Hallo,
ich habe eine Frage. In einem 2-Familienhaus funktioniert die Klingelanlage/Sprechanlage in einer Wohnung nicht ordnungsgemäß. Nun bestellt der Eigentümer bei dem das nicht funktioniert einen Elektriker, um den Controller im Keller neu zu programmieren, daß in beiden Wohnungen wieder die Sprechanlage/der Türöffner gleich funktioniert.
Wer zahlt dann die Rechnung? Beide Wohnungseigentümer oder nur der, bei dem die Anlage nicht funktioniert hat.
Wie gesagt der Controller muß so wie es aussieht neu programmiert werden und der regelt beide Wohnungen und gehört auch zum Allgemeineigentum. Was genau der Fehler ist stellt sich erst rau, wenn der Elektriker sich das genau anschaut.
Danke schonmal
Gruß
Michaela