Schadenersatz wegen Urheberrechtsverletzung

Hallo,

wir wollen mal annehmen, daß MisterX ein kleines Geschäft hat und eine junge Türkin als einzige Angestellte beschäftigt. Da sie schon eine Stunde vor Geschäftsschluß Feierabend hat, darf sie in dieser Zeit mit Erlaubnis von MisterX noch auf dem Firmencomputer chatten und tut das auch fast jeden Tag. Etwa 2 Monate nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses erhält Mister X eine Schadenersatzforderung einer Rechtsanwaltskanzlei, die festgestellt haben will, daß vom Firmenanschluß aus das Spiel „Die Römer“ in einer Tauschbörse angeboten worden sein soll. Da Mister X das besagte Spiel nicht kennt und auch noch nie an einer Tauschbörse teilgenommen hat, vermutet er, daß die ehemals Beschäftigte dafür verantwortlich ist. Doch die kann nicht mehr befragt werden, weil sie das Arbeitsverhältnis wegen ihrer Hochzeit gekündigt hat und seitdem mit unbekannter Adresse in der Türkei lebt.

Meine Frage:
Ist Mister X für diese (mögliche) Urheberrechtverletzung verantwortlich?

Danke Ebi

Wo ist da denn die Urheberrechtsverletzung?

fragt sich

Horst

Hallo,

durch das Anbieten des Spiels in der Tauschbörse habe man das Urheberrecht verletzt und es sei der Softwarefirma, die die Rechte an dem Spiel besitzt, ein Schaden entstanden.

Gruß Ebi

Mir ist jetzt nicht klar, wie das an besagter Tauschbörse abläuft.

Aber prinzipiell halte ich den Vorwurf schon so für unhaltbar.

Gruß!

Horst

Hallo,

Mir ist jetzt nicht klar, wie das an besagter Tauschbörse
abläuft.

Offensichtlich.
Es handelt sich wohl eher nicht um einen Laden wie ebay, sondern um sowas wie edonkey, gnutella, kazaa,…
Man lädt mittels speziellem Programm Daten von anderen Nutzern des Programms. Durchaus auch legales Material, aber eben auch haufenweise illegales. Und alles, was man sich da herunterlädt, wird während des Ladens gleichzeitig allen andern zur Verfügung gestellt.
Womit man selbstverständlich Urheberrechtsverletungen begeht, wenn das geladene urheberrechtlich geschützt ist.

Aber prinzipiell halte ich den Vorwurf schon so für unhaltbar.

Wie wär’s mit Störerhaftung?

Gruß
loderunner (ianal)

hallo,

warum immer so kompliziert?
hat mister x widerrechtlich ein programm irgendwo angeboten?
ja oder nien?

falls ja, dann muss er ggf. die angedrohten konsequenzen tragen.

falls nein, dann hat er auch nichts zu zahlen/wie gutzumachen usw.

ob irgendwer verheiratet ist oder nicht und auf dem mond wohnt, interessiert nicht die bohne.

klar jetzt?

gruß
ann

Hi

warum immer so kompliziert?
hat mister x widerrechtlich ein programm irgendwo angeboten?
ja oder nien?

falls ja, dann muss er ggf. die angedrohten konsequenzen
tragen.

falls nein, dann hat er auch nichts zu zahlen/wie gutzumachen
usw.

So einfach sehe ich das nicht. Der Anschluss läuft auf MisterX und er ist für dessen ordnungsgemäße und vor allem rechtmäßige Verwendung verantwortlich. Wenn er jemanden gestatten den Anschluss zu benutzen, dann hat er auch dafür zu sorgen, dass dieser jemand nichts illegales damit anstellt. Diese Ansicht ist nicht unumstritten ( http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/stoererhaftung… ), ich würde im vorliegenden Fall jedoch schon von einer Störerhaftung des MisterX ausgehen.

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Mich hat es verblüfft, als ich zum ersten Mal gehört habe, dass solche Ansichten vertreten werden. Da ich mit dir jetzt jemanden habe, der diese Ansicht auch vertritt, würde ich dich um eine nähere Begründung bitten wollen. Mir selbst kommt das so furchtbar gekünstelt vor. Und ein bisschen amerikanisch. Stell dir mal vor, du hast über das Wochenende Besuch, und der Besucher darf mal an deinen PC ran; findest du wirklich, dass du jetzt dafür verantwortlich bist, dass er damit nix anstellt? W i e s o ? Dem müssen doch Wertungen zugrunde liegen, die sonst im Recht niemals gelten. Es geht hier ja nicht um Kausalität, aber um Zurechenbarkeit.

Levay

HI Levay,
Ja, einerseits: http://www.internet4jurists.at/urh-marken/immaterial…

jeweils der 2te Artikel einmal de und einmal at in Urheberrecht Entscheidungen

Andererseits hab ich gehört dass man als offener Wlan Anbieter doch eine gewisse Verantwortung tragen muss. Deshalb lass ich meinen Gastzugang auch nur Gästen nutzen, was anderes wäre es ja am Arbeitsplatz auch nicht

Offline.

Auch diese WLAN-Entscheidungen kann ich nicht nachvollziehen, d.h. ich kann diese Ansichten nicht teilen. Wer etwas Legales tut und damit keine besondere Gefahr schafft, kann m.E. auch nicht in Anspruch genommen werden.

Na ja, ich muss ja nicht immer mit der herrschenden Rechtsauffassung konform gehen. Wenn das überhaupt die herrschende ist.

Wenn ich einen Garten hätte, und da läge ein Spaten rum, und jemand würde den klauen und damit jemanden verletzen - wer käme denn ernsthaft auf die Idee, dass mir dieser Verletzungserfolg zurechenbar wäre? Wer außer vielleicht einigen Geschworenengerichten in den USA?

Guten Tag,
recht interessant zum Thema: http://www-1.tu-cottbus.de/mbl/medienrechtstage/0807…
Die Gerichte beurteilen dies bisher noch unterschiedlich.
Im Prinzip ist es ja nicht viel anders als im Verkehrsrecht, wo man sich auch im Zweifel an den Halter hält.
Ist man sich der Tatsache bewußt, das evtl. eine verbotene Handlung begangen wird, so ist man haftbar, ich nehme jetzt mal als Beispiel, man überlässt sein Fahrzeug jemandem, der bereits wegen einer Trunkenheitsfahrt auffällig wurde. In diesem Fall hätte der Halter also wissen können, daß der Fahrer evtl. betrunken fährt.
Andere Urteile orientieren sich an der Minder- bzw, Volljährigkeit.
Ein bischen amerikanisch ist das schon, da gebe ich Dir recht.

Beste Grüße von Elwood

Guten Tag,
da stimme ich Dir uneingeschränkt zu. Ich halte das auch für etwas problematisch in der Umsetzung. Bei fast jedem DSL-Anschluß erhält man heute einen WLAN-Router. Viele Nutzer kennen sich aber damit nicht aus, die Anzahl ungesicherter WLAN-Netze ist erschreckend hoch.
Wenn jemand aber nun wirklich rechtlich verantwortlich für die Absicherung seines WLAN-Netzes ist, so wäre ein Hinweis dahingehend in der Bedienungsanleitung sicher angebracht.
Ansonsten geht der Normalbürger davon aus, daß die Rechtslage entsprechend Deinem Beispiel mit dem Spaten aussieht.
Wenn ich meinen Wagen verleihe, und derjenige nutzt diesen für einen Raubüberfall, so bin ich ja auch nicht zu belangen (es sei denn, ich tat es in Kenntnis der Absicht).
Leider kommt die Gesetzgebung nicht hinterher, was die Rechtsprechung in Bezug auf PC und Internet betrifft. Wobei ich das sogar verstehen kann, die Thematik ist recht technisch und teils sehr komplex.
Woher sollen Richter, Staats- und Rechtsanwälte wissen, wie man heutzutage ein WLAN-Netz vernünftig absichert? Reicht eine WEP-Verschlüsselung noch aus, zumindest, was den rechtlichen Teil betrifft? Oder wird vom WLAN Betreiber erwartet, er müsse wissen das WEP heute definitiv nicht mehr ausreicht? Wenn ja, woher? Wenn der Hersteller der Hardware nicht darauf hinweist?
Wenn wir jetzt wirklich amerikanische Verhältnisse hätten, dann wäre der Hardwarehersteller dran, da er nicht vor den Konsequenzen gewarnt hätte (Das Betreiben von nicht nach neuestem Stand gesicherten WLAN-Netzwerken kann unangenehme rechtliche Konsequenzen haben).
Andererseits wird ein Betreiber eines öffentlich zugänglichen, also ungeschützten, WLAN-Netzes gemäß dem Telekommunikationsgesetz als Anbieter einer Telekommunikationsdienstleistung angesehen.
Hier besteht seitens des Gesetzgebers dringend Handlungsbedarf.

Beste Grüsse von Elwood

hi

Mich hat es verblüfft, als ich zum ersten Mal gehört habe,
dass solche Ansichten vertreten werden. Da ich mit dir jetzt
jemanden habe, der diese Ansicht auch vertritt, würde ich dich
um eine nähere Begründung bitten wollen. Mir selbst kommt das
so furchtbar gekünstelt vor. Und ein bisschen amerikanisch.
Stell dir mal vor, du hast über das Wochenende Besuch, und der
Besucher darf mal an deinen PC ran; findest du wirklich, dass
du jetzt dafür verantwortlich bist, dass er damit nix
anstellt? W i e s o ? Dem müssen doch Wertungen zugrunde
liegen, die sonst im Recht niemals gelten. Es geht hier ja
nicht um Kausalität, aber um Zurechenbarkeit.

Versteh mich bitte nicht falsch. Ich möchte o.g. Ansicht nicht mit aller Vehemenz verteidigen. Für mich haben beide Ansichten ihr Für und Wider. Allerdings sehe ich es bei weitem nicht so einfach wie AnJabusch. Ich würde im vorliegenden Fall eine Haftung des MisterX annehmen wollen, da er als Internet"eigentümer" des Accounts die Möglichkeit schafft, dass von diesem Rechtsverletzungen begangen werden können. Es besteht insofern schon ein Unterschied zu den „WLAN-Fällen“ da MisterX seiner Angestellten aus freien Stücken die Benutzung erlaubt hat. Dann hätte er sich aber auch vergewissern müssen, dass sie nichts illegales tut. Ob ich es deswegen gleich einen Fall derGefährdungshaftung annehmen würde weiss ich nicht, habe mich jetzt auch noch nicht näher mit dem Thema beschäftigt. Allerdings könnte man schon daran denken, einen Unterlassungsanspruch zu bejahen und den MisterX als Zustandsstörer zu betrachten.

grüße
Raoul

Guten Tag,
die Sache ist eigentlich klar und Du hast auch mit Deiner Sichtweise recht. Wer als Arbeitgeber (was in diesem hypothetischen Fall ja gegeben ist) seinen Mitarbeitern die private Nutzung des Internet am Arbeitsplatz erlaubt, wird nach §3 TKG zum Diensteanbieter, natürlich mit allen daraus folgenden Konsequenzen. Viele Arbeitgeber sind sich dieser Tatasache jedoch nicht annähernd bewusst.
Wobei ich bezüglich des Für und Wieder dieser Regelung hier nicht diskutieren möchte, es war ja nach der rechtlichen Situation gefragt.

Beste Grüße von Elwood

Paradoxon
Beim Einlesen in die Problematik stieß ich auch auf die Forderung, dass selbst ein technisch Unbedarfter verantwortlich sei, weil er sich Hilfe von jemandem holen müsste, der sich mit der Materie besser auskennt.

Was aber nun, wenn gerade dieser Helfer die Ursache für das Problem ist?

Da dreht sich die Sache m.E. dann im Kreis.

Gruß!

Horst

Guten Tag,
ein interessanter Einwand und durchaus erwähnenswert.
Auf diesen Hinweis bist Du aber, so nehme ich an, nur durch Recherche gestoßen. Das tut aber normalerweise wohl niemand, der sich ein WLAN einrichtet.
Ich gebe bei der Errichtung von Heimnetzwerken auch oft Hilfestellung und könnte natürlich hierbei Hintertüren einbauen.
Bedenklich finde ich allerdings die Forderung, man müsse sich Hilfe holen. Wie weit soll das reichen? Wer ist da als ausreichend technisch versiert anerkannt? Der Sohn? Der Nachbar?
Und wenn diese Forderung besteht, dann muß auch irgendwo darauf hingewiesen werden.
Anderenfalls wäre mir diese Forderung auch etwas unheimlich. Dann müsste ich ja, um mich vor Ansprüchen zu schützen, bei allem was ich tue fachliche Beratung in Anspruch nehmen.
Nur soll ich mir zur Beantragung eines Girokontos von einem unabhängigen Berater Hilfe holen, um mich nicht versehentlich der Geldwäsche schuldig zu machen?
Man kann auch durchaus einen PC betreiben, der über keinerlei Sicherheitsvorkehrungen verfügt. Wenn dann dort jemand meinen PC „fernsteuert“ oder andersweitig mißbraucht, bin ich dann auch haftbar?
Dann gute Nacht, dann stehen nicht wenige mit einem Bein vor Gericht.
Nach dieser Forderung müßte jeder, der mehrere PC in einem privaten Netzwerk betreibt, sowohl die fachliche Qualifikation haben (bzw. sich aneignen) und die getroffenen Sicherheitsvorkehrungen auch regelmäßig überprüfen. In der Praxis nahezu unmöglich.

Beste Grüße von Elwood

Na ja…
Hallo,

Nach dieser Forderung müßte jeder, der mehrere PC in einem
privaten Netzwerk betreibt, sowohl die fachliche Qualifikation
haben (bzw. sich aneignen) und die getroffenen
Sicherheitsvorkehrungen auch regelmäßig überprüfen. In der
Praxis nahezu unmöglich.

na ja. Auch jeder Autofahrer muss sich vor der Fahrt vom verkehrssicheren Zustand seines Fahrzeugs überzeugen. Das wäre deiner Argumentation nach in der Praxis ebenfalls nicht möglich. Es kommt wohl eher, wie so oft, darauf an, ob alles getan wurde, was einem selbst möglich war. Wenn jemand ein WLAN einrichtet und sich einen Dreck um Sicherheit kümmert, ist er meiner Meinung nach mitverantwortlich. Wenn er hingegen alles vermeintlich korrekt nach Handbuch konfiguriert und ggf. die Hilfe von Dritten in Anspruch genommen hat und es trotzdem zu Rechtsverletzungen kommt, wird das rechtlich natürlich auch anders zu bewerten sein.

Wieder zurück zur Strassenverkehrsordnung: Auch hier wird klar geregelt, dass jeder sein Fahrzeug gegen unbefugte Benutzung zu sichern hat. M.E. sollte dies bei WLAN Nutzern ebenfalls gelten. Nur weil sich jeder Horst einen Router installiert, muss das ja nicht heißen, dass keine Sorgfaltspflicht mehr gilt.

Gruß

S.J.

Guten Tag,
die Frage ist doch eher, ist sich der Betreiber überhaupt bewußt, daß es da etwas abzusichern gibt. Beim Auto dreht man den Schlüssel oder drückt auf die Taste der ZV.
WLAN ist aber ja, zumindest im privaten Bereich, nicht so verbreitet wie es ein Kraftfahrzeug ist. Desweiteren lernt man bereits in der Fahrschule, das ein Auto gegen unbefugte Benutzung zu sichern ist.
Bei WLAN wird eben aber nirgends auf die möglichen Risiken hingewiesen, geschweige denn, wie man sich davor schützen kann.
Wo ist as Problem? Wenn in der Radiowerbung darauf hingewiesen werden muß, das Glücksspiel süchtig machen kann, dann kann es doch kein Problem sein, das ein Hersteller von WLAN Equipment einen Aukleber auf die Bedienungsanleitung pappt „Zu ihrem eigenen Schutz: Sichern sie ihr WLAN-Netz gegen unbefugte Benutzung ab. Nährers dazu finden sie auf Seite 10“.
Ich bin immer der Meinung, wer Gesetze befolgen soll, der muß sie kennen. Man kann von keinem Bürger erwarten, das er sich bei der heutigen Informationsflut und den ständigen technischen Neuerungen bei jedem Kauf erst informieren muß, welche evtl. rechtlichen Konsequenzen er zu erwarten hat.
In der Theorie gebe ich Dir ja recht, aber die Praxis zeigt doch deutlich, wie unwissend der überwiegende Teil der Bevölkerung in Bezug auf Recht und Gesetz ist.
Man sollte meinen, jeder Vollpfosten hätte zwischenzeitlich den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung begriffen und hat inzwischen endlich kapiert, das es kein generelles 14-tägiges Umtauschrecht gibt. Aber nix da.
Vor allem aber, da nicht eindeutig definiert ist, ab wann ein WLAN-Netz „ausreichend“ geschützt ist.
Notfalls soll man sich der Hilfe „Kundiger“ bedienen. Aber wie ich schon schrieb, wer ist das?
Wer selber von WLAN keine Ahnung hat, der kann auch nicht beurteilen ob der Saufbruder aus der Kneipe, der meint das er es spitzenmäßig drauf hätte, auch wirklich das WLAN sicher schützen kann.
Die gesamte Gesetzgebung rund um das Internet und PC ist noch eine verwaschene Grauzone. In meinem oben genannten Link kann man das schön erkennen. Von einer klaren Rechtsprechung keine Spur, denn es fehlen auch auf der Seite von Justitia fachkundige Leute.
Nun alles auf den Normalbürger abzuschieben halte ich für nicht praxisgerecht.

Beste Grüße von Elwood

1 „Gefällt mir“

die Frage ist doch eher, ist sich der Betreiber überhaupt
bewußt, daß es da etwas abzusichern gibt.

Hallo Elwood,
du denkst wahrscheinlich an das Strafrecht. Aber hier geht es um Schadensersatzforderungen.
Grüße
Ulf

Guten Tag Ulf,
ich denke, es geht hier um beides. Illegale Aktionen in einem fremden WLAN-Netz können ja durchaus auch strafrechtliche Konsequenzen für den Betreiber des WLAN-Netzes haben, sofern er, wie bereits ja geschehen, als Störer mitverantwortlich gemacht wird.
Gerade aber die Tatsache, das aufgrund der unklaren rechtlichen Situation hier diskutiert wird, unterstützt meine Forderung nach klaren gesetzlichen Regelungen, ob straf- oder zivilrechtlich.

Beste Grüße von Elwood