Notegerecht konkreter

Liebe Forumsleser mit mehr Wissen als ich,
Man nehme an:
Grundstück A war mal groß.
Es wurde in mehrere Teile, darunter auch Grundstück B geteilt. Beide haben nebeneinander Anschluß an die Öff. Straße mit je um 3m.
Es vergehen um 20 Jahre und mehrere Besitzerwechsel hier und dort, dann wird B geteilt in B1 und B2, wobei B2 ein „Inselgrundstück“ oder Hinterlieger ohne Anschluß an die Straße ist.
Bequemerweise gelangt der jeweilige Besitzer B2 die nächsten fast 15 Jahre über Grundstück A auf sein Grundstück. Der aktuelle Besitzer beginnt Besitzer von A Geld zu schulden, einen Teil von Grundstück A in einen Zaun einzuzäunen und ist nicht zu Gesprächen über die Straßennnutzung bereit (das war doch schon immer so, das machen wir weiter - unentgeltlich so).
Es kommt zum Prozeß, in dem A verknackt wird, ein Notwegerecht zugunsten von B2 zu dulden - in Ausnahme auch zum Befahren mit Kfz (u.a. „da ja ein Inselgrundstück A2 schon ein eingetragenes Wegerecht bei A hat“).
Die Frage ist, ob in Ausnahme täglich mit 2 bis 4 Autos mehrfach befahren heißt.
Und das Wichtigste: B wurde erst vor ca 15 Jahren geteilt, das war beim Prozess nicht erwähnt oder vergessen worden (…), kam für A erst später raus, im Urteil findet sich darauf kein Bezug, nur dass B1 und B2 „früher einmal auch zu A gehörten“.
Und die Frage ist wieso der, der das Notwegerecht zu erdulden hat, nicht automatisch B1 ist, der ja B2 ohne Zutun von A abtrennte. Und evtl kann man ja sogar das rechtskräftige Urteil neu aufrollen oder was viel besser wäre es ohne neuen Prozeß annulieren und eine „friedliche Verhandlung suchen“, wenn sowas überhaupt geht.
Danke mfG ynot mal wieder mit diesem Thema

Es soll natürlich Notwegerecht heißen im Betreff. Grm!
Gruß ynot