Inkasso. erfahrungen?

angenommen, jemand (X) macht sich im internet schlau über verschiedene Kreditmöglichkeiten schlau. und kommt auf eine [Firma] diese wirbt mit schnellen und günstigen Krediten. X fühlt den Kreditbogen aus und wartet. Dann irgendwann kriegt er von der [Firma] eine Rechnung von 20 EURO ohne irgendwas getan zu haben, und X weigert sich natürlich diese zu bezahlen, im nachhinein erfährt X das in Kreditbogen versteckte kosten angegeben wurden. Etwas später bekommt X eine Mahnung von einem [Inkassounternehmen] mit einer Forderung in Höhe von 100 Euro (Inkassokosten dabei satte 69 EURO). X macht sich im Internet schlau und findet das [Inkassounternehmen] ständig mit solchen methoden versucht an geld ranzukommen und zahlt auch da nicht. Dann bekommt seine Frau einen anruf von diesem [Inkassounternehmen] und ohne zu wissen um was es sich handelt wird sie gefragt ob ihr Mann X an einem Teizahlungsvergleich interessiert ist,diese sagt, schicken sie uns die papiere zu, Dann kommt ein Brief mit einem Fragebogen in dem X folgenden Satz unterschreiben muss:

hiermit erkenne ich X ausdrücklich an die Firma […]… einen Betrag von insgesamt 155 EUR zuzüglich der Kosten dieser Vereinbarung (44 EUR) und zuzüglich gegebenenfalls weiter anfallender laufender Zinsen, Kontoführungskosten usw. zu schulden. Ich verzichte hiermit ausdrücklich auf alle Einwendungen und Einreden gegen den Grund oder die Höhe der Forderung.

Im klartext soll X seine Schuld eingestehen. Dies macht X natürlich auch nicht, dann bekommt er das gleiche Schreiben nochmals. Dieses ignoriert er auch. bis dann heute noch ein Schreiben kommt, in diesem steht, er habe sich der Schuldenanerkenntnis zur Begleichung der Forderung verpflichtet. und wenn er 165 EURO nicht bezahlt, dann werde das [Inkassounternehmen] von einer Lohnabtrettung Gebrauch machen. Nach dem X nach über 3 min jemanden am Telefon zu sprechen bekommt und mitteilt das er keine Schuldenanerkenntnis abgegeben hat, wird die Frau richtig undfreundlich und sagt nur : Zahlen sie jetzt oder nicht? Als X ihr mitteilt er wird es nicht zahlen, sagt die Frau: gut dann sehen wir uns vor Gericht und legt auf.
Also ganz unseriös so ein verhalten

soll X jetzt Zahlen bevor diese Fa wirklich vors Gericht geht?
Was X auch stützig macht ist die Höhe der Forderung,

von 20 auf 165 ganz schön hoch oder?

Erfahrungen? Reichlich !
Als nächstes wird ein Brief der Rechtsanwälte […] folgen, da werden die Kosten nochmals um ca. 150 % erhöht.
Es ist ein ganzes Netz die ihre Köpfe in diesem kriminellen Sumpf stecken haben…[Firma], [Firma] usw usw. alles landet dann bei dem [Inkassounternehmen], die von den Anwälten […] vertreten werden.

soll X jetzt Zahlen bevor diese [Firma] wirklich vors Gericht geht?
Was X auch stützig macht ist die Höhe der Forderung,
von 20 auf 165 ganz schön hoch oder?

X sollte diese gesamte Geschichte prüfen lassen…entweder vom örtlichen Verbraucherschutz, oder vom eigenen Anwalt. Alle Unterlagen mitnehmen.

http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.ht…
http://forum.boocompany.com/viewtopic.php?p=25398&si…
http://www.buerger-gegen-nepp.de/adressenliste.htm

Hallo,

vor Jahren hat meine Schwiegermutter bei einem dubiosen Gewinnspiel mitgemacht. Irgendwann bekam sie dann eine Gewinnmitteilung, die an eine Bestellung geknüpft war. Sie hat dann die Bestellung aufgegeben und auf dieser vermerkt, daß die Bestellung nur in Verbindung mit der Gewinnausschütung gilt, diese hat sie sich kopiert.

Es kam wie es kommen mußte, das Paket kam, der Gewinn natürlich nicht. Sie wollte das Paket zurückschicken, der Empfang wurde verweigert.

Irgendwann kam dann ein Scheiben von [einem Inkassounternehmen] mit weit überhöhten Gebühren. Meine Schwiegermutter hatte mich damals um Hilfe gebeten, also habe ich mit einer mehr oder weniger netten Dame aus besagtem Hause telefoniert, ihr den Sachverhalt geschildert und auf die überhöhten Gebühren hingewiesen. Madame wurde gleich patzig und sagte sie können als Inkassounternehmen eben mehr verlangen als ein Anwalt. Der damalige Geschäftsführer des [Inkassounternehmens] war übrigens der gleiche, wie der Gewinnspielveranstalter, dessen Unternehmen irgendwo im Ausland ansässig war. Ich habe damals eine Betrugsanzeige gestellt, habe aber nie gehört was daraus geworden ist.

Meine damaligen Recherchen im Internat haben ergeben, daß wohl schon einige Betrugsanzeigen vorlagen. Warum da nix unternommen wird, verstehe wer will, ich nicht. Meiner Meinung nach müßten die ihre Zulassung verlieren.

Gruß
Tina

Das war dann bestimmt das Unternehmen „[…&…]“ aus […]. Wie zu erfahren war, wurden seinerzeit diverse Strafverfahren gegen diese Herrschaften durch die Staatsanwaltschaft wegen irgendwelcher Fristenversäumnisse in den Sand gesetzt.

Link
http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=522

Hallo,

und hier noch etwas genauer, weil man es leicht übersehen kann:

_4. Gerichtliche Geltendmachung

Die Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens ist ernst zu nehmen. Tatsächlich wurden Verbrauchern immer wieder Mahnbescheide zugestellt. Hier ist ein Handeln der Betroffenen dringend notwendig, um letztlich einen vollstreckbaren Titel zu vermeiden. Daher sollte dem Mahnbescheid innerhalb von zwei Wochen auf jeden Fall schriftlich gegenüber dem Gericht widersprochen werden. Eine Überleitung des Verfahrens in einen Zivilprozess hat das [Inkassounternehmen] nach den vorliegenden Informationen bislang immer wohlweislich vermieden.

Immer dann, wenn ein Inkasso-Unternehmen aufgrund gesetzlicher Einschränkungen nicht tätig werden darf, kommt die Rechtsanwalts-Kanzlei […] ins Spiel. Diese beantragen z.B. die Mahnbescheide und (falls es zu einem Titel gekommen ist) Kontopfändungen. Die Kontopfändung selbst wird von einem Gerichtsvollzieher erledigt. Es fallen auch hier Gebühren an und dann geht der Fall wieder zurück an das [Inkassounternehmen], usw.

Unser Rat:

Falls Sie sich sicher sind, dass die Forderung unberechtigt ist, bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich nicht verunsichern. Wehren Sie sich gegen die Forderung, indem Sie einem gerichtlichen Mahnbescheid, spätestens jedoch dem Vollstreckungsbescheid widersprechen.

Telefonische Rechtsberatung der Verbraucherzentrale: Mo - Do 10 - 18 Uhr unter 0900 1-77 54 41 (1,50 €/Min. aus dem dt. Festnetz; mobil evtl. mehr)._

(Quelle: http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteKontoSchu…)

Gruß

Samira

[…]

und was passiert dann? habe im internet gelesen, das sie dir nur was vorwerfen können, wenn Sie diese Schuldanerkenntnis hat. Von mir persönlich haben die nichts, aber von meiner Frau ein Tel.gespräch.
können die mir das vorwerfen?

Hallo,

Von mir persönlich haben die nichts,

Natürlich nicht. Aber von Mr.X haben sie einen Kreditantrag.

können die mir das vorwerfen?

Wer weiß schon, was Mr.X da unterschrieben hat?

Gruß
loderunner (ianal)

Na Bravo, ein Schelm wer Böses dabei denkt.

Hallo…

dieses ominöse Schuldanerkenntnisse zu dem einen diese Herrschaften drängen ggf. nötigen wurde schon desöfteren von Gerichten (u.a. AG Speyer) für unzulässig erklärt.
Die Chancen mit einem Rechtsanwalt gegen diese Herren vorzugehen sind gar nicht schlecht.
Diese Herren versuchen mit bloßer Einschüchterungstaktik Leute zu Zahlungen zu bewegen.
Meistens folgt ein Mahnbescheid, wenn man gegen diesen MB dann Einspruch eingelegt hat, war die Angelegenheit in den meisten Fällen erledigt.
Es empfiehlt sich hier, die Angelegenheit einem Rechtsanwalt vorzulegen. UND wenn man sich mit den richtigen Mitteln wehrt, braucht man wegen diesen kriminellen keine schlaflosen Nächte zu haben.