Was kann man machen,wenn man keinen neuen Handy-Vertrag abgeschlossen hat- und immer von einer Firma Rechnungen bekommt.
Man hat eine Kopie des Vertrages angefordert und statt dessen eine Kündigung wegen Nichtzahlung erhalten, wobei dann immer noch auf einen Restbetrag bestanden wird.
Hat man nicht das Recht darauf, belegt zu bekommen, wie der Vertrag zustande kam ?
hat man denn IRGENDWANN MAL einen Handyvertrag bei dieser Firma abgeschlossen? Und ist nun vielleicht der Meinung, dass der automatisch ausgelaufen wäre - was normalerweise nicht der Fall ist.
Danke für den Denkansatz…lieblächel ! Diese Rechnungen werden seit ca. 6 Monaten geschickt. Es müßte also ein Neunabschluss sein…kein alter Vertrag…und das ist eben nicht der Fall…
Nochmal zur Ansatzweise : Worauf begründet es sich rechtlich,
daß die andere Seite den Vertragsschluß beweisen muß
…na, die Gegenseite schickt Dir doch Rechnungen. Wenn Du sie nicht bezahlst- weil kein Vertrag besteht- müßte die Gegenseite ihr Geld einklagen. Und dazu muß sie durch Vorlage des Vertrages beweisen, daß überhaupt ein solcher abgeschlossen wurde und die Geldforderung rechtens ist.
Du bestreitest den Vertrag? Dann ist die Gegenseite bei einer Geldforderung IMHO in der Beweispflicht.
Nachdem Du mir vor Monaten deswegen die Hosen schon runter gezogen hast, schrieb ich daher extra „verkürzt gesagt“. Irgendwie wusste ich, dass das jetzt kommt )
Gruß
S.J.
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Danke für den Denkansatz…lieblächel ! Diese Rechnungen
werden seit ca. 6 Monaten geschickt. Es müßte also ein
Neunabschluss sein…kein alter Vertrag…und das ist eben
nicht der Fall…
was Samira meinte ist, dass es eben nicht zwingend ein Neuvertrag sein muss, wenn man bei diesem Anbieter zuvor einen Vertrag hatte.
In den meisten Verträgen wird eine stillschweigende Verlängerung vereinbart und der Vertrag läuft somit weiter, wenn nicht vorher fristgerecht gekündigt wurde.
gleich zu Anfang, ich bin kein Spezialist in diesen Fällen. Aber durch viel lesen in diesem Forum habe ich mir einiges gemerkt. Trotzdem wäre es nett, wenn sich die wirklichen Spezialisten hier (z.B. Levay) mal melden könnten, ob meine verkürzte Meinung zumindest Sinngemäß (wenn auch nicht im Wortlaut) richtig ist.
Wenn jemand Rechnungen bekommt die nicht berechtigt sind, dann kann man demjenigen der die Bezahlung fordert darauf hinweisen dass und warum die Rechnung nicht berechtigt ist. Danach kommen dann wahrscheinlich Mahnungen, auf die man nicht reagieren braucht, wenn man sich sicher ist, das die Forderungen unberechtigt sind.
Auch auf Forderungen von Inkassobüros braucht man in so einem Fall nicht zu reagieren. Allerdings kann man auch hier einmal klarstellen warum die Forderungen nicht berechtigt sind.
Irgendwann kommt dann ein Mahnbescheid vom Gericht. Auf diesen Mahnbescheid muss man aber unbedingt reagieren und Widerspruch in der angegebenen Frist einlegen.
Ab dann muss derjenige der eine Zahlung fordert die Berechtigung der Forderung beweisen und niemand muss beweisen dass die Fordeung nicht berechtigt ist.
Diese gesamte Vorgehensweise gilt aber nur, wenn man sich 100% sicher ist dass die Forderung unberechtigt ist.
Wie gesagt, dass ist das was ich bisher hier im Forum so gelernt habe. Es wäre nett wenn die wirklichen Experten hier mal schreiben könnten ob ich mit dieser Meinung zumindest Sinngemäß richtig liege.