Hallo Alle,
ich möchte gern einen Fall im Bereich Urheberrecht konstruieren.
Angenommen, jemand fände im Internet ein englisches Gedicht.
Er übersetzte es dann ins Deutsche und würde die deutsche Übersetzung in seinem Blog veröffentlichen. Dann würde jemand ihn anschreiben und behaupten, das deutsche Gedicht sei von ihm. Der Betroffene würde
aber bei Internetsuchen feststellen, daß auf seiner Quelle, die er auch angegeben hat, es einen Hinweis auf den originalen englischen Urheber gäbe. Es sei im Internet auch angenommener Weise ein weiterer Hinweis auf genau diesen englischen Urheber zu finden mit der Angabe der ersten Veröffentlichung und deren Datum. Nun sei angenommen aber das vom Kläger genannte Datum nach dem englischen Datum. Und nehmen wir an, der Kläger würde behaupten, er habe das selbst (in deutsch) geschrieben. Wie könnte sich jemand Beklagtes in so einem Fall wehren? Oder würde man hier eher empfehlen, den geforderten (falschen) copyright Hinweis auf die deutsche Fassung einfach zu nennen? (…, obwohl es hier ja ersichtlich wäre, daß die deutsche Fassung vom Kläger nicht das Original sei.) (Ich hatte hier angenommen, daß sich die Fassung des Klägers und die des Beklagten unterscheiden würden.)
danke und Gruß, Thomas