Hallo,
Auch Hallo!
meine Frage: Muss ein Türke, der seit 4 Jahren mit einer
Deutschen verheiratet ist und eine unbefristete
Niederlassungserlaubnis hat, zum türkischen Militär, wenn er
sich jetzt scheiden lässt?
Ich verstehe den Zusammenhang nicht. Was hat die türkische Wehrpflicht mit einer Scheidung zu tun?
Als „Auslandstürke“ kann er sich zum größten Teil gegen einen mir jetzt unbekannten mehrstelligen Tausendeurobetrag auf eine verkürzte Wehrzeit freikaufen.
Das steht ihm zu ob egal ob er ledig, verheiratet, getrenntlebend oder geschieden oder gar Witwer ist.
Er hat auch 2 Kinder, die aber bei der Mutter leben (1 1/2 J.
- 3 J.). Dazu hat er Privatinsolvenz angemeldet und sein
polizieliches Führungszeugnis sieht auch nicht überragend aus.
Interessiert, soweit ich das im Bekanntenkreis mitbekommen habe, die türkischen Militärbehörden nur sehr wenig bis gar nicht. Wenn er Vorstrafen hat, hat er es halt meist bei seinen Vorgesetzten und seinem Einsatzgebiet schwieriger
Somit wäre eine Einbürgerung in Deutschland wohl kaum möglich,
oder?
Die Deutschen Behörden bürgern ausländische Bürger nur ein, wenn sie von ihrem Heimatland ausgebürgert wurden.
Die Türkischen Behörden bürgern nur aus, wenn bei Männern der volle Militärdienst oder der gegen Bargeld verkürzte Militärdienst geleistet ist.
Dass man mit Vorstrafen - kommt auch darauf an, was bestraft wurde und wie häufig - weniger Chancen hat, die Deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen, liegt in der Natur der Sache.
Evtl. erhält er eine Deutsche Duldung (als dann Staatenloser), weil er wegen des Umgangsrechtes seiner Kinder zu ihm, nicht ausgewiesen werden darf.
Wenn ein Türkischer Mann der Einberufung zum Militär - über Nachfristen hinaus - nicht nachkommt, passiert ihm in Deutschland erst mal nichts. Aber sobald er seinen Fuß auf Türkische Erde (kann sogar die Botschaft oder das Konsulat sein) setzt, wird er verhaftet. Meist kommt er dann in eine Art Strafkompanie.
Gruß
Ingrid