Autokauf mit Inzahlungnahme

Situationsbeschreibung:

X kauft bei Y (Marken)Autohaus einen Jahreswagen. Hier gibt er seinen alten in Zahlung. Es wird daher nur über den Differenzbetrag gehandelt. Das eigene Auto wird versucht im Preis zu drücken, z.b. durch anstehende Wartungsarbeiten.
Der Verkäufer gibt vor den in Zahlung zu nehmenden Wagen sonst garnicht verkaufen zu können, wenn die Wartung (ZB Zahnriemen, oder Bremsen) nicht vorher gemacht werden.
Man einigt sich also vom ALtwagenwert eine Summe abzuziehen. Jahreswagen wird gekauft, alter beim Händler abgestellt.

Einige Tage später erfährt man auf Umwegen, dass der Händler die Wartungsarbeiten nicht gemacht hat, sondern den Wagen so versucht zu verkaufen.

Darf er das?
Bestandteil der Preisverhandlung war ja schließlich die Tatsache der auszuführenden Wartungen und daher der niedrigere Preis für den alten Wagen.

Auf eure Meinungen bin ich neugierig!!

Bleihand

Hallo,

Einige Tage später erfährt man auf Umwegen, dass der Händler
die Wartungsarbeiten nicht gemacht hat, sondern den Wagen so
versucht zu verkaufen.

Darf er das?
Bestandteil der Preisverhandlung war ja schließlich die
Tatsache der auszuführenden Wartungen und daher der niedrigere
Preis für den alten Wagen.

klar darf er das. Zunächts wird das Vertragsverhältnis zwischen Händler und Neuwagenkäufer überhaupt nicht berührt. Sofern der Händler die Mängel nicht arglistig verschwiegen hat, darf er das Auto in jedwedem Zustand verkaufen.

Offensichtlich hat der Händler in diesem fiktiven Fall erfolgreich den Neuwagenkäufer mit den allgemein bekannten Tricks im Preis gedrückt.

Gruß

S.J.