Hallo!
Es ist ein Unterschied, ob man ein Bild als „Zitat“ darstellt,
z.B. in einem Lexikon, oder ob man es kommerziell „verwendet“.
Hi, es es macht einen Unterschied in der Lizenzanalogie,
abgesehen davon ist aber ein Lexikon eine kommerzielle Verwertung.
Aber woher könnte ein Nutzer Wissen, dass gerade du mit der Nutzung einverstanden bist, soferne du der Urheber bist.
Er kann ja auf Anhieb sich nicht einmal sicher sein dass du der Rechteinhaber bist, nur weil du ein Gulaschkanonefoto verwendest, da du Gulaschkanonen vertreibst?
Wenn z.B. jemand ein Foto meiner Gulaschkanone auf eine
Internetseite stellt, um anderen zu zeigen, wie so ein Ding
aussieht, dann habe ich nichts dagegen.
Ja dann muß er Dich zuerst fragen ob du damit Einverstanden bist, wenn du nämlich gerade anderer Laune wärst (oder eben wer anderer wärst), bist du vielleicht nicht damit einverstanden. Zweitens wäre es auch wichtig abzuklären ob Du überhaupt der Rechteinhaber bist, oft ist der Nutzer selbst nur Lizenznehmer.
Da er dies ungefragt nicht in Erfahrung bringt, muss er also Anfragen und darf nicht davon ausgehen das er das darf.
Wenn aber jemand meine Katalogfotos nimmt, um seine eigenen
Produkte zu verkaufen, dann denke ich: „Na, na, na, eigentlich
ist das aber nicht erlaubt!“
Ist doch auch logisch, oder?
Nein bloß wenn mich ein Freund fragt ob ich Ihm mein Auto borge und ich damit im speziellen F,ll einverstanden bin, bin ich nicht generell damit einverstanden das er oder gar jeder, es sich ungefragt ausleiht.
Der Gesetzgeber sieht es ähnlich. Stichwort „Bildzitat“.
Nein hier liegt ein Missverständnis vor, ein Bildzitat wäre ganz was anderes.
Wo hast du das, in welchem Zusammenhang gelesen?
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