ein pärchen ist nicht verheiratet und bekommt nachwuchs. Die zwei möchten das, das Kind jedoch den Nachnamen des Vaters bekommt, wie ist dies unverheiratet möglich ?
und wie sieht dies mit der Staatsbürgerschaft aus ? muss das Kind die deutsche annehmen oder ist diese durch die Eltern wählbar ?
(Mutter deutsch, Vater griechisch)
also eben habe ich meine griechische Freundin verabschiedet. Sie hat zwei Kinder, welche vor der Ehe gezeugt wurden. Beide haben den Nachnamen des Vaters. Inzwischen sind sie verheiratet und die Namen bleiben so. Sie ist die Einzige die noch einen anderen Namen hat, aber das hat wohl was damit zu tun, dass sie Griechin ist. Sie meinte dazu, dass Griechenland seinen Frauen auch ein bischen Gleichberechtigung geben wollte. Es war wohl kein Problem. Er musste die Vaterschaft anerkennen. Wenn Unterschriften gebraucht wurden, musst Sie vor der Hochzeit immer alles alleine unterschreiben. Wie die Rechte des Vaters waren weiß ich leider nicht. Kann wenn nötig gerne nochmal nachfragen.
ein pärchen ist nicht verheiratet und bekommt nachwuchs. Die
zwei möchten das, das Kind jedoch den Nachnamen des Vaters
bekommt, wie ist dies unverheiratet möglich ?
Ja, wenn man das so will, braucht man dies nur so angegeben.
und wie sieht dies mit der Staatsbürgerschaft aus ? muss das
Kind die deutsche annehmen oder ist diese durch die Eltern
wählbar ?
Das muss bzw. kann das Kind vermutlich noch nicht entscheiden. Also werden die Eltern das tun müssen.
(Mutter deutsch, Vater griechisch)
Wenn es hier geboren wurde, hat es erstmal auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Wie das nun in Griechenland geregelt ist, weiß ich nicht. Da könnte sich der werdende Papa mal schlau machen. Sowas sollten bspw. die Leute in der Botschaft ganz gut wissen, da die vermutlich öfter mal eine Anfrage diesbezüglich bekommen.
Falls beide Staatsangehörigkeiten möglich sind, so muss sich das Kind mit 16 oder 18??? möglicherweise entscheiden, welche es haben will.
ein pärchen ist nicht verheiratet und bekommt nachwuchs. Die
zwei möchten das, das Kind jedoch den Nachnamen des Vaters
bekommt, wie ist dies unverheiratet möglich ?
und wie sieht dies mit der Staatsbürgerschaft aus ? muss das
Kind die deutsche annehmen oder ist diese durch die Eltern
wählbar ?
(Mutter deutsch, Vater griechisch)
Das Kind ist Doppelstaatler. Es leitet seine deutsche StAA von der Mutter und die griechische vom Vater ab, wenn dieser die Vaterschaft anerkannt hat. Da haben die Eltern keine Wahlmöglichkeit, dass ist so de jure. Das Kind muss sich auch nicht mit 18 Jahren für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Diese Optionspflicht gilt nur für Kinder, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit vom Aufenthaltsrecht der Eltern ableiten.
Die Abstammung für dieses Kind richtet sich nach deutschem Recht, da Deutschland auch gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes ist. D.h. die Vaterschaft kann beim Jugendamt oder beim Standesamt anerkannt werden, mit Zustimmung der Mutter. Nach griechischem Recht würde aber auch nichts anderes gelten, nur das vor einem Notar anzuerkennen wäre.
Der Name des Kindes richtet sich zunächst auch nach deutschem Recht, da dieses Recht vorgeht, weil das Kind auch Deutsche® ist. D.h. das Kind bekommt erst einmal den Familiennamen der Mutter als Geburtsnamen. Die Mutter kann aber auch nach deutschem Recht den Familiennamen des Vaters zum Geburtsnamen des Kindes bestimmen, und zwar bereits vor Beurkundung der Geburt, womit dann das Kind gleich diesen Namen trägt.
Die Mutter (wenn sie alleinsorgeberechtigt ist, oder die Eltern, wenn sie gemeinsame Sorge erklärt haben) kann für die Namensführung des Kindes auch griechisches Recht wählen. Damit kannn Sie dem Kind zwar einen Doppelnamen zusammengesetzt aus den Familiennamen der Eltern geben (aber auch den Familiennamen des Vaters), würden dem Kind damit aber bestimmt keinen großen Gefallen tun, denn damit wäre es auch zukünftig mit seiner Namensführung im griechischen Recht.