EC Karten Diebstahl aus Spind, Haftung?

Nehmen wir mal an, es wird eine EC Karte aus einem verschlossenen Spind gestohlen und dieser Spind steht in einer Umkleide für das Personal des Restaurant. Mit dieser Karte wird dann ein bestimmter Betrag abgehoben und der Besitzer der Karte lässt diese sofort nach Entdeckung des Diebstahls sperren.
Gibt es in diesem Fall eine Haftung seitens des Restaurantinhabers?
z.Bsp. die Haftplicht des Restaurantinhabers?
Die Umkleide kann eigentlich von jedem betreten werden, da sie nicht abgeschlossen ist.

Vielen Dank im voraus für die Antwort auf meinem fiktiven Fall!

Moin, Stanley,

ich bin davon überzeugt, dass in der Arbeitsordnung ein Passus zu finden ist, der da lautet „Keine Wertsachen im Spind“ oder so ähnlich.

Gruß Ralf

wie kommt der dieb zur pin

Hallo,

wenn ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Verschließbare Behältnisse
(Spind/Fach usw.) zur Verfügung stellt,so muss er auch dafür sorgen,das diese nicht ohne weiteres für Betriebsfremde zugänglich sind.
Unterläßt der AG dieses,so trifft ihn eine Haftung für Schäden.
Dabei ist es dann unerheblich,wenn sich der AG über „Klauseln“
im Arbeitsvertrag von der Haftung frei stellen will.

mfg


Unterläßt der AG dieses,so trifft ihn eine Haftung für
Schäden.
Dabei ist es dann unerheblich,wenn sich der AG über „Klauseln“
im Arbeitsvertrag von der Haftung frei stellen will.

…im Regelfall steht im VS der Geschäftsversicherung noch der Satz: „Belegschafts- und Besucherhabe sind mitversichert.“ Somit hat er kein grösseres Problem.
Gruß Keki