Anwaltsvergütung ohne Mandat

Hallo,

kann mir jemand sagen wie die Lage ist wenn man wegen eines Bauträgervertrages einen Anwalt kontaktiert, einen Vorvertrag (6 Seiten) faxt und dann zu einem Erstkontakt bzw. Beratungsgespräch in der Kanzlei ist. Dann wurden 3 Telefonate geführt und ein Schreiben erstellt. Es wurde kein Mandat erteilt. Da sich die Sache zerschlagen hat - kommt nen eine Rechnung von 850 Euro. Kann das sein?

Der Rechnung beigelegt war noch die Info - das es mit Mandat berechnet wurde (sollte nachgereicht werden) Ohne das nachgereichte Mandat würde es vom Grundstückswert berechnet und würde in die Tausende gehen.

Kann mir jemand helfen ob das seine Richtigkeit hat.

Vielen Dank

Huhu!

kann mir jemand sagen wie die Lage ist wenn man wegen eines
Bauträgervertrages einen Anwalt kontaktiert, einen Vorvertrag
(6 Seiten) faxt und dann zu einem Erstkontakt bzw.
Beratungsgespräch in der Kanzlei ist. Dann wurden 3 Telefonate
geführt und ein Schreiben erstellt. Es wurde kein Mandat
erteilt. Da sich die Sache zerschlagen hat - kommt nen eine
Rechnung von 850 Euro. Kann das sein?

Was für eine unglaubliche Frechheit von diesem Anwalt! Verträge angucken, telefonieren, Leute in der Kanzlei rumsitzen und deren Rechtsprobleme durchkauen, Briefe an fremde Leute schreiben - das ist doch alles Hobby! Das macht dem Anwalt doch Spaß, oder warum sonst sollte er Anwalt geworden sein? Und da ist man mal so gnädig und bietet diesem Kerl das volle Programm an Sachen, die er so sehr liebt, und was ist der Dank? Der charakterlose Hund will Geld dafür haben! Gibt’s das? Der hat doch Geld! Der ist doch Anwalt! Die haben doch immer Geld!

Wir hatten mal Maler im Haus. Drei Tage lang haben wir ihnen unsere Wände zur Verfügung gestellt, damit die sich kreativ austoben dürfen. Und was wollten die dann haben? Geld! Kann das sein?

Vielen Dank für diesen konstruktiven Beitrag.

Ich habe mich nicht beschwerd das der Anwalt eine Rechnung schreibt.

Ich wollte lediglich wissen ob das mit der Vergütung ohne Mandat stimmt - auch wenn er eigentlich nicht für uns tätig geworden ist.

Und ob man für das Erstberatungsgespräch den vollen Lohn zahlen muss. Wenn sich ein Maler die Wände anschaut und ein Angebot macht und man das nicht annimmt - muss man auch nichts bezahlen. Sowas nenn ich dann Geschäftsbesorgungsrisiko.

Wenn sich ein Maler die Wände anschaut und ein
Angebot macht und man das nicht annimmt - muss man auch nichts
bezahlen. Sowas nenn ich dann Geschäftsbesorgungsrisiko.

Ähm… die von dir beschriebenen Tätigkeiten des Anwalts waren aber doch um einiges umfangreicher, gell?

Naja, kommt drauf an es wurde der Vertag gelesen und sich unterhalten. 1 Std Dann wurden 2 Gutachter kontaktiert die keine Zeit hatten. Das wurde mir dann mitgeteilt.

Aber wie gesagt ich weiss das ich die Arbeit bezahlen muss, ich möchte nur wissen ob das mit dem Mandat so stimmt und ob für diese Tätigkeiten über den Daumen gepeilt 850 Euro gerechtfertig sind.

Ich möchte die Anwaltschaft nicht schlecht reden oder sonstiges.

Ähm… die von dir beschriebenen Tätigkeiten des Anwalts waren
aber doch um einiges umfangreicher, gell?

Nun, da der Anwalt die kostengünstige Vergütung nach Erstberatung aufgrund der Fax-Zusendung (ohne Information an den Mandanten, davon gehe ich aus) geschickt umgangen hat, bleibt ihm wohl nichts anderes als zu zahlen. Oder Klage, etc. Forget it.
Seltsamerweise gibt es in diesen Fällen keinen Vertrag, schon alleine der Anruf und die Zusendung der Unterlagen, ohne jeglichen Hinweis auf Kosten, sind die Rechtfertigung.

Eure spöttischen Bemerkungen sind einfach unangebracht.

Gruß
Der Franke

1 „Gefällt mir“

Hallo!

Seltsamerweise gibt es in diesen Fällen keinen Vertrag, schon
alleine der Anruf und die Zusendung der Unterlagen, ohne
jeglichen Hinweis auf Kosten, sind die Rechtfertigung.

Eure spöttischen Bemerkungen sind einfach unangebracht.

…unangebracht sind eher unqualifizierte Aussagen Ahnungsloser. Was soll das denn sonst sein außer ein Vertrag?

Gruß
Tom

1 „Gefällt mir“

Hallo!

Ich meine, es spricht ja nichts dagegen, wenn du deinen Anwalt einfach mal fragst und dir sein Honorar, das er haben möchte, erklären lässt. Das muss er zwar vielleicht jetzt nicht unbedingt, aber ich denke, das sollte möglich sein. Ich mach das jedenfalls schon, wenn ich gefragt werde und sicherlich die meisten anderen auch.

Gruß
Tom

Hallo,

…unangebracht sind eher unqualifizierte Aussagen
Ahnungsloser. Was soll das denn sonst sein außer ein Vertrag?

Vertrag über Vergütung? Oder Höhe der Vergütung? Ich dachte, im RVG wäre Textform vorgeschrieben (§3a), da ja nicht nach §2 abgerechnet wurde (war auch nicht vereinbart). Und nach §34 käme eine Vergütung i.H. von 190 EUR oder 240 EUR zum Tragen. Aber dies wurde mit Zusendung der Unterlagen auf Wunsch des Anwalts wie bereits geschrieben geschickt umgangen.

Wenn dem nicht so ist, dann wäre eine begründete Erläuterung nett. Ich konnte bisher in diesem Thread keine Begründung für die Höhe der Vergütung lesen.

Gruß
Der Franke

Hallo,

…unangebracht sind eher unqualifizierte Aussagen
Ahnungsloser. Was soll das denn sonst sein außer ein Vertrag?

Vertrag über Vergütung? Oder Höhe der Vergütung?

Zunächst einmal der Mandatsvertrag im Sinne eines Dienstleistungsvertrages als solches, der selbstverständlich eine Zahlungspflicht aufgrund der - wenn nicht gesondert vereinbart - gesetzlichen Bestimmungen (nacht VV RVG).

Ich dachte,
im RVG wäre Textform vorgeschrieben (§3a), da ja nicht nach §2
abgerechnet wurde (war auch nicht vereinbart).

Zement mal, man sollte schon immer auch ein paar Paragraphen weiter lesen. Die Frage des Textformerfordernisses ist nur bzgl. höherer Vergütung als nach VV RVG interessant. Und daher heißt es dann ja auch später, dass aus einer fehlerhaften (oder in unserem Fall ganz fehlenden Vereinbarung) nunmal keine höhere als die gesetzliche Vergütung verlangt werden kann.

Und nach §34
käme eine Vergütung i.H. von 190 EUR oder 240 EUR zum Tragen.

Der hier geschilderte Arbeitsumfang geht deutlich über eine Erstberatung hinaus. Und nur mal BTW: Jetzt rechne doch alleine mal den zeitlichen Aufwand und rechne das auf einen Stundensatz runter. Und zwar nicht auf den eines Angestellten, sondern auf den eines Unternehmers, der sich diesen nicht brutto für netto in die Tasche stecken kann, sondern davon Raum- und Personalkosten, Altersvorsorge, Berufshaftpflicht, Kammerbeitrag, Weiterbildungsaufwendungen, … bezahlen muss. Denn dummerweise gibt es die gut erreichbare Innenstadtkanzlei mit Parkplatz vor der Haustür, ständig besetztem Sekretariat, ordentlich eingerichtetem Wartezimmer und Kaffee, … nicht umsonst.

Aber dies wurde mit Zusendung der Unterlagen auf Wunsch des
Anwalts wie bereits geschrieben geschickt umgangen.

Das hat nichts mit „geschickt umgangen“ zu tun. Vorliegend wäre auch ohne die Unterlagenzusendung der Rahmen einer Erstberatung überschritten. Und ja, ich kenne dieses Thema nur zu gut von wegen: „Darf ich ihnen das mal zufaxen, damit sie mal einen Blick drauf werfen“. Da kommen dann zehn Seiten an, die man nicht ließt wie einen Groschenroman, sondern die man ggf. stundenlang durcharbeiten darf, um dem Mandanten eine - erwartbar - qualitätsgesicherte Antwort im Rahmen eines mehr als einstündigen Termins zu geben.

Trotzdem gibt es genug Kollegen, die so nett sind, und dann im Falle, dass es über diese Gutachtenerstellung und Erläuterung nicht hinausgeht, von sich aus auf die gesetzliche Vergütung verzichten, und noch nachträglich eine für den Mandanten deutlich günstigere Abrechnung nach Pauschale oder Zeithonorar anbieten. Da sollte man dann als Mandant unbedingt damit kommen, dass dies leider nicht möglich ist, da das Schriftformerfordernis nicht eingehalten wurde, oder?

Wenn dem nicht so ist, dann wäre eine begründete Erläuterung
nett. Ich konnte bisher in diesem Thread keine Begründung für
die Höhe der Vergütung lesen.

Bitte!

Gruß vom Wiz

1 „Gefällt mir“

Hallo,

Das hat nichts mit „geschickt umgangen“ zu tun. Vorliegend
wäre auch ohne die Unterlagenzusendung der Rahmen einer
Erstberatung überschritten. Und ja, ich kenne dieses Thema nur
zu gut von wegen: „Darf ich ihnen das mal zufaxen, damit sie
mal einen Blick drauf werfen“.

Ich kenne die Variante: „Senden sie mir die Unterlagen vorab einmal zu, damit ich mal einen Blick drauf werfen kann“.

Da kommen dann zehn Seiten an,
die man nicht ließt wie einen Groschenroman, sondern die man
ggf. stundenlang durcharbeiten darf, um dem Mandanten eine -
erwartbar - qualitätsgesicherte Antwort im Rahmen eines mehr
als einstündigen Termins zu geben.

Darüber kann man angesichts eines einstündigen Beratungsgesprächs streiten.

Trotzdem gibt es genug Kollegen, die so nett sind, und dann im
Falle

der Streitwertwertbeschwerde und der Berufung einem Mandanten zur Seite stehen. Unter anderem auch auf einen Ehrencodex-Verstoß unter Anwälten hinweisen. Schwarzes Schaf erwischt, ist nun mal so.

dass es über diese Gutachtenerstellung und Erläuterung
nicht hinausgeht

Einstündiges Gespräch, kein Schriftsatz, und Rechnung 2 1/2 Jahre nach dem Beratungsgespräch. Vierstelliger Betrag, ungekürzt und fristgerecht bezahlt. Die Streitwertbeschwerde aus erster Verhandlung ist nicht aus der Luft gegriffen.

von sich aus auf die gesetzliche Vergütung
verzichten

Diese ist jetzt strittig, das Landgericht wird wohl entscheiden müssen.

und noch nachträglich eine für den Mandanten
deutlich günstigere Abrechnung nach Pauschale oder Zeithonorar
anbieten.

Nun, es war die maximale, BRAGO, da waren die Regelungen noch ein wenig ungünstiger für den Mandanten.

Da sollte man dann als Mandant unbedingt damit
kommen, dass dies leider nicht möglich ist, da das
Schriftformerfordernis nicht eingehalten wurde, oder?

Tja, 2004 ist lange her, und wie lange es noch dauern wird, keine Ahnung.

Bitte!

Danke.

Frust ist ein wenig dabei, wenn man nach so langer Zeit dann permanent Unfrieden im Haus hat. Wie gesagt, schwarzes Schaf und in ein offenes Messer gelaufen. Und dann überliest man auch gerne den ersten Satz eines Antwortpostings. Und wirft einmal was kritisch ein.

Gruß
Der Franke