Testament / Anwaltsgebühren

Ich habe eine Frage zu folgender Konstellation:

Erblasser A
verheiratet, kinderlos, Eltern leben nicht mehr

1 Zwillingsbruder, dieser ist verheiratet, 1 Kind

2 Halbgeschwister

möchte seine Ehefrau als Alleinerbin einsetzen.

Frage 1:
Sind die Halbgeschwister Erbberechtigt? wenn ja, in welcher Höhe
Frage 2:
Ist eine Handschriftliche „Verzichtserklärung“ des Zwillingsbruders und auch des Neffen, auf den Erbanspruch ausreichend?

Kann Erblasser A Notariell seine Ehefrau als Alleinerbin einsetzen - ohne einen Wert des Erbes, beim Notar, anzugeben?

…Mit einem Satz… hiermit bestimme…?
Datum, Unterschrift - Fertig?

Wonach richten sich in diesem Fall die Notargebühren?

Danke.

Hallo Petra,

zu 1: Ich gehe davon aus, daß Du pflichtteilsberechtigt meinst. Geschwister sind nicht pflichtteilsberechtigt. Sind Geschwister im Testament nicht als Erben eingesetzt, so erben sie auch nicht. Ist kein Testament vorhanden so werden Geschwister neben der Ehefrau zu Erben. Vor diesem Hintergrund reicht es völlig aus, ein Testament zu erstellen, eine Verzichtserklärung des Bruders ist dann nicht notwendig. Handschriftliche Verzichtserklärungen sind ungültig. Erb- bzw. Pflichtteilsverzichte müssen notariell beurkundet werden.

zu 2: die Gebühren richten sich nach dem derzeiten Vermögenswert.

Gruß
Tina