Folgender Fall:
Sie möchte Email mit großem Anhang über ihren Web.de-Account verschicken. Allerdings geht das mit ihrem „normalen“ Web.de. Account nicht, da Datei zu groß. Deshalb schließt sie die Web.de-Club-Mitgliedschaft ab, die einen Monat kostenlos ist. Sie bekommt Hinweis auf 2wöchiges Widerrufsrecht, wonach Widerruf auch mittels Email an das kundencenter von web.de möglich ist. Außerdem erhält sie Hinweis, dass Mitgliedschaft sich auf 12 Monate verlängert, wenn nicht innerhalb von 25 Tagen gekündigt wird. Einen Tag nach Abschluss des Vertrages widerruft sie per Email-Einschreiben. Am 30. Tag nach VErsendung dieses Email-Einschreibens erhält sich Mitteilung von Web.de, dass Einschreiben nicht abgeholt wurde. Eine Woche später kommt die Rechnung iHv 5 € für Club-Mitgliedschaft für den 2. Monat nach Abschluss.
Frage: Wie hat sie sich zu verhalten? Sie hat widerrufen und zwar innerhalb der Frist. Es ist doch wohl eine Sauerei und wohl kein reiner Zufall von Web.de, dass Mitteilung über Nichtabholen des Email-Einschreibens genau 30 Tage nach Abgabe der Willenserklärung zur Mitgliedschaft kommt.
Ist sie jetzt tatsächlich 12 Monate an den Web.Club gebunden (Kündigung ging ja nur 25 Tage nach Abschluss, s.o.)???
mit dem Begriff Emaileinschreiben kann ich im Moment leider nichts anfangen, vielleicht kannst du noch ein paar Angaben dazu machen wie das funktionieren soll.
Im Übrigen steht ihr natürlich ein Widerrufsrecht zu, dass je nachdem, wann ihr die Widerrufsbelehrung in Textform zugegangen ist entweder zwei Wochen oder einen Monat beträgt.
Wird der Widerruf innerhal dieses Zeitraums abgeschickt, gilt das Geschäft als nicht geschlossen.
Problematisch sehe ich jedoch im vorliegenden Fall die Tatsache, dass bereits Leistungen, welche der Clubmitgliedschaft vorbehalten sind in Anspruch genommen wurden, so dass das Widerrufsrecht u.U. ausgeschlossen ist.
Meiner Meinung nach sollte sie versuchen nochmals Kontakt zu WEB.de aufzunehmen, den Sachverhalt zu schildern und um Bestätigung des Widerrufs zu bitten. Wenn sich WEB auf einen wirksamen Widerruf nicht einlässt, kann man noch überlegen den Widerruf in eine Kündigung innerhalb der 25 Tage umzudeuten.
Wenn WEB gar keine Bereitschaft zu einer einvernehmlichen Lösung signalisiert sollte man wohl den fachkundigen Rat eines Anwalts einholen und diesen mit der Sache beauftragen.
Also das ist normalerweise das Problem des Providers (=Web.de). Die müssen nämlich im Falle eines Gerichtsverfahrens nachweisen, dass bei ihnen keine Email mit der Kündigung eingegangen ist (vorausgesetzt es kann überhaupt eine eingehen, oder irre ich mich?). Ich würde erstmal nicht zahlen und einen etwas rauheren ton anschlagen. Hilft meistens, da spreche ich aus Erfahrung^^. Ansonsten wende dich mal an die Verbraucherschutzzentrale, die können dir da rechtlich sichere Ratschläge geben.
Also das ist normalerweise das Problem des Providers
(=Web.de). Die müssen nämlich im Falle eines
Gerichtsverfahrens nachweisen, dass bei ihnen keine Email mit
der Kündigung eingegangen ist
Nein. Der Kündigende muss den Eingang der Kündigung nachweisen.
In den AGB von web.de habe ich gefunden:
„Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen. Darüber hinaus ist die Kündigung auch per handschriftlich unterschriebenem Fax zulässig.“
Eine Email-Kündigung ist also eh’ nicht gültig, wenn nicht irgendwo anders noch was dazu steht.
Gruß
loderunner (ianal)