Rücktritt vom notariellen Kaufvertrag

hallo,

könnte man von einem notariellen Immobilienkaufvertrag zurücktreten, wenn die immobilie einen Rechts- / Sachmangel hat? d.h. wenn es Schimmelmangel gibt, der vor dem Verkauf der Verkäufer bekannt sein sollte. Oder wenn im nebengebäude eine Wohnung ohne genehmigung (früher als Werkstatt) verkauft wurde.

ist ein rücktritt vom Vertrag möglich, wenn die Verkäufer den Mangel nicht beseitigen?? muss man der gegenseite erst ein Nachbesserungschance geben?

LG

Das hängt alles vom Einzelfall ab. Der Grundsatz lautet: erst Nachbesserung, wenn die fehlschlägt Rücktritt. In vielen Fällen kann man aber auch sofort zurücktreten.

wenn der verkäufer das objekt geschenkt bekommt und es die ganze zeit vermietet hat, muss er ja wissen, was für mängel sein objekt hat.

eine nachbesserung wird abgelehnt.

das nebengebäude war früher ein werstatt, später wurd es zu einer wohnung umgewandelt, ohne eine genehmigung vorher zu holen. die neuen käufer haben es ein monat nach dem kauf zufällig vom bauamt erfahren. wie ist es, wenn der käufer mit dem argument ,ich habe es geschenk bekommen und wusste nicht, dass es daführ keine genhmigung gibt" kommen???

ist hier ein rücktritt möglich?? und schadenersatz??

Hallo!

könnte man von einem notariellen Immobilienkaufvertrag
zurücktreten, wenn die immobilie einen Rechts- / Sachmangel
hat?

Viele Verträge schließen genau das aus - die übliche Formel heißt „gekauft wie es steht und liegt“:
http://www2.haus-und-grund.com/presse_96.html

Am besten, den Vertrag von einem Juristen prüfen lassen. Eine allgemeine Antwort ist da kaum möglich.

lg,
Max

Schau bitte in den notariellen Kaufvertrag. Dieser müsste (sollte) eigentlich den Punkt Rücktritt/Nachbesserung oder ähnliches enthalten. Da diese Verträge jedoch von Notar zu Notar unterschiedlich sind, können wir dir hier keine aussagekräftige und auch richtige Erklärung liefern.

Im übrigen rate ich dir eindringlich dazu, den Notar zu deinem Problem aufzusuchen. Er wird dir erklären, was in dem notariellen Kaufvertrag mit dem jeweiligen Punkt gemeint ist und kann dir auch hier weiter helfen (zumindest sollte es dem Notar ein Bedürfnis sein, dich nicht im Regen stehen zu lassen).

Lieben Gruß
Asmodine