Löschung Niessbrauchrecht

Hallo!

Folgende Situation: Vater hat Tochter vor 14 Jahren ein Haus geschenkt und hat sich Nießbrauch vorbehalten. Er möchte jetzt susziehen und hat das Nießbrauchrecht löschen lassen. Die Tochter zieht ein. Muß sie mit Steuerzahlungen rechnen?
Danke für Rückmeldungen!

Moin,
an welche Steuern hattest du da so gedacht?
Grunderwerbsteuer: Es wurde nichts verkauft/gekauft
Einkommensteuer: Es floss kein Geld
Schenkungssteuer: Es wurde nichts geschenkt
Erbschaftssteuer: Der Vater lebt noch (Hoffentlich)
Kraftfahrzeugsteuer: Es ist kein Kraftfahrzeug
Mir fallen sicherlich noch mehr Steuern ein, aber keine bei denen ich einen Zusammenhang sehe.

vnA

Hi,

der Nießbrauch verringert den Wert einer Immobilie. Vielleicht kommt sie dann über den Freibetrag und es würden Schenkungssteuern anfallen?

Ich kann mich daran erinnern, daß wir damals ein Schreiben vom FinA bekommen hatten, in dem Stand, wenn meine Schiegermutter soundsolange leben würde, würden keine Schenkungssteuer anfallen.

Eingetragen waren ein Nießbrauch und ein Leibgeding.

Gruß
Tina

Moin,
nach mehr als 10 Jahren ist die damalige Schenkung im Sinne der Schenkungssteuer erledigt. Der Wertzuwachs durch den Verzicht auf das Nießbrauchsrecht müsste somit oberhalb der aktuellen Schenkungsgrenze von 400.000 € liegen um steuerlich relevant zu werden. Die Bude möcht ich sehen. Abgesehen davon hat das Nießbrauchsrecht innerhalb der letzten 14 Jahre auch nicht unerheblich an Wert verloren, da es in Abhängigkeit des Alters des Nießbrauchsberechtigten ermittelt wird.

vnA (ianal und kein Steuerberater)

Danke für die Antwort!

Vater lebt noch, ich habe an die Schenkungssteuer gedacht

wielang hat das denn gedauert, bis was vom Finanzamt kam

Hi,

mit den 14 Jahren hast du natürlich recht, ich hatte das überlesen.

Wenn Du beispielsweise ein Mehrfamilienhaus oder ein landwirtschaftliches Anwesen übergibst, bist Du schnell mal über 400.000,00 €-

Gruß
Tina

Der Hinweis vom FinA kam ein paar Wochen nach der Überschreibung.

Gruß
Tina