Familiendrama - Adoption eines Pflegekindes

Folgende hypothetische Situation, deren Sachverhalt etwas komplizierter ist:

Eine Familie hat eine Tochter, die rechtlich ihr Pflegekind ist. Sie haben das Mädchen mit sieben Jahren aufgenommen, mittlerweile ist sie 18. Biologisch ist sie die Nichte des Mannes. Adoptionswünsche lagen von beiden Seiten vor (also, die Pflegeeltern wollten und das Kind selbst wollte, aber leider ging das nicht. Das lag daran, dass die Pflegeeltern dafür gegen die Mutter hätten prozessieren müssen, was sie aber nicht wollten, weil das eine mitunter verheerende Wirkung auf das Krankheitsbild derselben gehabt hätte.
Das Kind lebt seit sie 7 Jahre alt ist bei den Pflegeeltern, weil sich Ihre schwerst psychich kranke Mutter nicht mehr um sie kümmern konnte. Die Mutter hat vor ca. 6 Jahren den Kontakt zur ihrer Tochter abgebrochen und alle Versuche der Tochter oder der Pflegeeltern, sie zu sehen, abgewehrt. Dennoch wollte sie (die leibliche Mutter) einer Adoption nie zustimmen.

Nun, da das Kind volljährig ist, wird die Zustimmung der Mutter nicht mehr gebraucht, und die Pflegeeltern wollen das Mädchen adoptieren.

Die erste Frage: Wird bei der Adoption der nun volljährigen Tochter die leibliche Mutter dennoch informiert und wenn ja, könnte die Familie das verhindern?

Wie gesagt, eine solche Nachricht könnte bei der leiblichen Mutter zum äußersten führen.

Die leibliche Mutter liegt seit Anfang Dezember im Krankenhaus. Sie ist mit undefinierten Beschwerden dorthin gekommen, hat die Behandlung aber verweigert, ist vor Ort zusammengebrochen und mußte mit einem Luftröhrenschnitt vor dem Ersticken gerettet werden. Genaues können die Ärzte noch nicht sagen, aber so wie es derzeit aussieht wird sie schwere körperliche und geistige Behinderungen zurückbehalten, so dass sie in ein Pfegeheim muß.

Darum die zweite Frage: Muß die Tochter (wenn sie irgendwann ihr eigenes Geld verdient) für die Pflegekosten ihrer leiblichen Mutter aufkommen und wie könnten ihre (Pflege)eltern das ggf. im Vorfeld abwenden?

Danke für’s Zulesen. Für Ideen und Ratschläge bin ich dankbar.

Nike

Mutter nicht mehr gebraucht, und die Pflegeeltern wollen das
Mädchen adoptieren.

Warum soll jetzt, nach Eintritt der Volljährigkeit, noch eine Adoption stattfinden ? Ist dass denn jetzt noch wichtig ?

Die erste Frage: Wird bei der Adoption der nun volljährigen
Tochter die leibliche Mutter dennoch informiert und wenn ja,
könnte die Familie das verhindern?

Wenn die Mutter im Pflegeheim ist, könnte man mit dem Personal absprechen, dass bestimmte, der Gesundheit der Patient abträgliche, Post zurückgehalten wird.

körperliche und geistige Behinderungen zurückbehalten, so dass
sie in ein Pfegeheim muß.

Kann dann so eine Nachricht überhaupt noch verschlimmernd wirken ?

Darum die zweite Frage: Muß die Tochter (wenn sie irgendwann
ihr eigenes Geld verdient) für die Pflegekosten ihrer
leiblichen Mutter aufkommen

Vermutlich ja, aber erst wenn sie merh verdient, als sie selber benötigt.

und wie könnten ihre (Pflege)eltern das ggf. im Vorfeld abwenden?

Hoffentlich gar nicht, denn das würde bedeuten, dass die Allgemeinheit für die Kosten aufkommen muß (was sie wahrscheinlich für eine gewisse Zeit sowieso muß).

Hi there,

Mutter nicht mehr gebraucht, und die Pflegeeltern wollen das
Mädchen adoptieren.

Warum soll jetzt, nach Eintritt der Volljährigkeit, noch eine
Adoption stattfinden ? Ist dass denn jetzt noch wichtig ?

Es ist eine Unsitte von w-w-w, daß erst mal die Fragesteller in Frage gestellt werden, bevor man ihnen dann (eventuell) hilft. Offensichtlich hat sich das in den letzten 5 Jahren auch nicht geändert. Wie dem auch sei. Um auf Deine Rückfragen einzugehen:

Weil es dem Mädchen wichtig ist. Es will einfach „richtig“ zur Familie gehören und den Nachnamen tragen. Außerdem sind noch 3 kleine Geschwister da (die leiblichen Kinder der Pflegeeltern), und wenn das Mädchen nicht adoptiert ist, könnte es später Erbstreitigkeiten geben.

Sie wollen einfach alle, daß das Mädchen „richtig“ dazugehört, mit allem drum und dran. Wollten sie immer schon.

Die erste Frage: Wird bei der Adoption der nun volljährigen
Tochter die leibliche Mutter dennoch informiert und wenn ja,
könnte die Familie das verhindern?

Wenn die Mutter im Pflegeheim ist, könnte man mit dem Personal
absprechen, dass bestimmte, der Gesundheit der Patient
abträgliche, Post zurückgehalten wird.

körperliche und geistige Behinderungen zurückbehalten, so dass
sie in ein Pfegeheim muß.

Kann dann so eine Nachricht überhaupt noch verschlimmernd
wirken ?

Die Ärzte sagen ja.

Darum die zweite Frage: Muß die Tochter (wenn sie irgendwann
ihr eigenes Geld verdient) für die Pflegekosten ihrer
leiblichen Mutter aufkommen

Vermutlich ja, aber erst wenn sie merh verdient, als sie
selber benötigt.

Was heißt vermutlich? Mich interessieren die rechtlichen Grundlagen.

und wie könnten ihre (Pflege)eltern das ggf. im Vorfeld abwenden?

Hoffentlich gar nicht, denn das würde bedeuten, dass die
Allgemeinheit für die Kosten aufkommen muß (was sie
wahrscheinlich für eine gewisse Zeit sowieso muß).

Danke trotzdem.
Nike

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Hallo,

Mutter nicht mehr gebraucht, und die Pflegeeltern wollen das
Mädchen adoptieren.

Warum soll jetzt, nach Eintritt der Volljährigkeit, noch eine
Adoption stattfinden ? Ist dass denn jetzt noch wichtig ?

Wenn es um Erbrecht geht, kann das sehr wohl wichtig sein.

Grundsätzlich gibt es zweierlei Adoptionen, die Adoption Minderjähriger (§§ 1741 bis 1766 BGB)- und die Adoption Volljähriger - (§§ 1767 bis 1772 BGB).

Da bei der Volljährigenadoption die alten Verwandtschaftsverhältnisse nicht erlöschen, wäre die Tochter trotzdem gegenüber ihrere leiblichen Mutter unterhaltspflichtig. Und da die Mutter ja aus Krankheitsgründen keine Sorge für ihr Kind tragen konnte, wird es wohl auch schwer sein, gem. § 1611 BGB aus der Unterhaltspflicht zu kommen.

Viele Grüße
Sahne

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Hi,

sorry, Antwort kann ich keine geben.
Ich wollte nur bestätigen, dass der Wunsch nach Adoption nach dem 18. Lebensjahr legitim und in ähnlichen Fällen auch gar nicht selten ist.
Aus genau den Gründen, die du beschrieben hast.

Hoffentlich weiß noch jemand eine Antwort. WEnn ich mich an diverse Artikel erinnere (das ist ein Wink, vielleicht mal im Archiv zu suchen), kann man Geldforderungen eventuell abschmettern, wenn eine nachweisbare Zerrüttung des Eltern-Kind-Verhältnisses besteht.

Gruß
Elke

Es ist eine Unsitte von w-w-w, daß erst mal die Fragesteller

In diesem Falle ist es keine Unsitte, sondern bezieht sich auf die geschilderte Situation. Will sagen, die Beteiligten sollten sich überlegen, ob die Adoption zum jetzigen Zeitpunkt so wichtig ist, dass man das der leiblichen Mutter „antun kann“.

Weil es dem Mädchen wichtig ist. Es will einfach „richtig“ zur
Familie gehören und den Nachnamen tragen. Außerdem sind noch 3

Dann ist es schlicht eine Frage der Abwägung. Was ist wichtiger, der Wunsch nach Adoption oder die Befindlichkeit der Mutter.

Was heißt vermutlich? Mich interessieren die rechtlichen Grundlagen.

Rechtlich muß sie. Die „Vermutung“ bezog sich auf die finanziellen Möglichkeiten der Tochter. Wenn sie, vereinfacht ausgedrückt, 800 € im Monat verdient braucht sie nichts zu zahlen, verdient sie 8000 € muß sie zahlen.

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Elternunterhalt-Regelung
Hallo Elke,

danke für den Tip, ich werde das Archiv mal durchforsten. :smile:

Ja, so eine Regelung hatte ich auch im Hinterkopf, und auf der Suche nach derselbigen bin ich.

Wenn ich fündig werde, hänge ich es hier an. :smile:

Liebe Grüße,
Nike

Hallo Nike,

Ja, so eine Regelung hatte ich auch im Hinterkopf, und auf der
Suche nach derselbigen bin ich.

in meinem anderen Posting hatte ich schon darauf hingewiesen: § 1611 BGB

Viele Grüße
Sahne

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Dankeschön! (ot)
:smile: