Eigentumswohnungen, wer zahlt was?

Hallo,
ich habe eine Frage. In einem 2-Familienhaus funktioniert die Klingelanlage/Sprechanlage in einer Wohnung nicht ordnungsgemäß. Nun bestellt der Eigentümer bei dem das nicht funktioniert einen Elektriker, um den Controller im Keller neu zu programmieren, daß in beiden Wohnungen wieder die Sprechanlage/der Türöffner gleich funktioniert.
Wer zahlt dann die Rechnung? Beide Wohnungseigentümer oder nur der, bei dem die Anlage nicht funktioniert hat.
Wie gesagt der Controller muß so wie es aussieht neu programmiert werden und der regelt beide Wohnungen und gehört auch zum Allgemeineigentum. Was genau der Fehler ist stellt sich erst rau, wenn der Elektriker sich das genau anschaut.

Danke schonmal
Gruß
Michaela

Für Schäden am Gemeinschaftseigentum kommen alle Wohneigentümer anteilig auf, was GE ist müsste ja die Teilungserklärung sagen. Um Streit und Missverständnissen aus dem Weg zu gehen empfiehlt es sich grundsätzlich auch einen Verwalter zu beauftragen. Gibt es bei euch keine Wohneigentümergemeinschaftsrücklage für Reperaturen?

Gruß Andreas

Nein, es wurden nie Rücklagen gebildet und als das beim Kauf angesprochen wurde, hat das die andere Partei abgeblockt.

Einen Verwalter haben wir auch nicht. Die Nachbarin ist etwas schwierig. In der Teilungserklärung ist keine Sprechanlage drin aufgeführt.

Gruß
Michaela

Äh, ich meinte, daß wir ein Rücklagenkonto bilden wollten, aber das die andere Partei nicht wollte.