Duplex-Garage, Beschädigung

Hi!

Wie sieht es denn grundsätzlich aus bei folgendem Fall:

normalerweise fahre ich eine Limousine, die ohne weiteres Platz findet auf dem oberen Teil einer Duplexgarage (mein Stellplatz). Die Garage besitzt 4 Stellplätze, zwei oben und zwei unten. Mein Stellplatz befindet sich oben links. Die beiden unteren Stellplätze sind an zwei verschiedene Dritte vermietet.

Nun hatte ich mir einen Kombi geliehen, dessen Heck blöderweise nicht so ganz zwischen Garagendach und Stellfläche passte. Der Wagen trug eine abgebrochene Dachantenne sowie eine Beule im Dach davon, Schadenshöhe DM 2.300.

Ich selbst habe die Garage natürlich nicht hochgefahren, weder um zu testen, ob der Wagen dazwischen passt, noch später als Schadensverursacher.

Natürlich hat keiner der beiden Nachbarn, die die unteren Stellplätze nutzen, etwas gesagt und bevor ich nun ein Riesenfaß aufmache, möchte ich gerne wissen, wie denn hier die Schuldfrage aussieht. Sicherlich gibt es hierzu auch Referenzurteile.

Vor allem geht es mir darum, die recht guten nachbarschaftlichen Verhältnisse nicht über Gebühr zu belasten, allerdings muß man ja auch nicht alles hinnehmen.

Wer weiß mehr?

Danke,

Mathias

Hi,

ohne Garantie, aber ich denke, der Schaden wird bei Dir bleiben. Es ist keinem Deiner Nachbarn zuzumuten, erstmal alle Autos auszumessen, ob sie denn für den Stellplatz geeignet sind. Das hättest Du selbst probieren müssen, denke ich.

Gruß,
micha

Hallo Mathias,

das ist verdammtes Pech. Ich denke, für den Schaden musst du gerade stehen. Deine Nachbarn als rechtmäßige Nutzer der unteren Stellplätze sind befugt, den oberen Platz hochzufahren, ohne vorher mit dem Zollstock um deinen geliehenen Wagen zu klettern. Etwas anderes wäre vielleicht gewesen, wenn jedem vernünftigen Beobachter hätte ins Auge fallen müssen, dass die Karre oben gar nicht passt. Da hätte man versuchen können, den Nachbarn zumindest eine Mitverantwortung anzuhängen. Aber bei dem von dir beschriebenen Fall kann man nicht davon ausgehen, dass die Sorgfaltspflicht von den Nachbarn verletzt worden ist.

Gruß, bebro

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke Euch.
War ja auch doof von mir, klar.
Aber ich hätte wenigstens erwartet, daß man bescheid sagt anstatt die Sache einfach so im Raum stehen zu lassen.

Bis dann,

Mathias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Aber ich hätte wenigstens erwartet, daß man bescheid sagt
anstatt die Sache einfach so im Raum stehen zu lassen.

hast schon Recht, normalerweise sollte derjenige es ja gemerkt haben - geht ja nicht ganz lautlos ab, soetwas. Aber deswegen nachbarschaftsstreit anzufangen, ist warscheinlich eher wenig produktiv.

Ciao
Micha

Hallo Mathias,

Gegenfrage:

Gestern sprang ich aus dem 3. Stock meiner Wohung und brach mir das Bein. Keiner hat mir gesagt, dass das so weh tut. Kann ich nun den Architekten und den Vermieter verklagen?

Anmerkung: Selbstverständlich obliegt es allein Deiner Sorgfaltspflicht zu prüfen, dass durch das Hochfahren der Bühne kein Schaden an dem Fahrzeug entsteht.

Gruss
Eve*

„die auch jeden Morgen wie all ihre Kollegen in einer Duplex-Garage parkt“

Hi, allen Vorrednern gebe ich recht, der schaden wird wohl an dir hängen bleiben. Ich kenne jetzt deine Garage nicht, gilt in ihr die StVZO? Dann hätte sich der andere doch nach einem angerichtetem Schaden einfach aus dem Staub gemacht, oder?

Wenn ich ein langes Auto habe, und es nicht ganz in einen vorgezeichneten Parkplatz paßt, darf doch der andere, der deswegen mein auto anfährt auch nicht einfach davonfahren.

Gerhard

Hi, allen Vorrednern gebe ich recht, der schaden wird wohl an
dir hängen bleiben. Ich kenne jetzt deine Garage nicht, gilt
in ihr die StVZO? Dann hätte sich der andere doch nach einem
angerichtetem Schaden einfach aus dem Staub gemacht, oder?

Wenn ich ein langes Auto habe, und es nicht ganz in einen
vorgezeichneten Parkplatz paßt, darf doch der andere, der
deswegen mein auto anfährt auch nicht einfach davonfahren.

Hallo, Gerhard!

Genau das ist es, was mich umtreibt.
Klar war es doof von mir, nicht darauf zu achten, ob der Wagen auf den Stellplatz passt.
Aber entbindet das die anderen Garagennutzer von der Verpflichtung/Notwendigkeit, die Augen (und v.a. die Ohren) aufzusperren und wenigstens bescheid zu sagen?

Es gibt in der Garage keinen Hinweis auf die Gültigkeit der StVO. Sie ist ohnehin sehr klein, d.h. außer den beschriebenen vier Duplex-Stellplätzen gibt es noch 4 weitere „normale“ Stellplätze, das war´s.

Es geht mir hier auch nicht darum, auch nur einen Pfennig Geld von meinen Nachbarn zu fordern. Da es sich um einen Firmenwagen handelt, konnte der Schaden über die Versicherung ordentlich abgewickelt werden. Vielmehr interessiert es mich, ob ich prinzipiell die absolute Alleinschuld trage. Und der Meinung bin ich eben nicht.

Danke und bis dann,

Mathias