Wie ist die Rechtslage, wenn man von einem Freund privat ein Wohnmobil mieten möchte?
Das Wohnmobil soll allerdings nicht gegen Geld vermietet werden, es geht nur darum wie die Lage ist falls Beschädigungen auftreten oder ein Unfall passieren würde.
Wer würde dann dafür haften, bzw. würde die Versicherung des „Vermieters“ den Schaden bezahlen?
Kann man eine Versicherung für ein Fahrzeug für wenige Woche abschließen um den ganzen vorzubeugen?
Vielen Dank für alle Antworten!
Hallo!
Das Wohnmobil soll allerdings nicht gegen Geld vermietet
werden, es geht nur darum wie die Lage ist falls
Beschädigungen auftreten oder ein Unfall passieren würde.
Eine „Miete“ ohne Gegenleistung nennt man „Leihe“, und die ist geregelt in den §§ 598ff BGB.
Wer würde dann dafür haften, bzw. würde die Versicherung des
„Vermieters“ den Schaden bezahlen?
Schäden an anderen Personen und Fahrzeugen zahlt die Haftpflichtversicherung, die zu dem Fahrzueg gehört.
Kann man eine Versicherung für ein Fahrzeug für wenige Woche
abschließen um den ganzen vorzubeugen?
Kann man bestimmt. Normale Privathaftpflichtversicherungen treten bei geliehenen Gegenständen nicht ein!