Datenschutz

Hallo,

nehmen wir mal an, eine Person bekäme Post von einem Unternehmen, das sich als „führende Kreditschutzorganisation in der Bundesrepublik“ vorstellt.
Weiter hieße es „im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Wirtschafsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken genutzt. In unserer Datenbank werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die Fimierung, die Anschrift, den Familienstand, die berufliche Tätigkeit un ddie Vermögensverhältnisse, etwaige Verbindlichkeiten sowie Hinweise zum Zahlungsverhalten. Auskünfte über diese Daten dürfen gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr 1a BDSG nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegt. Gemäß §33 Abs. 1 Satz 2 und 3 BDSG unterrichten wir Sie deshalb darüber, dass erstmals Daten der oben beschriebenen Art zu Ihrer Person übermittelt wurden“

Was könnte das bedeuten? Wie sollte man das deuten?
Grüße
Anke

Hallo Anke.

Jemand, der ein besonderes Interesse an der Sicherung einer Forderung hat, frug beim Verein Creditreform an, wie es denn so bei der beauskunfteten Person steht, d.h. wie so das Zahlungsverhalten generell ist, ob schon jede Menge Kredite laufen, ob gar eine Eidesstattliche Versicherung geleistet wurde, irgendwie anderweitig schon Gefahr in Verzug ist, also kurzum, ob man die Person für würdig hält, sie mit Waren und Dienstleistungen größeren Wertes zu versehen. Also eine reine Vorsichtsmaßnahme, um unsichere Kantonisten von den lauteren Zeitgenossen zu scheiden; heutzutage weiß man nämlich nie…

Es grüßt dich

┌┘

Hi, erstmal danke für deine Antwort.
Nun ist es so, dass die angeschriebene Person gar nicht mehr an der angeschriebenen Adresse wohnt… und die betreffende Person weiß überhaupt nicht, wie sie das einschätzen soll…
Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet - Schriftstück aufsetzen? Wie sollte sowas aussehen?

Gruß
Anke

PS: Alles rein theoretisch natürlich :wink: