Hallo
Angenommen Person A folgt einer Ladung als Zeuge vor dem Strafgericht nicht, sie reicht jedoch 1 Stunde vor dem Verhandlungsbeginn eine Krankmeldung beim Strafgericht ein. Das Strafgericht akzeptiert die Krankmeldung.
Jedoch einer der Rechtsanwälte der Ankeklagten Partei, reicht einen Kostenantrag bei Gericht gegen die Person A ein.
Meine Fragen:
a.) kann man gegen diesen Kostenantrag Rechtsmittel einlegen ?
b.) wenn ja, kann ohne ein Beschluss des Gerichts bez. der eingelegten Rechtsmittel gegen Person A schon vollstreckt werden ?
Danke vorab
Hallo!
a.) kann man gegen diesen Kostenantrag Rechtsmittel einlegen ?
Nein, es ist ja nur ein Antrag. Dieser allerdings könnte zu einem Beschluss führen, dass der Zeuge die Kosten seines Fernbleibens zu tragen hat. Wenn man sich vorstellt, dass ein ganzer Verhandlungstag nur für die Zeugenvernehmung vorgesehen war sowie Rechtsanwälte und Sachverständige beteiligt waren, kann da schon ein ordentliches Sümmchen zusammen kommen. Und warum sollte der Verurteilte (oder die Staatskasse) für zwei Verhandlungstage bezahlen, wenn nur einer nötig gewesen wäre?
Rechtsgrundlage ist § 51 StPO. Wenn die Kosten, die auf den Zeugen zukommen, 200 Euro übersteigen, kann er dagegen Beschwerde einlegen (§ 304 StPO), sonst nicht.
Spätestens mit der Beschwerde sollte der Zeuge angeben, warum er nicht früher hätte absagen können.
b.) wenn ja, kann ohne ein Beschluss des Gerichts bez. der
eingelegten Rechtsmittel gegen Person A schon vollstreckt
werden ?
Ja, wenn das Gericht nicht die Aussetzung anordnet, § 307 StPO.