Fragen zu U-Track bei Handyverlust

Der Diebstahlschutz U-Track auf seinem Samsung-Handy wurde installiert.
2 Wochen nach dem Kauf des neuen Handys, wird es entwendet.

Nachdem man nun zur Polizei geht, ihr die Sachlage schildert und ihnen auch erklärt wie das Programm funktioniert, und ihr erklärt, dass man dadurch die Handynummer desjenigen hat, in dessen Besitz das Handy zurzeit ist. nimmt diese sich dem Fall an.
(Papiere von Handy, IMEI, Kaufvertrag etc. alles vorhanden)

Nun meine Fragen:
-Wenn das Handy bereits im Besitz von jemandem ist, der nicht weiß (zB. durch an- und verkauf), dass es gestohlen wurde, darf die Polizei es ihm einfach abnehmen?

-Was ist nun, wenn Schäden währenddessen an das Gerät gekommen sind?

-Ist es gesetzlich vorgeschrieben bei An- und Verkauf- Läden, Informationen über den Verkäufer zu sammeln und kann der Geschädigte
auch den Laden anzeigen?

Ich habe von sowas leider nicht viel Ahnung, aber über einpaar Informationen und Antworten zu dem Thema würde ich mich sehr freuen.

-Wenn das Handy bereits im Besitz von jemandem ist, der nicht
weiß (zB. durch an- und verkauf), dass es gestohlen wurde,
darf die Polizei es ihm einfach abnehmen?

M. E. ja wegen § 111 b V StPO.

-Was ist nun, wenn Schäden währenddessen an das Gerät gekommen
sind?

Dafür haftet der Besitzer, der das Handy gutgläubig an sich genommen hat (z.B. Kauf ohne Wissen um die Herkunft), nicht, § 993 I a.E. BGB.

-Ist es gesetzlich vorgeschrieben bei An- und Verkauf- Läden,
Informationen über den Verkäufer zu sammeln

Wäre mir neu.

:und kann der

Geschädigte
auch den Laden anzeigen?

Man kann nur Menschen anzeigen. Sinn macht das nur, wenn der Verdacht einer Straftat besteht, und das setzt grds. Vorsatz voraus.

Levay