Kündigung des Mandats durch Rechtsanwalt

Liebe Wissenden,

nehmen wir folgenden Fall an: Mandant X beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung eines Gerichtstermins vor dem Amtsgericht und vereinbart ein Honorar in Höhe von 300 Euro pro Stunde. Der Auftrag soll sich ganz klar nur auf die Beantwortung einer einfachene Rechtsfrage (kann eine Kündigung zurückgezogen werden) und auf die Wahrnehmung des Gerichtstermins beziehen, Schriftsätze wurden schon von dem Mandanten selbst angefertigt. Mandant zahlt einen Vorschuss von 1000 Euro ein.

Der Anwalt versucht Gebühren zu schinden: Vereinbart 3 Termine mit dem Mandanten und ruft ihn x-mal an, um den einfachen Sachverhalt mehrfach sich schildern zu lassen. Eine Rechtsberatung findet zu keinem Zeitpunkt statt. Abends vor dem Gerichtstermin geht ein Fax des Anwalts ein mit einem 10seitigen unsinnigen Schriftsatz-Entwurf an das Gericht. Der Mandant faxt zurück, dass mit dem Inhalt kein Einverständnis besteht und die Marschroute anders vereinbart war. Daraufhin schreibt Anwalt in der Nacht noch eine Mandatskündigung, weil er das Vertrauensverhältnis gebrochen sieht. Der Gerichtstermin kann nicht verlegt werden, Mandant muss selbst erscheinen und regelt die Sache alleine ohne Anwalt.

Dann kommt es:
Am nächsten Tag macht der Anwalt 10 Stunden Honoranspruch geltend und will nochmal mehr als 1000 Euro neben dem bereits gezahlten Vorschuss.

Wie ist hier die Rechtslage? Besteht ein Honoranspruch auch dann, wenn der Anwalt sich x-mal den selben Sachverhalt schildern lässt, bis zum Schluss keine Rechtsauskunft gegeben wurde und der Anwalt dann sogar noch wenige Stunden vor dem Termin das Mandat kündigt?

Auf eure Rechtsauffassungen bin ich gespannt.

Vermutlich ja, denn es klingt nach einem jener Mandanten, die man besser niemals angenommen hätte.

Als nächstes wird er den Richter als befangen erklären und was danach kommt, will ich gar nicht heraufbeschwören.

Es ist abzusehen, dass der nächste Gegner des Mandanten sein Rechtsanwalt von gestern wird und das kann ewig so weitergehen…

Von außen betrachtet sind diese Fälle allerdings manchmal auch amüsant.

Gruß!

Horst

Liest du eigentlich die Artikel oder gefällst du dir nur darin, deine eigenen geistigen Ergüsse zu lesen? Die Antwort auf eine rechtliche Frage (Umfang eines Mandats und Kostentragungspflicht) hat nichts mit dem Artikel zu tun und erschöpft sich in belangslosem Gelaber.

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Antworten auf Rechtsfragen bestehen durchaus nicht nur darin, dass man Paragraphen genannt bekommt, die einem Recht geben.

Wichtiger noch ist die Einschätzung der Wahrnehmung der eigenen Position im Hinblick auf eventuelle Irrtümer.

Man lernt durchaus die Fragenden in dieser Hinsicht zu beurteilen - hier wie im richtigen Leben - und man lernt auch durchaus deren Reaktionen zu interpretieren.

Es gibt durchaus Fälle, wo man damit falsch liegen kann. Hier scheint mir die Reaktion doch eher den ersten Eindruck zu bestätigen.

Gruß!

Horst

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