Hi,
nehmen wir mal an, man hat 3 Jahre mit seinem Freund in einer gemeinsamen Wohnung gelebt. Im Mietvertrag stehen beide Namen und jetzt sind sie seit knapp einem Jahr getrennt und sie lebt wieder bei ihren Eltern. Sie war noch 3 mal bei ihm um ein paar sachen abzuholen, hat aber nicht alles mitgenommen, weil sie keinen Platz dafür gehabt hat und er ihr gesagt hat, dass sie die Sachen ruhig erst einmal bei ihm lassen kann, weil ja genug platz da ist. Sie hat dann guten Gewissens ihre Schlüssel abgegeben, weil sie diese ja nicht mehr wirklich braucht. Jetzt versucht sie allerdings seit ca. einem 3/4 Jahr ihn zu erreichen. Auf E-Mails und sonstige Nachrichten antwortet er nicht und Telefonate scheint er absichtlich zu ignorieren und nicht anzunehmen (er hat 2 mal kurz abgenommen und direkt aufgelegt).
Sie hat auch versucht, mit seinen Eltern Kontakt aufzunehmen aber dort geht auch niemand ans Telefon.
Ihr ist es leider nicht möglich, bei öfters bei ihm vorbei zu fahren und persönlich vorbei zu schauen, da sie ungefähr 80 km entfernt wohnt und kein eigenes auto hat.
Jetzt frage ich mich, ob sie irgendwie die möglichkeit hat, an ihre sachen zu kommen, oder ob er ihr den zutritt zu der wohnung und an ihre sachen ohne weiteres verweigern kann??
Liebe Grüße
Lisa
Hi!
Sieht fast so aus, als hättest du Pech gehabt. Du wirst wohl schlecht beweisen können, das die Sachen dir sind und da ihr nicht verheiratet seid, wird es wohl noch problematischer. Am besten du fragst mal einen Anwalt, ob du ihn zur herausgabe der Sachen zwingen kannst! Ein Brief vom Anwalt macht oft mehr Eindruck.
Viel Erfolg! Gruss, Kirsten
Hallo!
Jetzt frage ich mich, ob sie irgendwie die möglichkeit hat, an
ihre sachen zu kommen,
Ja, hat sie.
oder ob er ihr den zutritt zu der
wohnung und an ihre sachen ohne weiteres verweigern kann??
Liebe Grüße
Lisa
Ja, kann er. Natürlich kann er das. Sie hat aber einen Anspruch auf Herausgabe der Sachen, und Ansprüche kann man gerichtlich einklagen.
Hallo,
Jetzt frage ich mich, ob sie irgendwie die möglichkeit hat, an
ihre sachen zu kommen, oder ob er ihr den zutritt zu der
wohnung und an ihre sachen ohne weiteres verweigern kann??
sofern man noch im Mietvertrag steht, kann der Zutritt zur Wohnung natürlich nicht verweigert werden. notfalls muss dies mit einer einstweiligen Verfügung durch das Gericht durchgesetzt werden.
Was die eigenen Sachen betrifft, so kann man die Herausgabe verlangen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Herausgabeanspruch. Diesen kann man ja vorab per Einschreiben geltend machen. Wenn keine Reaktion kommt, geht es so weiter…
http://www.jurawiki.de/BesitzSchutz
Wer einen Anspruch auf Herausgabe durchsetzen will, muss einen Titel erwirken und den GerichtsVollzieher mit der Vollstreckung beauftragen.
TM
Hallo!
sofern man noch im Mietvertrag steht, kann der Zutritt zur
Wohnung natürlich nicht verweigert werden.
Das sehe ich anders. Wenn der Herr dort seit Monaten alleine lebt und die Dame noch nicht mal mehr einen Schlüssel zu der Wohnung besitzt (wahrscheinlich auch nicht mehr dort gemeldet ist und schon gar keine Miete mehr bezahlt), dann ist das im sachenrechtlichen/
strafrechtlichen Sinne seine Wohnung.
Nur meine Meinung!
Wie das in der Jurisprudenz halt so ist. Man kann es wohl auch anders sehen.
Das Problem ist weniger materiell-rechtlicher Natur als ein solches der Beweise. Der Beklagte bräuchte nur bestreiten, dass er den Besitz je hatte oder hat, und das zu beweisen kann schwierig werden. Wenn es möglich ist, hat die Klage Aussicht auf Erfolg. Wenn zumindest klar ist, dass er die Sachen hatte, dann sollte man sich einen Anwalt suchen, der weiß, was man zum Thema „Unvermögenseinwand“ so alles wissen sollte. Da gibt es lustige Tricks, ohne Beweis des Besitzes einen Gerichtsvollzieher loszuschicken, der dann nach den Sachen sucht. Ganz irre!
Levay
das hört sich ja gar nicht mal so schlecht an 
wie sieht es denn aus, zwecks beweisen, das die sachen von ihr sind? ich meine, fotoalben z.b. kann man ja sehen, dass die von ihr sind, aber reicht das? und was ist mit nem schlafsofa und nem fernseher die schon 5 jahre alt sind?? muss man da nachweisen, dass die sachen wirklich ihr eigentum sind??
Die Frau muss quasi alles beweisen, was der andere bestreitet.
Kann sie das nicht, verliert sie den Prozess.
Levay
Zahlst sie die Wohnung noch mit? Dann ist es auch ihre, dann kann sie nen schlüsseldienst rufen, der dann aufmacht, wenn sie nicht mehr zahlt weiß ich nicht genau, wie das dann ist, über ne anzeige kann sie natürlich drankommen, allerdings kannn sie sich bei den anwaltskosten auch alles neu kaufen^^. Ich würde zum Anwalt gehen und gucken, ob der ihn abmahnen kann, wenn möglich auf seine kosten hehe^^.