Noch mal: Selbst wenn der Nick aus den Beiträgen getilgt wird
gibt es diverse Möglichkeiten auf frühere Versionen eines
Forums zurückzugreifen, die auch den getilgten Nicknamen
enthalten.
Ich würde es als Betreiber einer entsprechenden Plattform ganz
entspannt auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.
Gruß Andreas
Hi,
ich möchte jetzt wirklich niemandem zu Nahe treten, ganz ausdrücklich auch nicht dich, Andreas, aber sorry, ist das nicht unsinnig, was du schreibst? Also das ist jetzt ausdrücklich nicht böse gemeint.
Ich meine, das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.
Es ist doch unrelevant, ob es (vielleicht) Dienste gibt, die auf alte Internetseiten zurück greifen können.
Es gibt dieses Gesetz, und muss man sich nun dran halten, oder nicht?
Verstand hin, Verstand her. Wenn mir etwas geklaut wird, nur weil ich vielleicht mal etwas unvorsichtig gewesen bin, muss ich mir dann auch vorwerfen lassen, das es mir nicht geklaut worden wäre, wenn ich mir einen Save gekauft hätte, und das Ding da rein gelegt hätte.
Jemand übergibt der Kriminalpolizei eine eidesstattliche Erklärung, mit der er sich von Banküberfällen distanziert. Anschließend stürmt er bewaffnet die nächste Bank und überfällt sie. Ist er jetzt von einer Strafverfolgung ausgeschlossen, weil er sich von der Straftat vorher distanziert hat?
Was ist mit einem Unfall? Remand misachtet „rechts vor links“. Muss er sich nun auch vorwerfen lassen, er hätte ja auch mal trotzdem dahin sehen können, wo er nach Gesetz nicht hinsehen muss?
Also sorry, so kann es doch nicht gehen. Wenn es doch so ginge, welchen Sinn hätten dann die Gesetze? Dann wären Gesetze ja nur „Empfehlungen“.
Grüße
J.
Und danke nochmal an M.L. für das absolut professionell gemachte Video.