Hallo,
ist es möglich, eine Marke „Phantasiename-Raumgestaltung“ zu sichern, wenn es „Phantasiename“ schon gibt?
Besteht hier die Gefahr der Verwechslung, oder schließt der Zusatz „Raumgestaltung“ die Verwechslungsgefahr aus?
Beide Unternehmen sind in anderen Bereichen tätig.
Danke schonmal!
Jimmy
Kommt darauf an, wie Phantasiename das sieht. Sollten sie dennoch klagen, kommt es wieder darauf an, wie das Gericht das sieht.
Läßt sich nicht so pauschal beantworten. Hat Phantasiename schonmal die Phantasie gehabt einfach beim anderen Phantasienamen anzufragen? Könnte villeicht Ärger vermeiden und schonmal vorab einige Klarheit verschaffen.
Gruß!
Horst
wie schon gesagt wurde, kommt drauf an … wie phantasievoll phantasiename ist, wie unterschiedlich die tätigkeitsbereiche sind und ob der phatasiename aus phantasiename-raumgestaltung identisch (oder nur ähnlich) ist mit dem bereits bestehenden phantasienamen. der zusatz „raumgestalter“ wirds nicht rausreißen, da unwesentlich
der raumgestalter sollte seiner hoffentlich vorhandenen kreativität mal freien lauf lassen und sich was neues und v.a. eigenes ausdenken 