Recht auf Löschung v. Forumbeiträge?

Hi,

angenommen jemand hat einige Zeit in einem Forum Beiträge geschrieben, und sich nun entschlossen, das Forum zu verlassen.

Welches Recht hat der Schreiber auf Löschung seiner Beiträge?

Manchmal wird ja bei einer Profillöschung nur das eigentliche Login gelöscht. Der ursprüngliche „Nickname“ bleibt dabei ja erhalten, auch die Beiträge. Ist so ein (vereinfachtes) Verfahren erlaubt, im Rahmen des Datenschutzes, bzw. keine Ahnung, was für ein Gesetz greifen könnte oder auch nicht (Recht auf geistiges Eigentum des Geschriebenen … ???)

Grüße
J

Vor der Frage auf Löschung würde ich die Frage stellen, was denn das (ehemalige)Forenmitglied beim seinem Eintritt in das Forum als Teilnahmebedingung akzeptiert hat.

Gruss
Iru

Hi!

Warum sollte das von dir bewußt - zumeist unter einen anonymen Nick - geschriebene gelöscht werden?

Besten Gruß
Falke

Hallo

Welches Recht hat der Schreiber auf Löschung seiner Beiträge?

Kurzgefasst muss nur das gelöscht werden, was den Poster als Privatperson eindeutig identifizierbar macht und urheberrechtliche Ansprüche geniesst, vgl. mit http://www.law-vodcast.de/loschungspflichten-im-inte…

mfg M.L.

Hallo M.L.

hab mir das Video angesehen. Absolut professionell. Glückwunsch.

Grüße
J.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Falke,

na ja, weil es Datenschutz gibt. Sorry, hab ich ja nicht erfunden.

Im übrigen geht es nicht um mir, sondern um eine allgemeine theoretische, also hypothetische Frage…was wäre wenn… (wer weiss was…).

Ausserdem könnte es ja sein, das z.B. alleine der Nick-Name so (un)glücklich gewählt wurde, dass alleine daraus z.B. die evlt. vorhandene Webseitenadresse des Posters zu ermitteln ist.

Grüße
J

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Iru,

hm…das weiss ich nicht, weils ja nicht um mich geht.

Aber ich denke mal, nur den üblichen Kram, also das man niemandem beleidigt, dass man sich bereit erklärt, das Daten (persönliche) gespeichert werden, usw…

Grüße
J

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Der Datenschutz ist insoweit gewährleistet, als dass die persönlichen Anmeldedaten gelöscht wurden. Für die Beiträge gilt dies nicht, weil hier keine persönlichen Daten geschütz werden müssen. Außerdem sind die Beiträge mit dem Wissen geschrieben worden, dass diese ggf. jemand lesen könnte. Außerdem wäre das BDSG hier eh die falsche Anschrift (welche Daten sollten auch hier geschützt werden, die vorher freigiebig und freiwillig verteilt worden sind?).

Beim Nick könnte ggf. der Admin aktiv werden. Die hieraus entstehenden Kosten müsstest du allerdings tragen, weil von dir verursacht.

Gruß
Falke

Beim Nick könnte ggf. der Admin aktiv werden. Die hieraus
entstehenden Kosten müsstest du allerdings tragen, weil von
dir verursacht.

Gruß
Falke

Hoioyoy,

ich denke das kann soooo nicht sein.

Das ging ja auch aus dem tollen Video von M.L. hervor.

Wenn also der Nickname - egal aus welchen Gründen - nunmal so gewählt wurde, das daraus Rückschlüsse über den Poster, der aber gewünscht hat, das seine Daten gelöscht werden, gezogen werden können, dann, ja dann - zumindest habe ich das Video von M.L. so verstanden - müsste auch der Nickname gelöscht oder verändert werden.

Oder ???

Falls nein, so würde die Löschung ja keinen Sinn ergeben.

Kosten ??? Kann ich mir nicht vorstellen…

Grüße
j.

zumindest habe ich das Video
von M.L. so verstanden - müsste auch der Nickname gelöscht
oder verändert werden.

Nein, warum? Noch mal zur Erinnerung: Der Nutzer hat selbst, aus eigenem Antrieb seine Beiträge und auch seinen Nutzername ins Internet gestellt. Wenn der Nickname „KlausMustermann260373Stellingen“ lautet, dann ist der Herr Mustermann nunmal selbst Schuld daran, wenn er so unvorsichtig mit seinen Daten umgeht. Woraus sollte denn hier irgendein Recht resultieren? Daraus, dass der Plattformanbieter den Nickname zugelassen hat oder nicht auf Offensichtliches hingewiesen hat?
Zudem ist eine Änderung des nicks sowieso hinfällig, da man frühere Seitenversionen in aller Regel auf Plattformen, wie webarchive umfassend einsehen kann.

Falls nein, so würde die Löschung ja keinen Sinn ergeben.

Doch, denn die Nutzerdaten sind nicht mehr in der Datenbank.

Kosten ??? Kann ich mir nicht vorstellen…

Aber hallo. Wenn ein User gelöscht ist lassen sich die von ihm getätigten Einträge in den gängigen Forensoftwares nur noch in Einzelarbeit löschen oder verändern. Bei 2-3 Einträgen dauert das vielleicht 10 Minuten, bei 500 oder mehreren tausend kannst du dann für Monate eine Vollzeitkraft damit beschäftigen.

Deswegen immer daran denken: Alles was man ins Internet stellt bleibt darin unlöschbar (!) auf Dauer erhalten (dank webarchive und Co.). Niemand außer man selbst ist dafür verantwortlich wieviel man von sich im Netz preis gibt. Und sobald die Daten im Netz sind hat man keinerlei Einfluss mehr auf ihre Verbreitung.

Gruß Andreas

3 „Gefällt mir“

Nein, warum? Noch mal zur Erinnerung: Der Nutzer hat selbst,
aus eigenem Antrieb seine Beiträge und auch seinen Nutzername
ins Internet gestellt. Wenn der Nickname
„KlausMustermann260373Stellingen“ lautet, dann ist der Herr
Mustermann nunmal selbst Schuld daran, wenn er so unvorsichtig
mit seinen Daten umgeht. Woraus sollte denn hier irgendein
Recht resultieren? Daraus, dass der Plattformanbieter den
Nickname zugelassen hat oder nicht auf Offensichtliches
hingewiesen hat?

HI,

das kapier ich nicht. Das Video ist doch von einem FAchmann, von einem Anwalt. Im Video heist es doch sinngemäss, das alles auf Wunsch gelöscht werden muss, was auf den Poster zurück zu führen ist.

Also sorry, der eine sagt so, der andere so.

Grüße
J

Also sorry, der eine sagt so, der andere so.

Richtig, weil die Rechtslage dazu nicht klar ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass du einen Richter findest, der dich von der Pflicht freispricht deinen gesunden Menschenverstand einzusetzen (und um nichts anderes geht es hier) halte ich für relativ gering, bzw. sollte dann direkt mit der Entmündigung des Klägers einhergehen. :wink:

Noch mal: Selbst wenn der Nick aus den Beiträgen getilgt wird gibt es diverse Möglichkeiten auf frühere Versionen eines Forums zurückzugreifen, die auch den getilgten Nicknamen enthalten.

Ich würde es als Betreiber einer entsprechenden Plattform ganz entspannt auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

Gruß Andreas

Hallo nochmal

Im Video heist es doch sinngemäss, das alles
auf Wunsch gelöscht werden muss, was auf den Poster zurück zu
führen ist.

Es ist zwar richtig, dass alles, was im Internet publiziert wird, irgendwo auch gespeichert wird (deswegen ja Vorsicht mit dem, was man veröffentlicht), aber die relevanten Inhalte aus einer Datenbank herauszusuchen und geeignet zu bearbeiten ist eine Sache von SQL-Anweisungen oder sog. „regulären Ausdrücken“. Wenn man dieses Werkzeug richtig verwendet, kommt man den im dem Video genannten Pflichten relativ schnell nach.

mfg M.L.

Noch mal: Selbst wenn der Nick aus den Beiträgen getilgt wird
gibt es diverse Möglichkeiten auf frühere Versionen eines
Forums zurückzugreifen, die auch den getilgten Nicknamen
enthalten.

Ich würde es als Betreiber einer entsprechenden Plattform ganz
entspannt auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

Gruß Andreas

Hi,

ich möchte jetzt wirklich niemandem zu Nahe treten, ganz ausdrücklich auch nicht dich, Andreas, aber sorry, ist das nicht unsinnig, was du schreibst? Also das ist jetzt ausdrücklich nicht böse gemeint.

Ich meine, das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.

Es ist doch unrelevant, ob es (vielleicht) Dienste gibt, die auf alte Internetseiten zurück greifen können.

Es gibt dieses Gesetz, und muss man sich nun dran halten, oder nicht?

Verstand hin, Verstand her. Wenn mir etwas geklaut wird, nur weil ich vielleicht mal etwas unvorsichtig gewesen bin, muss ich mir dann auch vorwerfen lassen, das es mir nicht geklaut worden wäre, wenn ich mir einen Save gekauft hätte, und das Ding da rein gelegt hätte.

Jemand übergibt der Kriminalpolizei eine eidesstattliche Erklärung, mit der er sich von Banküberfällen distanziert. Anschließend stürmt er bewaffnet die nächste Bank und überfällt sie. Ist er jetzt von einer Strafverfolgung ausgeschlossen, weil er sich von der Straftat vorher distanziert hat?

Was ist mit einem Unfall? Remand misachtet „rechts vor links“. Muss er sich nun auch vorwerfen lassen, er hätte ja auch mal trotzdem dahin sehen können, wo er nach Gesetz nicht hinsehen muss?

Also sorry, so kann es doch nicht gehen. Wenn es doch so ginge, welchen Sinn hätten dann die Gesetze? Dann wären Gesetze ja nur „Empfehlungen“.

Grüße
J.

Und danke nochmal an M.L. für das absolut professionell gemachte Video.

Ich meine, das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.

Nun zumindest hat das was du schreibst nichts mit der thematik zu tun, richtig.

Es ist doch unrelevant, ob es (vielleicht) Dienste gibt, die
auf alte Internetseiten zurück greifen können.

Wenn das unrelevant sein soll, warum sollte es dann relevant sein einen Nicknamen aus Beiträgen zu löschen? Und es gibt nicht nur „vielleicht“ solche Dienste. :wink:

Es gibt dieses Gesetz, und muss man sich nun dran halten, oder
nicht?

Dir wurde die Frage jetzt schon mehrfach gestellt: Welches Gesetz?

Und zu deinen abstrusen Beispielen sei dir noch mal gesagt, dass niemand dazu gezwungen wird seine Daten im Internet zu veröffentlichen und damit die Kontrolle über die Daten aufzugeben.

Gruß Andreas

1 „Gefällt mir“

Hallo!

Es ist doch unrelevant, ob es (vielleicht) Dienste gibt, die auf alte
Internetseiten zurück greifen können.

Ich dachte, dir geht es darum, daß alles gelöscht wird? Da dies aber eh nicht möglich ist…

Es gibt dieses Gesetz, und muss man sich nun dran halten, oder nicht?

Es gibt eben kein Gesetz für diesen Fall!

Was ist mit einem Unfall? Remand misachtet „rechts vor links“. Muss
er sich nun auch vorwerfen lassen, er hätte ja auch mal trotzdem
dahin sehen können, wo er nach Gesetz nicht hinsehen muss?

Definitiv! Du darfst nicht blind über eine Kreuzung fahren ohne zu schauen! Auch wenn der Andere vielleicht hätte halten müssen, bekommst du sicherlich eine Teilschuld!

Und daher nochmal:

  • Wenn du was im Internet schreibst, bleibt es auch dort!
  • Wenn du dies unter deinem Real-Namen machst, wirst du damit immer in Verbindung gebracht werden.
  • Wenn du dies unter deinem Real-Namen machst, dann sei ein Mann und steh dazu! Auch wenn es Mist war!
  • Wenn du dies unter deinem Real-Namen machst, selber schuld!
  • Das BDSG ist nicht für solche Fälle da, um Schreiberlinge vor sich selbst zu schützen.
  • Lern daraus, daß man kein Fotogalerie auf StudiVZ & Co und keine Party-Videos von sich herumpostet.

Besten Gruß
Falke

  • Wenn du was im Internet schreibst, bleibt es auch dort!
  • Wenn du dies unter deinem Real-Namen machst, wirst du damit
    immer in Verbindung gebracht werden.
  • Wenn du dies unter deinem Real-Namen machst, dann sei ein
    Mann und steh dazu! Auch wenn es Mist war!
  • Wenn du dies unter deinem Real-Namen machst, selber schuld!
  • Das BDSG ist nicht für solche Fälle da, um Schreiberlinge
    vor sich selbst zu schützen.
  • Lern daraus, daß man kein Fotogalerie auf StudiVZ & Co und
    keine Party-Videos von sich herumpostet.

Besten Gruß
Falke

Hi,

danke, ICH weiss das doch alles. Über MICH steht ja auch nix. neg. im Netz.

Das war doch nur eine Anfrage.

Übrigens glaube ich nicht, dass du dir das Video von dem oben die Rede ist, jemals angesehen hast. Denn in dem Video sagte ein FAchman, also einer der es wissen muss, das es Pflicht ist, auf Wunsch alles zu löschen, was mit der Poster in Verbindung gebracht werden kann.

Grüße
J

Übrigens glaube ich nicht, dass du dir das Video von dem oben
die Rede ist, jemals angesehen hast. Denn in dem Video sagte
ein FAchman, also einer der es wissen muss, das es Pflicht
ist, auf Wunsch alles zu löschen, was mit der Poster in
Verbindung gebracht werden kann.

Na wenn das ein Fachmann sagt. :wink:
Für jeden Juristen, den du findest, der diese Auffassung bestätigt finde ich mindestens die gleiche Anzehl von Juristen, die das Gegenteil behaupten und zusätzlich die Summe beider Gruppen zum Quadrat an Juristen, die beide Meinungen für falsch halten und etwas völlig anderes sagen.
Gewöhn dich dran, das Juristen Recht verbiegen wie es ihnen passt - dafür haben sie lang genug studiert :wink:. Recht sprechen, tun aber nur Richter und von daher ist die „Meinung eines Fachmanns“ gerade bei diesem Thema eben auch nur eine Meinung unter vielen. Wie die rechtslage im Einzelfall aussieht wird man nur auf eine Art herausfinden: Ein Gerichtsurteil. :wink:

Gruß Andreas

PS: Nicht so viel schwarz/weiß denken - der größte Teil der Welt ist bunt.

Hallo!

Bitte informiere noch deinen Freund, dass - falls er bei Wer-weiss-was angemeldet sein sollte, auch oft private Infos über sich in der Vita stehen hat. Nur so als Info. Nicht dass dein Freund nach einer langen Diskussion hier sich beschwert, dass „fremde“ über seine Hobbies informiert sind. :smile:

Gruß
Falke

Meinung unter vielen. Wie die rechtslage im Einzelfall
aussieht wird man nur auf eine Art herausfinden: Ein
Gerichtsurteil. :wink:

Gruß Andreas

PS: Nicht so viel schwarz/weiß denken - der größte Teil der
Welt ist bunt.

Hi Andreas,

ok. hast ja Recht.

Gut, dann muss ich einsehen - leicht fällt es mir nicht - das ein (Rechts)Video von einem Fachmann eben nicht immer rechtverbindlich ist…

Also, nichts für ungut.

Danke dir.

Grüße
J