Urheberrecht der Softwarefirma

Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Di, 3. Feb 2009
Hallo,
eine Firma, aus zwei Inhabern bestehend, nutzt gemeinsam eine Software und erzeugt Dateien. Die Firmeninhaber trennen sich und wollen aber jeder für sich die Software weiterhin nutzen. Nur möchte die Softwarefirma ihr Produkt nur zur Verfügung stellen, wenn der jeweilige Firmeninhaber bei ihr eine neue (sehr teure) Lizenz kauft, schließlich handelt es sich ja um zwei neue Firmen. Weil die Lizenz zu teuer ist, wird auf den Kauf verzichtet. Nur die damals erstellten Dateien sind so nutzlos, weil sie nur mit der Software eingesehen und bearbeitet können.
Ist die Softwarefirma im absoluten Recht oder muss sie den beiden Firmen durch zur Verfügung stellen einer Software den Umgang mit den bereits erzeugten Dateien ermöglichen? Hat jemand so oder ähnliche Erfahrungen gemacht?
vielen Dank im Voraus für Deinen Beitrag
Maelle

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Urheberrecht der Softwarefirma
    Erst nach mehrmaligem Lesen habe ich bemerkt, dass der Betreff überhaupt nicht zutrifft.

    Was hat der Softwareanbieter damit zu tun, dass sich die Firma entzweit? Und was hat das mit Urheberrechten zu tun?

    Wenn eine Firma sich trennt, muß auch jeder sehen, woher er Möbel bekommt. Wieso sollte der Softwareanbieter jetzt plötzlich zwei Lizenzen bedienen?

    Außerdem klingt es so, als käme irgendwie keiner mehr an die Daten ran. Dumm gelaufen, würde man dann meinen.

    Gruß!

    Horst
    • Antwort von (abgemeldet) nach 17 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Urheberrecht der Softwarefirma
      Hallo Horst,

      tut mir leid, wenn es mir nicht gelungen mein Anliegen so zu formulieren, dass meine Frage verständlich ist. Vielleicht hätte ich das mit der Firmentrennung gar nicht schreiben müssen.
      Fakt ist, dass nur mit dem Neuerwerb der Softwarelizenz die vorhandenen Daten genutzt werden können. Und da wollte ich wissen, ob die eine der beiden Firmen ein Recht darauf hat eine Software einzuforden um wenigsten die vorhandenen Dateien einzusehen. Eine Weiternutzung der Software ist gar nicht gewünscht.
      Die Bezeichnung "Urheberrecht" habe ich von der Softwarefirma übernommen, die sich bei meiner Anfrage im Bezug zu diesem Sachverhalt darauf beruft.
      Viele Grüße
      maelle
      • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Urheberrecht der Softwarefirma
        Hallo Maelle,

        grundsätzlich besteht ja die Möglichkeit, die Firma ist eben ur nicht bereit, den Preis zu zahlen.

        Mit Kulanz scheint es hier auch nicht zu funktionieren. Also blieben folgende Möglichkeiten, die nichts mit "Allgmeinem Recht" zu tun haben:

        Wenn es sich um ein gängiges Dateiformat handelt, findet man vielleicht einen Viewer oder Konverter im Internet.
        Wenn es ein spezielles Format ist, bietet die Softwarefirma vielleicht selbst derlei Programme an. (Das dürfte preisgünstiger sein.)
        Wenn beides nicht ist, dann findet man vielleicht jemanden, der dasselbe Programm benutzt und einem weiterhelfen kann (vielleicht Abspeichern als anderes Format, Ausdrucken, oder einfach Einsichtnahme an seinem PC - je nachdem, was geht und was hilft).
      • Antwort von (abgemeldet) nach 21 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Urheberrecht der Softwarefirma
        Hallo, Vielleicht
        hätte ich das mit der Firmentrennung gar nicht schreiben
        müssen.
        Naja - immerhin zeigt das doch den Lösungsweg: der andere Teil der Firma besitzt ja die Lizenz und könnte die Daten lesen.
        Oder wurde die Software nur gemietet und der Vertrag ist ausgelaufen?
        Gruß
        loderunner (ianal)
Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!