Insolvenzbetrug

Hallo zusammen,

Wenn man eine EV abgelegt hat muss man doch zukünftig alle Einnahmen dem Gericht offenlegen und alles über der Pfändungsgrenze den Gläubigern bezahlen. Wenn man Einnahmen verschweigt ist das doch Insolvenzbetrug oder ?

Hallo,

du würfelst da gerade EV (früher: Offenbarungseid) und Verbraucherinsolvenz in einem Topf zusammmen.
Das sind zwei unterschiedliche Dinge!

http://de.wikipedia.org/wiki/Eidesstattliche_Versich…
http://de.wikipedia.org/wiki/Verbraucherinsolvenz

Gruß
Christian

Hallo Christian,

Vielen Dank für die Antwort. Also es geht um die eidestattliche Versicherung.Wenn jemand so eine abgelegt hat, sich kurz danach wieder selbstständig macht und nachweislich richtig viele Einnahmen hat, so muss er diese doch dann dem Gericht melden oder ? Gibt es dann auch eine Pfändungsgrenze ? Macht derjenige sich strafbar, wenn er dem Gericht solche Einnahmen verschweigt ?

Vielen Dank !

Gruß

Boris

Hallo

Hallo Christian,

Vielen Dank für die Antwort. Also es geht um die
eidestattliche Versicherung.Wenn jemand so eine abgelegt hat,
sich kurz danach wieder selbstständig macht und nachweislich
richtig viele Einnahmen hat, so muss er diese doch dann dem
Gericht melden oder ?

Nein, du würfelst wieder EV und PI durcheinander. Bei normaler EV muss sich jeder Gläubiger selber drum kümmern, was denn sein Schuldner so treibt :wink:

Gibt es dann auch eine Pfändungsgrenze ?
Macht derjenige sich strafbar, wenn er dem Gericht solche
Einnahmen verschweigt ?

Vielen Dank !

Gruß

Boris

Wallflower