Urheberrecht.

Von: , Frage gestellt am Di, 27. Jan 2009

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage zum Urheberrecht. Dürfen Bilder von Personen gedruckt und vervielfältigt werden, wenn diese Bilder keine Fotos, sondern gemalte Bilder sind? Ändert sich die Rechtslage, wenn das Bild abgewandelt gemalt wurde? Kennt jemand vielleicht die entsprechende Rechtsnorm?

Beste Grüße
Marta

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 38 Minuten 0 hilfreich
    Worum geht es genau

    Ich habe eine Frage zum Urheberrecht. Dürfen Bilder von
    Personen gedruckt und vervielfältigt werden, wenn diese Bilder
    keine Fotos, sondern gemalte Bilder sind?
    Geht es um das Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen Bild, Bildnisrecht: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild)?

    Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Mephisto-Entscheidung

    D.h. geht es um die Person auf dem Bild?



    Ändert sich die Rechtslage, wenn das Bild abgewandelt gemalt wurde? Kennt jemand vielleicht die entsprechende Rechtsnorm?
    Oder geht es um das Urheberrecht des Künstlers?

    http://de.wikipedia.org/wiki/Kunstfreiheit
    http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht


    Gruß

    Stefan

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!