Obskurer Handyvertrag

Ich habe mal eine Frage zum Vertragsrecht.

Was kann man machen,wenn man keinen neuen Handy-Vertrag abgeschlossen hat- und immer von einer Firma Rechnungen bekommt.

Man hat eine Kopie des Vertrages angefordert und statt dessen eine Kündigung wegen Nichtzahlung erhalten, wobei dann immer noch auf einen Restbetrag bestanden wird.

Hat man nicht das Recht darauf, belegt zu bekommen, wie der Vertrag zustande kam ?

Vielen Dank schon im voraus !

Hallo,

Was kann man machen,wenn man keinen neuen Handy-Vertrag
abgeschlossen hat- und immer von einer Firma Rechnungen
bekommt.

z.B. die Rechnungen nicht bezahlen?

Hat man nicht das Recht darauf, belegt zu bekommen, wie der
Vertrag zustande kam ?

Falsche Ansatzweise. Die andere Seite hat nachzuweisen, dass ein Vertrag besteht.

Gruß

S.J.

Hallo,

hat man denn IRGENDWANN MAL einen Handyvertrag bei dieser Firma abgeschlossen? Und ist nun vielleicht der Meinung, dass der automatisch ausgelaufen wäre - was normalerweise nicht der Fall ist.

Gruß

Samira

Rechnungen wurden nicht bezahlt…

Nochmal zur Ansatzweise : Worauf begründet es sich rechtlich, daß die andere Seite den Vertragsschluß beweisen muß…

Denn wie beschrieben…eine Kopie eines Vertrages wurde nicht zugeschickt…

Hallo !

Danke für den Denkansatz…lieblächel ! Diese Rechnungen werden seit ca. 6 Monaten geschickt. Es müßte also ein Neunabschluss sein…kein alter Vertrag…und das ist eben nicht der Fall…

Hallo,

Nochmal zur Ansatzweise : Worauf begründet es sich rechtlich,
daß die andere Seite den Vertragsschluß beweisen muß

…na, die Gegenseite schickt Dir doch Rechnungen. Wenn Du sie nicht bezahlst- weil kein Vertrag besteht- müßte die Gegenseite ihr Geld einklagen. Und dazu muß sie durch Vorlage des Vertrages beweisen, daß überhaupt ein solcher abgeschlossen wurde und die Geldforderung rechtens ist.
Du bestreitest den Vertrag? Dann ist die Gegenseite bei einer Geldforderung IMHO in der Beweispflicht.

Gruß:
Manni

IANAL

Hallo,

Nochmal zur Ansatzweise : Worauf begründet es sich rechtlich,
daß die andere Seite den Vertragsschluß beweisen muß…

verkürzt gesagt: Wer behauptet muss beweisen.

Oder anders herum: Wie soll man beweisen, dass etwas nicht zutrifft?

In diesem Fall: Wie soll man beweisen, dass kein Vertrag besteht? Wie soll das in der Praxis aussehen? Das ist schlichtweg unmöglich.

Gruß

S.J.

verkürzt gesagt: Wer behauptet muss beweisen.

Fast genauso kurz, aber „richtiger“, meist aber mit demselben Ergebnis:

Jeder muss die ihm günstigen Tatsachenbehauptungen beweisen.

Levay

1 „Gefällt mir“

Nachdem Du mir vor Monaten deswegen die Hosen schon runter gezogen hast, schrieb ich daher extra „verkürzt gesagt“. Irgendwie wusste ich, dass das jetzt kommt :wink:)

Gruß

S.J.

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Na, ich will doch nur, dass du es dir merkst und künftig richtig machst.

Was ich schon immer mal wissen wollte: Bist du Apple-User? Oder hat der Name keine tiefere Bedeutung? (Ich nutze Mac.)

Levay

Super -Super -Super…freu und viiieeeeeeeeelen Dank !

Hat mir sehr geholfen !

Hallo !

Danke für den Denkansatz…lieblächel ! Diese Rechnungen
werden seit ca. 6 Monaten geschickt. Es müßte also ein
Neunabschluss sein…kein alter Vertrag…und das ist eben
nicht der Fall…

was Samira meinte ist, dass es eben nicht zwingend ein Neuvertrag sein muss, wenn man bei diesem Anbieter zuvor einen Vertrag hatte.
In den meisten Verträgen wird eine stillschweigende Verlängerung vereinbart und der Vertrag läuft somit weiter, wenn nicht vorher fristgerecht gekündigt wurde.

TM

Hi,

Was ich schon immer mal wissen wollte: Bist du Apple-User?
Oder hat der Name keine tiefere Bedeutung? (Ich nutze Mac.)

ich nutze so ziemlich alles, was Nullen und Einsen unterscheiden kann. Windows, Mac, Sun, SGI, RS6000 tec. In erster Linie Win.

Der Nick entsprang nur eine Sektlaune :wink:)

Gruß

S.J.

Hallo Leodade,

gleich zu Anfang, ich bin kein Spezialist in diesen Fällen. Aber durch viel lesen in diesem Forum habe ich mir einiges gemerkt. Trotzdem wäre es nett, wenn sich die wirklichen Spezialisten hier (z.B. Levay) mal melden könnten, ob meine verkürzte Meinung zumindest Sinngemäß (wenn auch nicht im Wortlaut) richtig ist.

Wenn jemand Rechnungen bekommt die nicht berechtigt sind, dann kann man demjenigen der die Bezahlung fordert darauf hinweisen dass und warum die Rechnung nicht berechtigt ist. Danach kommen dann wahrscheinlich Mahnungen, auf die man nicht reagieren braucht, wenn man sich sicher ist, das die Forderungen unberechtigt sind.

Auch auf Forderungen von Inkassobüros braucht man in so einem Fall nicht zu reagieren. Allerdings kann man auch hier einmal klarstellen warum die Forderungen nicht berechtigt sind.

Irgendwann kommt dann ein Mahnbescheid vom Gericht. Auf diesen Mahnbescheid muss man aber unbedingt reagieren und Widerspruch in der angegebenen Frist einlegen.

Ab dann muss derjenige der eine Zahlung fordert die Berechtigung der Forderung beweisen und niemand muss beweisen dass die Fordeung nicht berechtigt ist.

Diese gesamte Vorgehensweise gilt aber nur, wenn man sich 100% sicher ist dass die Forderung unberechtigt ist.

Wie gesagt, dass ist das was ich bisher hier im Forum so gelernt habe. Es wäre nett wenn die wirklichen Experten hier mal schreiben könnten ob ich mit dieser Meinung zumindest Sinngemäß richtig liege.

Gruß Horst