Ein Beamter ist krank geschrieben (nicht bettlegerig) und möchte eine Auslandsreise (Europa) antreten, die seit langem geplant ist. Muss eine Mitteilung an den Dienstherren erfolgen? Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?
Ein Beamter ist krank geschrieben (nicht bettlegerig) und
möchte eine Auslandsreise (Europa) antreten, die seit langem
geplant ist.
Muss eine Mitteilung an den Dienstherren erfolgen?
Wenn es nicht um eine Reise in ein sicherheitsrelevantes Land geht eigentlich nicht. Sollte man aber drüber belehrt worden sein, wenn dies auf einen zutrifft. Auf jeden Fall sollte die Reise nicht die Gefahr bergen, den Genesungsprozess zu behindern.
Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?
Was sagen die Bedingungen der Krankenversicherung und die Beihilfebestimmungen dazu oder ggfs. die einer Auslandsreisekrankenversicherung?
Problematisch könnte es werden, wenn man sich aufgrund der bestehenden Erkrankung in Behandlung begeben muss. Häufig stellt dies einen Ausschlußgrund dar.Kommt aber wirklich auf die jeweiligen Bedingungen an.
MfG
ElBuffo