Hi!
Wie sieht es denn grundsätzlich aus bei folgendem Fall:
normalerweise fahre ich eine Limousine, die ohne weiteres Platz findet auf dem oberen Teil einer Duplexgarage (mein Stellplatz). Die Garage besitzt 4 Stellplätze, zwei oben und zwei unten. Mein Stellplatz befindet sich oben links. Die beiden unteren Stellplätze sind an zwei verschiedene Dritte vermietet.
Nun hatte ich mir einen Kombi geliehen, dessen Heck blöderweise nicht so ganz zwischen Garagendach und Stellfläche passte. Der Wagen trug eine abgebrochene Dachantenne sowie eine Beule im Dach davon, Schadenshöhe DM 2.300.
Ich selbst habe die Garage natürlich nicht hochgefahren, weder um zu testen, ob der Wagen dazwischen passt, noch später als Schadensverursacher.
Natürlich hat keiner der beiden Nachbarn, die die unteren Stellplätze nutzen, etwas gesagt und bevor ich nun ein Riesenfaß aufmache, möchte ich gerne wissen, wie denn hier die Schuldfrage aussieht. Sicherlich gibt es hierzu auch Referenzurteile.
Vor allem geht es mir darum, die recht guten nachbarschaftlichen Verhältnisse nicht über Gebühr zu belasten, allerdings muß man ja auch nicht alles hinnehmen.
Wer weiß mehr?
Danke,
Mathias