Unterhalt für Ehefrau

Hallo!

Mal angenommen, eine Frau im Alter von 55 stellt fest, dass sie 1 Jahr lang betrogen wurde und möchte daher die Scheidung. Die Frau wurde 34 Ehejahre „ausgehalten“, der Ehemann wollt, dass sie nicht in den Beruf (Chefsekretärin) zurückkehrt, sondern sich nur um Haus und Kinder kümmert. Nehmen wir an, die Kinder sind inzwischen aus dem Haus und die Frau hat sich vor einigen Jahren einen Minijob als Verkäuferin gesucht, weil es ihr zu langweilig wurde.

Hätte diese Frau Anspruch auf Unterhalt? Gilt noch ein Verursacherprinzip?

Wir gehen davon aus, dass die Frau quasi keine Möglichkeiten hat, den ehelichen Lebensstandard selbst zu halten. Sie würde nur eine Hilftätigkeit ausführen können.

Danke schon vorab!
LG

meine meinung und einschätzung als laie:

Sandra,
der geschilderte fall deutet klar darauf hin, dass die frau unterhalt bekäme, vorausgesetzt der mann verdient mehr als die frau, die wohl doch zu irgendeiner arbeit verpflichtet werden könnte.
die frau hat ja einen ehenbedingten nachteil erlitten, da der mann wollte, dass sie nciht mehr arbeitet.

auch wohl nach neuerer rechtslage.

unabhängig davon , würde ich persönlich nciht die scheidung von dieser frage abhängig machen - wenn ich die randbedingungen lese.

wenn du mal nach ehegattenunterhalt googelst, findest du zahlreiche artikel hierzu.

gruss
frank

Hallo,

Hätte diese Frau Anspruch auf Unterhalt?

ja

Gilt noch ein Verursacherprinzip?

Nein, aber es wird ein Trennungsjahr verlangt. Die Trennung kann auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung erfolgen, wenn man Bett und Tisch trennt.

Informativ und überschaubar ist diese Seite:
http://www.mein-recht.de/ -> Trennung Scheidung, bzw. Unterhalt.

Einzelne Seiten lassen sich leider nicht verlinken, da musst du dich durchwühlen.

TM

Danke
Vielen Dank für den Link und die Antwort!

LG

Danke
Vielen Dank für die Antwort!

Die Frau verdient natürlich deutlich weniger, sie hat ja „nur“ einen 400,-Job und der Mann ist überaus gut bezahlt.

LG

nun,

wegen des 400 eurojobs ist die frage, ob die frau nciht dazu verpflichtet werden kann, vollzeit zu arbeiten.

wobei ich nicht weiss, was da zumutbar ist.
könnte sie allerdings vollzeit arbeiten und arbeitet „nur“ 400 euro, und sie bewirbt sich nciht, macht also keine anstrengungen, dann ist idR das fiktive erzielbare einkommen für die frau anzusetzen, egal ob sie nur 400 euro verdient.

gruss
f

ot
Die Trennung

kann auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung erfolgen, wenn man
Bett und Tisch trennt.

das wird bestimmt eine nette zeit…