Unterhaltszahlung

Mich würde es mal interessieren, wie es aussieht, wenn die Eltern geschieden sind und der Vater noch nie Unterhalt gezahlt hat (man hat freiwillig drauf verzichtet). Wenn das Kind jetzt ausziehen möchte (ist noch in der Ausbildung, versteht sich aber nicht mit dem Stiefvater, dem das Haus gehört, in dem es jetzt wohnt), hätte es dann Recht auf Unterhaltszahlung vom leiblichen Vater? Vielleicht hat ja jemand Erfahrung auf diesem Gebiet.

Danke schon mal für die Antworten

Liebe Grüße

[MOD] Vollzitat gelöscht

Hallo,

wenn das Kind VOLLJÄHRIG ist, hat es Anspruch auf Unterhalt von beiden Eltern. Man kann sich nicht den Elternteil aussuchen, von dem man Geld möchte, und den anderen schont man.

Dann müssen die jeweiligen Eltern noch leistungsfähig sein – also genug verdienen.

Je nachdem, welche Ausbildung (Schule, Studium, Lehre) das Kind macht, kommen evtl. andere Unterhaltsberechtigte (u. U. sogar die Ehefrau) vor dem volljährigen Kind.

Eigene Einkünfte des Kindes werden zum größten Teil gegengerechnet.

Ungenaue Fragestellung, kann man leider immer nur ungenau beantworten.

Gruß
Ingrid