Ich habe eine Frage zu folgender Konstellation:
Erblasser A
verheiratet, kinderlos, Eltern leben nicht mehr
1 Zwillingsbruder, dieser ist verheiratet, 1 Kind
2 Halbgeschwister
möchte seine Ehefrau als Alleinerbin einsetzen.
Frage 1:
Sind die Halbgeschwister Erbberechtigt? wenn ja, in welcher Höhe
Frage 2:
Ist eine Handschriftliche „Verzichtserklärung“ des Zwillingsbruders und auch des Neffen, auf den Erbanspruch ausreichend?
Kann Erblasser A Notariell seine Ehefrau als Alleinerbin einsetzen - ohne einen Wert des Erbes, beim Notar, anzugeben?
…Mit einem Satz… hiermit bestimme…?
Datum, Unterschrift - Fertig?
Wonach richten sich in diesem Fall die Notargebühren?
Danke.