Hallo!
Kabel Deutschland will 1,50 Euro Strafgebühr haben, wenn man keine Einzugsermächtigung erteilt. Frage: Ist das rechtens? Dürfen Sie gfs. den Anschluss sperren, wenn man diese Strafgebühr nicht bezahlt?
Wer hat Erfahrung mit dem Kabelverein?
Hallo!
Kabel Deutschland will 1,50 Euro Strafgebühr haben, wenn man keine Einzugsermächtigung erteilt. Frage: Ist das rechtens? Dürfen Sie gfs. den Anschluss sperren, wenn man diese Strafgebühr nicht bezahlt?
Wer hat Erfahrung mit dem Kabelverein?
Hallo,
Kabel Deutschland will 1,50 Euro Strafgebühr haben, wenn man
keine Einzugsermächtigung erteilt. Frage: Ist das rechtens?
zumindest dürfen die unter best. Voraussetzungen, und wenn es in den AGB vereinbart ist, die Teilnahme am Lastschriftverfahren verlangen:
Dazu gibt es auch ein Urteil.
BGH, 23.01.2003 - III ZR 54/02
http://www.aufrecht.de/urteile/internetrecht/bgh-urt…
Näheres auch hier:
http://dejure.org/dienste/lex/TKG/89/1.html
Dürfen Sie gfs. den Anschluss sperren, wenn man diese
Strafgebühr nicht bezahlt?
Das weiß ich leider nicht. Würde aber meinen, dass es unangemessen ist, solange die Leistungen auch bezahlt werden. Die ändern ja immer mal wieder ihre AGB, und an die alten AGB kommt man nicht mehr ran, sofern man sie nicht in Papierform vorliegen.
Wer hat Erfahrung mit dem Kabelverein?
Ich 
TM