Mahnbescheid und Widerspruch

Hallo, Ihr Schlauen,

Fragen zu Mahnbescheiden und Widersprüchen gabs schon eine Menge, allerdings habe ich eine Antwort noch nicht gefunden.

Wenn einer einen Mahnbescheid erhält, die Forderung aber schon überwiesen ist, 3 Tage bevor der Mahnbescheid abgeschickt worden ist, hat sich die Sache ja eigentlich erledigt. Aber nichts tun wäre der falsche Weg.

Widerspruch? „Im Fall des Widerspruchs geht die Sache in das Klageverfahren über.“ Fand ich im Netz.

Aber die Forderung wäre bezahlt… Sollte er das dem ausstellenden Gericht mitteilen und ne Kopie des Auszuges beilegen? Widerspruch dann trotzdem? Oder sollte er sich an den Auftraggeber der Forderung wenden?

Wie macht ers richtig?

Vielen Dank für eure Meinung!
Uta

Hallo Uta,

nicht mit dem Gericht, sondern mit dem Gläubiger sollte Kontakt aufgenommen werden.

Zwar ist einerseits durch die Zahlung die Hauptschuld getilgt worden, aber offenbar ist der Schuldner ja vorher bereits in Verzug geraten, hat die Schuld später anerkannt und nun hat der Gläubiger Mehrkosten gehabt, die er wohl nicht unbedingt alleine tragen will.

Vielleicht wäre über diesen Betrag eine Einigung möglich. Ein Widerspruch erscheint mir da jetzt eher sinnlos, da bereits anerkannt wurde, dass die Schuld berechtigterweise eingefordert wurde und somit auch die Nachfolgekosten berechtigt sind.

Gruß!

Horst

Hallo Horst,

erstmal ein Dankeschön.

Es wäre eine Zahlung, die monatlich überwiesen wird. Für Dezember und Januar, dies wäre dem Schuldiger klar.
Allerdings gehts um, sagen wir mal, 500 eus, der Mahnbescheid ginge nur über 420 und Kosten… 500 wurden überwiesen.
Der Schuldiger würde in den nächsten Tagen Kontakt mit dem Gläubiber aufnehmen, mal sehen, was dieser sagt, aber wenn er die Zahlung anerkennt, was wird dann aus dem Mahnbescheid? Müsste der Gläubiger den zurückziehen, oder wie?

Denn ein Mahnbescheid kommt doch auch zur Schufa, oder nicht? Auch wenns so liegt wie hier???

Ich wünsch dir nen schönen Abend!
LG Uta

Hallo!

Schuldiger … Gläubiber …

Ach Mensch, ich krieg einfach das Bild nicht aus dem Kopf, wie jemand im Büßergewand an einem Bach steht und mit dem Gläu-Biber quatscht…

Zur Sache:

was wird dann aus dem Mahnbescheid?

Der Mahnbescheid ist ein unhandliches bedrucktes Stück Papier, und das wird er auch bleiben.

Der Gläu-Biber ist nun am Zug: Ist seine Forderung incl. aller Kosten und Zinsen beglichen, legt er die Hände in den Schoß und freut sich des Lebens. Fehlt noch was, kann er dem Schuldigen das entweder mitteilen oder in der noch ausstehenden Höhe einen Vollstreckungsbescheid beantragen. :Müsste der Gläubiger den zurückziehen, oder wie?

Denn ein Mahnbescheid kommt doch auch zur Schufa, oder nicht?

Der Laden würde platzen, wenn es so wäre. Ein Mahnbescheid ist nur eine Mitteilung des Gerichts, dass der Gläu-Biber meint, eine Forderung zu haben, und der Schuldiger diese anerkennen oder bestreiten kann. Nach Zustellung des Mahnbescheids interessiert sich das Gericht nicht mehr weiter für diese Angelegenheit, und auch niemand sonst.

Hallo worldwidefab…

Schuldiger … Gläubiber …

Ach Mensch, ich krieg einfach das Bild nicht aus dem Kopf,
wie jemand im Büßergewand an einem Bach steht und mit dem
Gläu-Biber quatscht…

Ich auch nicht :lol:, aber ehrlich mal…du hast dich noch nicht verschrieben? Dann Glückwunsch, und den mein ich ehrlich! Alles klar :wink:?

Zur Sache:
Also wird der Schuldner beim G l ä u b i g e r :wink: anrufen und versuchen, dies zu klären.
Sollte kein Problem sein, hoff ich mal.

Ich danke dir herzlich für die Auskunft und für den Lacher kurz vorm Feierabend… nen schönen wünsch ich dir.

Und zuletzt: Herzliche Grüße!
Uta