Unterhalt für ein Kind

Hallo!

Es geht um folgendes. Eine studierende Tochter hat gegen den Vater vor Gericht einen Titel erwirkt, dass dieser monatlich 150 Euro Unterhalt zahlen muss. Diese Auflage gelte für den Vater ab Oktober letzten Jahres.
Nun setzt sich dieser Betrag aus folgendem Zusammen: 80 Euro Unterhalt des arbeitslosen Vaters aus eigener Tasche und 70 Euro, die der Vater angeblich (!) vom Arbeitsamt für den Unterhalt gestellt kriegt.
Nun gibt es eine Situation, dass das Arbeitsamt angeblich eine Immatrikultationsbescheinigung möchte, um dieses Geld locker zu machen. Diese konnte in dieser Situation aus begründeten Umständen erst im November geschickt werden.
Der Vater hat bis jetzt an Unterhalt gezahlt: 3 x 80 Euro.
Begründung hierfür ist eine angebliche Behördenlahmheit seitens des AAs.
Jetzt stellen sich für die Tochter einige Fragen, da sie wirklich dieses Geld braucht (inklusive Februar und Oktober schuldet der Vater inzwischen 510 Euro) und über eine Pfändung nachdenkt. Zeit genug war für den Vater ja da.

  1. Gibt es diese dubiose vom Amt gestellte Unterhaltsunterstützung überhaupt?
  2. Ist sie die Leidtragende für Behörenlahmheit?
  3. Ist der Vater für Obtober trotz fehlender Immatrikulationsbescheinigung zahlungspflichtig?

Der Tochter tut sich langsam der Verdacht auf dass der Vater die Zahlung vor sich herschiebt, um sofern er in ALG2 fallen würden, nichts mehr zahlen zu müssen (wegen Selbstbehalt) und der Unterhalt dann auch rückwirkend verfällt, so dass sie am Ende mit leeren Taschen dasteht.

Was kann man tun?

Ich denke, wenn die Tochter mittellos ist, kann sie sich von nem Anwalt beraten lassen, ohne dass für sie Kosten entstehen.
Wenn sie weiß, welche Behörde „lahmt“, kann sie auch dort nachfragen.