Zustellung der Ware fehlgeschlagen, widerruf?

Hallo liebe Community,

mich beschäftigt zur Zeit dieser Fall, wäre super, wenn ihr eine Einschätzung dazu geben könntet:

Verbraucher V hat über seinen DSL-Provider P ein Stück Hardware bestellt. Der Betrag wurde von Vs Konto abgebucht, die Lieferung erreichte ihn aber nicht mehr, da V inzwischen verreist war. V findet im Briefkasten den Hinweis von P, dass das Paket nicht zugestellt werden konnte, und er sich bitte deswegen mit ihm in Verbindung setzen solle. Da V sich gerade unter großem Termindruck befand, wurde das Problem aufgeschoben. Nach ein paar Monaten fällt V die Sache wieder ein.

Kann V vom Kauf zurücktreten?

Kann V nach Erhalt der Ware sein zweiwöchiges Widerrufsrecht ausüben?

Welche anderen Möglichkeiten böten sich V, wenn er die Ware gar nicht mehr haben möchte?

Vielen Dank!!

Hallo,

aufgeschoben. Nach ein paar Monaten fällt V die Sache wieder
ein.

Kann V vom Kauf zurücktreten?

mit welcher Begründung sollte das möglich sein…

Kann V nach Erhalt der Ware sein zweiwöchiges Widerrufsrecht
ausüben?

… nach einigen Monaten?

Welche anderen Möglichkeiten böten sich V, wenn er die Ware
gar nicht mehr haben möchte?

Die Sache auf sich beruhen lassen. Bezahlt hat V ja schließlich schon, so daß P damit keinen Streß hätte.

Ansonsten: http://www.rechtslexikon-online.de/Glaeubigerverzug…

Gruß
Christian

Hallo,

Kann V nach Erhalt der Ware sein zweiwöchiges Widerrufsrecht
ausüben?

… nach einigen Monaten?

Warum nicht? Die Frist beginnt doch erst mit Erhalt der Ware, oder?
Gruß
loderunner (ianal)

ja, daran hatte ich auch gedacht. Meinem Verständnis nach beginnt die Frist ja erst ab Erhalt gem. § 312 d II BGB

Hallo,

… nach einigen Monaten?

Warum nicht? Die Frist beginnt doch erst mit Erhalt der Ware,
oder?

ja, stimmt. Der Gedanke daran wurde von meinem Ärger über die geplante Vorgehensweise verdrängt.

Gruß
Christian