Amtsgericht lehnt Beratungsschein für Studentin ab

Hallo Zusammen,

sagen wir mal, eine Studentin, wird z. B. von einer Verwandten zu Unrecht angeklagt. Anwaltskosten hätte diese Verwandte dadurch nicht, da sie z. B. Hartz-IV-Empfängerin ist.

Nun möchte sich diese Studentin dagegen wehren, da der Gegenanwalt u. a. sein Honrar möchte, also sollte sich die Studentin einen Rechtsbeistand nehmen.
Beratungsschein = ca. 600 € Einkommensgrenze, Studentin würde aber durch z. B. Kindergeld, Unterhalt vom Vater, Taschengeld von der Mutter diese Grenze überschreiten. Kosten fürs Studium reichen nicht aus, um die Einkommensgrenze zu unterschreiten.

Was könnte diese Studentin in dem Fall machen, bzw. was für Kosten kann man noch geltend machen?

Hoffe, es war in Rahmen der Möglichkeit, ausführlich genug. Danke vorab für Eure Hinweise.

MOD: Titel archivtauglich gemacht

Hallo,

sagen wir mal, eine Studentin, wird z. B. von einer Verwandten zu Unrecht angeklagt.

na, wenn es zu Unrecht ist, muss die Klägerin als Unterlegene ja alle Kosten tragen.

Anwaltskosten hätte diese Verwandte dadurch nicht, da sie z. B. Hartz-IV-Empfängerin ist.

Ach. ALG-II-Empfänger (so heißt das korrekterweise) kriegen grundsätzlich immer und für alles kostenlos einen Anwalt gestellt?

Nun möchte sich diese Studentin dagegen wehren, da der Gegenanwalt u. a. sein Honrar möchte, also sollte sich die Studentin einen Rechtsbeistand nehmen.
Beratungsschein = ca. 600 € Einkommensgrenze, Studentin würde aber durch z. B. Kindergeld, Unterhalt vom Vater, Taschengeld von der Mutter diese Grenze überschreiten. Kosten fürs Studium reichen nicht aus, um die Einkommensgrenze zu unterschreiten.
Was könnte diese Studentin in dem Fall machen, bzw. was für Kosten kann man noch geltend machen?

Durch die Prozesskostenhilfe kann einkommensschwachen Personen eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren gewährt werden. Wurde der Antrag darauf abgelehnt, ist die Person per Definition nicht bedürftig. Das scheint auch hier der Fall zu sein. Also muss die Person, wie die meisten anderen Bürger dieses Landes, für die Kosten selbst aufkommen.

Gruß

S.J.

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Ich verstehe den Fall nicht ganz. Wenn bereits eine Klage erhoben wurde, dann braucht die Beklagte keinen Beratungsschein, sondern Prozesskostenhilfe. Und die zu bekommen, ist nicht sonderlich schwer; ggf. muss sie dann in Raten zurückgezahlt werden, aber sie erst mal zu bekommen, dafür muss man nicht so arm sein, dass man kaum was zu essen hat.

Levay

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Hallo,
sagen wir mal die Studentin wird zu Unrecht beschuldigt, vllt. besser formuliert und soll jetzt u.a. 400 € RA und 1.000 € Strafe bezahlen. Die Studentin geht zum Anwalt lässt schreiben aufsetzen mit Zeugen, da sie keine Schuld trifft, nun möchte ihr Anwalt auch Honrar.Die Gegenseite wiederum erkennt Argumente nicht an und will o.g. Summen sonst Gericht.Also würde der Anwalt der Studentin wieder ein Schreiben aufsetzen und die Unschuld beteuern. Studentin geht zum AG zwecks Beratungsschein, um diesen zu bekommen, müssen Kosten nachgewiesen werden.Dies bedeutet Kontoauszüge der letzten 3 Monate, wo aber nur Bargeldabhebungen zu sehen wären. Dies wäre z.b. fürs Tanken oder Mensa, 1xwöchtentliche Übernachtung bei z.b. einer Freundin (bei der sie sich z.b. mit einem Einkauf für den Kühlschrank bedankt)im Ort wo die Studentin studiert,da die Rückfahrt so spät nicht mehr möglich ist und der nächste Tag sehr früh startet. Wie könnte man jetzt solche Kosten nachweisen? Vllt so ein bissl besser formuliert ?!?VG

Hallo,

„Ach. ALG-II-Empfänger (so heißt das korrekterweise) kriegen grundsätzlich immer und für alles kostenlos einen Anwalt gestellt?“

Anscheinend ja, immerhin in den letzten 2,5 Jahren 7x…
ALG II oder Hartz IV: ist ALG II nicht für Leute, die z.b. in 32 Lebensjahren mind 1 Tag gearbeitet haben und die anderen sind Hartz xy-Empfänger??
VG

Hallo,

„Ach. ALG-II-Empfänger (so heißt das korrekterweise) kriegen
grundsätzlich immer und für alles kostenlos einen Anwalt
gestellt?“

Anscheinend ja, immerhin in den letzten 2,5 Jahren
7x…

daraus leitest Du also eine Grundsätzlichkeit ab, die für Millionen von ALG-II Empfänger gilt?

ALG II oder Hartz IV: ist ALG II nicht für Leute, die z.b. in
32 Lebensjahren mind 1 Tag gearbeitet haben und die anderen
sind Hartz xy-Empfänger??

Zum Nachlesen:

http://de.wikipedia.org/wiki/ALG1
http://de.wikipedia.org/wiki/Alg_2
http://de.wikipedia.org/wiki/Hartz_IV#Hartz_IV

Gruß

S.J.

Hallo,

den Beratungsschein benötigt man für außergerichtliche Angelegenheiten, oder sich über eine Rechtslage zu informieren.
http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Wird Klage erhoben, bzw. ist ein Verfahren anhängig kann man PKH beantragen. Für Strafprozesse wird keine PKH bewilligt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe

TM

Hallo!

Ach. ALG-II-Empfänger (so heißt das korrekterweise) kriegen
grundsätzlich immer und für alles kostenlos einen Anwalt
gestellt?

Ich bin froh und dankbar, dass Du diese Frage aufwirfst, denn man kann es nicht publik genug machen: Ja, ALG-II-Empfänger haben grundsätzlich immer und für alle rechtlichen Fragen ein Anrecht auf Beratungshilfe. Dann kostet die anwaltliche Beratung und Vertretung 10 Euro. Sie kriegen aber keinen Anwalt gestellt, sondern müssen sich selbst um einen kümmern.

Hallo,

je nach Rechtspfleger scheint das nicht immer so einfach zu sein.

So wurde einem AlG II- Empfänger eine Beratungshilfe für einen Widerspruch verwehrt. Mit dem Argument, er solle das mit der Behörde, klären, und könne seinen Widerspruch auch selbst formulieren, da für einen Widerspruch keine speziellen Rechtskenntnisse nötig wären, und er bei Ablehnung ja auch klagen könne.

Diese Einstellung halte ich für fragwürdig. Mit richtiger Begründung von einem Fachmann kann ja eher eine Klage und somit höhere Kosten vermieden werden.

Sicher kann man dagegen auch vorgehen, und das sind vermutlich auch Einzelfälle. Wollte es trotzdem erwähnen, dass nicht jeder RP gleich einen Beratungsschein zückt.

TM

Hallo,

Ach. ALG-II-Empfänger (so heißt das korrekterweise) kriegen
grundsätzlich immer und für alles kostenlos einen Anwalt
gestellt?

Ich bin froh und dankbar, dass Du diese Frage aufwirfst, denn
man kann es nicht publik genug machen: Ja, ALG-II-Empfänger
haben grundsätzlich immer und für alle rechtlichen Fragen ein
Anrecht auf Beratungshilfe. Dann kostet die anwaltliche
Beratung und Vertretung 10 Euro. Sie kriegen aber keinen
Anwalt gestellt, sondern müssen sich selbst um einen kümmern.

das entspricht nicht dem von mir in Frage gestellten „grundsätzlich immer und für alles kostenlos“ und ist auch sehr verkürzt dargestellt. Zudem geht es in dem hier vorliegenden Fall ja weniger um eine Beratung als eine Vertretung vor Gericht. Diese ist von der Beratungshilfe nicht gedeckt.

Wer ja noch schöner, wenn jeder ALG 2 Empfänger sich als Prozesshansel seine Zeit auf Staatskosten vor Gericht vertreiben dürfte.

Zudem: Welcher Anwalt führt für 10 Euro eine vernünftige Beratung durch?

Gruß

S.J.

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Huhu!

das entspricht nicht dem von mir in Frage gestellten
„grundsätzlich immer und für alles kostenlos“ und ist auch
sehr verkürzt dargestellt.

Verkürzt, aber richtig. Wie immer, wenn irgendetwas grundsätzlich gilt.

Zudem geht es in dem hier
vorliegenden Fall ja weniger um eine Beratung als eine
Vertretung vor Gericht.

Aha, deswegen also „Zahlen, sonst Gericht“?

Diese ist von der Beratungshilfe nicht
gedeckt.

Nein, dafür gibt es Prozesskostenhilfe. Die Einkommensgrenzen hierfür sind wesentlich höher als für Beratungshilfe.

Wäre* ja noch schöner, wenn jeder ALG 2 Empfänger sich als
Prozesshansel seine Zeit auf Staatskosten vor Gericht
vertreiben dürfte.

Prozesskostenhilfe gibt es in aller Regel auch nur, wenn das Klagebegehren hinreichend Aussicht auf Erfolg hat. Als Beklagter erhält man sie einfacher, da man sich wehren können muss. Ob das jetzt in Dein Weltbild passt oder nicht: Ja, auch arme Menschen kommen in diesem Land zu ihrem Recht.

Zudem: Welcher Anwalt führt für 10 Euro eine vernünftige
Beratung durch?

Ich. Die Kollegin nebenan auch, „Wiz“ und „Tom“ sowieso, und viele tausend Kolleginnen und Kollegen. Falsche Beratung kostet unser eigenes Geld, also müssen wir es schon vernünftig machen.

*Zitat aus ästhetischen Gründen abgeändert

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Prozesskostenhilfe gibt es in aller Regel auch nur, wenn das
Klagebegehren hinreichend Aussicht auf Erfolg hat.

Oder, aus Sicht des Beklagten, wenn die Verteidigung Aussicht auf Erfolg hat. Darum verstehe ich auch Steve Jobs Bedenken nicht; die Vorstellung, jeder, der nur arm genug sei, könne nach Belieben prozessieren, ist doch fernliegend.

Levay

OT
Hallo

Zudem: Welcher Anwalt führt für 10 Euro eine vernünftige Beratung durch?

Ich. Die Kollegin nebenan auch, „Wiz“ und „Tom“ sowieso, und viele tausend Kolleginnen und Kollegen. Falsche Beratung kostet unser eigenes Geld, also müssen wir es schon vernünftig machen.

Ich habe mal verzweifelt einen RA gesucht, der mich in einer Sache mit nicht sehr hohem Streitwert beraten sollte.

Einer rechnete sich anhand des Streitwertes einen Stundenlohn von 30,- aus, und meinte, dass er dafür nicht arbeiten könne. Es gebe Rechtsanwälte, die ‚sowas‘ machen (mit sehr starkem Unterton), aber er habe einen Ruf zu verlieren.

Dann habe ich einen gefunden, da musste ich 35,- Euro bezahlen, der hat die Papiere in maximal 30 Sekunden überflogen und ganz schnell irgendwas dazu gesagt, was ich schon wusste. Dann war ich wieder draußen, eine Rückfrage war nicht möglich. Das war dann die Beratung gewesen.

Wo und wie findet man Rechtsanwälte, die einen beraten, weil sie es für richtig oder für gerecht halten?

MfG Simsy Mone

Hallo,

Oder, aus Sicht des Beklagten, wenn die Verteidigung Aussicht
auf Erfolg hat. Darum verstehe ich auch Steve Jobs Bedenken
nicht; die Vorstellung, jeder, der nur arm genug sei, könne
nach Belieben prozessieren, ist doch fernliegend.

habe ich so nie gesagt. Die Aussagen, dass ALG2 Empfänger quasi eine Flatrate zum Prozessieren haben, kam nicht von mir. Das wurde von mir vielmehr deutlich angezweifelt. Und wie die Diskussion ergeben hat, ist es eben ein Unterschied zwischen „Anspruch auf Beratung für 10 Euro“ (so man sie denn irgendwo dafür bekommt) und „Anwaltskosten hätte diese Verwandte dadurch nicht, da sie z. B. Hartz-IV-Empfängerin ist“ (Ursprungsposting).

Gruß

S.J.

Hallo!

Ich habe mal verzweifelt einen RA gesucht, der mich in einer
Sache mit nicht sehr hohem Streitwert beraten sollte.

Einer rechnete sich anhand des Streitwertes einen Stundenlohn
von 30,- aus, und meinte, dass er dafür nicht arbeiten könne.

Nunja, das darf er grundsätzlich auch. Ein Anwalt ist nicht verpflichtet ein Mandat zu übernehmen.

Wo und wie findet man Rechtsanwälte, die einen beraten, weil
sie es für richtig oder für gerecht halten?

Da gibts sicherlich genug. Zugegebenermaßen ist es aber immer schwieriger, wenn man selbst keinen kennt oder wen kennt, der wen kennt, der wen kennt und nach Zufall auswählen muss.

Gruß
Tom

Hallo!

Diese Einstellung halte ich für fragwürdig. Mit richtiger
Begründung von einem Fachmann kann ja eher eine Klage und
somit höhere Kosten vermieden werden.

Da stimme ich dir vollkommen zu! Das Problem ist, dass das oft so manche Politiker und dämliche Printmedien nicht kapieren (wollen).

Aber vielleicht etwas ätzend: vielleicht kennt der Rechtspfleger das Phänomen, das bei mehreren Verwaltungsbehörden herrscht, wonach man schlicht und einfach immer bei der Entscheidung bleibt und nur die, die dann wirklich klagen zum Recht kommen lässt.

Gruß
Tom

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Nur mal so am Rande…
Auszug aus http://www.shortnews.de/start.cfm?id=606486
Rentner Dieter K. aus Ratingen (NRW) ist wegen Beamtenbeleidigung angeklagt. Der 70-jährige selbsternannte „König der Kläger“, der in den letzten 30 Jahren stolze 189-mal auf Staatskosten vor Gericht zog, hatte einen Richter als „Nazi-Sau“ beschimpft.
Und diese Verwandte ist auf dem besten Wege das auch zu machen. also kann man wohl doch seine Zeit auf Staatskosten vertreiben!!!

Nur mal so am Rande…
Auszug aus http://www.shortnews.de/start.cfm?id=606486

Also erstens: Als Quelle ist bild-t-online angegeben. Da muss man damit rechnen, dass die Darstellung im Bericht etwas zugespitzt sein könnte.

Rentner Dieter K. aus Ratingen (NRW) ist wegen Beamtenbeleidigung angeklagt. Der 70-jährige selbsternannte „König der Kläger“, der in den letzten 30 Jahren stolze 189-mal auf Staatskosten vor Gericht zog, …

Dann ist es natürlich möglich, alles mögliche zu erstreiten, wenn - wie hier angegeben - der Sozialgeldempfänger hochintelligent (IQ 141) ist und an ihm möglicherweise ein brillianter Rechtsanwalt verloren gegangen ist, und wenn er sonst nichts zu tun hat. Aber die Regel wird das wohl nicht sein, ebensowenig wie Hilfeempfänger, die auf Kosten des Amtes in Florida leben oder so. Und möglich ist das natürlich auch nur, wenn sich die anderen nicht korrekt ihm gegenüber verhalten.

Und diese Verwandte ist auf dem besten Wege das auch zu machen. also kann man wohl doch seine Zeit auf Staatskosten vertreiben!!!

Da wird man ja ganz neugierig, worum es geht …

Hi

Anscheinend ja, immerhin in den letzten 2,5 Jahren
7x…

daraus leitest Du also eine Grundsätzlichkeit ab, die für
Millionen von ALG-II Empfänger gilt?

Es geht ja nicht um die Millionen anderen sondern nur um diese eine :>

Du leitest davon was ab (hab ich z.B. nicht).

MfG
Lilly

Hier nochmal der Originaltext:

Aussage: Anwaltskosten hätte diese Verwandte dadurch nicht, da sie z. B. Hartz-IV-Empfängerin ist

Frage: ALG-II-Empfänger (so heißt das korrekterweise) kriegen **grundsätzlich immer und für alles kostenlos einen Anwalt gestellt?"

Antwort: Anscheinend ja

Es geht ja nicht um die Millionen anderen sondern nur um diese eine :>

Eben nicht. Da wird aus einem Fall nach bestem Bild-Zeitungs-Niveau eine Grundsätzlichkeit konstruiert.

Gruß

S.J.**