mich beschäftigt zur Zeit dieser Fall, wäre super, wenn ihr eine Einschätzung dazu geben könntet:
Verbraucher V hat über seinen DSL-Provider P ein Stück Hardware bestellt. Der Betrag wurde von Vs Konto abgebucht, die Lieferung erreichte ihn aber nicht mehr, da V inzwischen verreist war. V findet im Briefkasten den Hinweis von P, dass das Paket nicht zugestellt werden konnte, und er sich bitte deswegen mit ihm in Verbindung setzen solle. Da V sich gerade unter großem Termindruck befand, wurde das Problem aufgeschoben. Nach ein paar Monaten fällt V die Sache wieder ein.
Kann V vom Kauf zurücktreten?
Kann V nach Erhalt der Ware sein zweiwöchiges Widerrufsrecht ausüben?
Welche anderen Möglichkeiten böten sich V, wenn er die Ware gar nicht mehr haben möchte?