibt, gilt das Datum der Unterschrift durch den Richter.

Gruss Hans-Jürgen
***

jo, so seh ich das. Die erste ist getilgt und bei der zweiten
ist die Dreijahresfrist abgelaufen.

Gruss Hans-Jürgen
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Alles klar und vielen Dank nochmal!