Hallo!
Habe einen Katalog bekommen, den ich persönlich nicht bestellt habe.
Nun hat sich herausgestellt, dass es von jemandem anderes bestellt wurde auf meinem Namen (Jugendstreich quasi). Nun weiß ich nicht, ob mir daraus bei diesem Versandhaus noch was blüht.
Nun würde ich gerne mal wissen, inwiefern es strafbar (wenn überhaupt) ist, eine Bestellung auf fremden Namen durchzuführen ohne Einwilligung des Datenbesitzers. Einmal, wenn kein finanzieller Schaden entstanden ist und zum anderen, wenn doch.
Hoffe auf Antworten.
Joschy
Hallo!
Hi
Habe einen Katalog bekommen, den ich persönlich nicht bestellt
habe.
ein schlimmer Katalog^^
Nun hat sich herausgestellt, dass es von jemandem anderes
bestellt wurde auf meinem Namen (Jugendstreich quasi). Nun
weiß ich nicht, ob mir daraus bei diesem Versandhaus noch was
blüht.
Ist dir dieser Jemand bekannt???
Hast du mal beim Versandhaus angerufen/mail geschickt/auf deren Internetseite geschaut, ob ein Katalog überhaupt was kostet?
Nun würde ich gerne mal wissen, inwiefern es strafbar (wenn
überhaupt) ist, eine Bestellung auf fremden Namen
durchzuführen ohne Einwilligung des Datenbesitzers.
Weiß ich nicht, aber ganz legal kann das glaube meiner Meinung net sein.
Einmal,
wenn kein finanzieller Schaden entstanden ist und zum anderen,
wenn doch.
Auch wenn kein finazieller Schaden entstanden ist, wurden ja deine Daten ohne deine Zustimmung weitergegeben.
Tipp: geh mal zur Polizei und frag die was man da machen kann wenn in 2 Wochen dir 20 weitere Kataloge ins Haus fliegen, denn dann is da was faul^^
mfg Rob
Hallo!
Habe einen Katalog bekommen, den ich persönlich nicht bestellt
habe.
Nun hat sich herausgestellt, dass es von jemandem anderes
bestellt wurde auf meinem Namen (Jugendstreich quasi). Nun
weiß ich nicht, ob mir daraus bei diesem Versandhaus noch was
blüht.
Hallo, also wenn der Katalog kostenlos war, kann man ihn einfach in dem Müll werfen. Allein die Anforderung eines Katalogs beinhaltet keine Bestellung aus diesem Katalog. War der Katalog aber kostenpflichtig, würde ich Anzeige erstatten, sofern der Name des „Täters“ bekannt ist.
Nun würde ich gerne mal wissen, inwiefern es strafbar (wenn
überhaupt) ist, eine Bestellung auf fremden Namen
durchzuführen ohne Einwilligung des Datenbesitzers. Einmal,
wenn kein finanzieller Schaden entstanden ist und zum anderen,
wenn doch.
Also, wenn kein finanzieller Schaden entstanden ist, würde ich die Sache so einfach wie möglich aus der Welt schaffen: Dem Katalogunternehmen schriftlich mitteilen, dass sich da jemand einen Streich erlaubt hat und man den Katalog gar nicht selbst angefordert hat. Gleichzeitig würde ich verlangen, dass Du keine weiteren Katalog- oder Werbesendungen erhalten willst und vor allem auch nicht damit einverstanden bist, Deine persönlichen Daten an andere, wer auch immer, weiterzugeben.
Ist finanzieller Schaden entstanden, dann siehe oben (Täter bekannt?).
Hoffe auf Antworten.
Joschy
VielenDank!
Das werde ich dann so machen!